Zum Inhalt springen

Grad der Behinderung: Was dein GdB wirklich aussagt

Der Grad der Behinderung beschreibt nicht, zu wie viel Prozent ein Mensch krank, arbeitsunfähig oder pflegebedürftig ist. Er bewertet in Zehnerschritten, wie stark dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren. Schwerbehinderung beginnt ab GdB 50.

Weder eine Diagnose noch ein einzelner Labor-, MRT- oder Röntgenbefund bestimmt den Wert allein. Entscheidend sind die tatsächlichen Funktionsbeeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum, ihre Auswirkungen in verschiedenen Lebensbereichen und das Zusammenwirken mehrerer Gesundheitsstörungen.

Was die GdB-Stufen bedeuten

Festgestellter GdBRechtliche EinordnungTypische Folge
20Behinderung festgestelltBehinderten-Pauschbetrag möglich
30 oder 40noch keine SchwerbehinderungGleichstellung im Arbeitsleben kann beantragt werden
50 oder höherSchwerbehinderungSchwerbehindertenausweis und weitere Rechte möglich
100höchster GdBkein automatischer Pflegegrad und keine automatische Erwerbsminderung

Ein formeller Feststellungsbescheid wird grundsätzlich erst ab einem Gesamt-GdB von 20 erteilt. Einzelne leichte Beeinträchtigungen mit einem Wert von 10 können im medizinischen Gesamtbild auftauchen, erhöhen den Gesamt-GdB aber nur selten. Für viele praktische Rechte sind ohnehin andere Schwellen maßgeblich.

GdB 30 oder 40

Arbeitsrechtlich kann schon ein GdB von 30 oder 40 wichtig werden. Ist der Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefährdet oder lässt sich ohne zusätzlichen Schutz keine geeignete Beschäftigung finden, kommt eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen infrage. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.

Eine Gleichstellung gewährt unter anderem den besonderen Kündigungsschutz und Zugang zu bestimmten Hilfen im Arbeitsleben. Kein Anspruch entsteht auf den Schwerbehindertenausweis, Zusatzurlaub oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei GdB 30 steht deshalb die Arbeitsplatzsicherung im Vordergrund, nicht die Schwerbehinderteneigenschaft.

GdB 50 und höher

Ab GdB 50 liegt Schwerbehinderung vor. Der Schwerbehindertenausweis weist diesen Status nach. Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz knüpfen grundsätzlich daran an, während Mobilitätsvorteile häufig zusätzlich ein Merkzeichen erfordern.

Ein GdB von 70, 80 oder 100 führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad, einer Erwerbsminderungsrente oder einer höheren gesetzlichen Altersrente. Höhere Werte verändern aber beispielsweise den Behinderten-Pauschbetrag und können bei einzelnen Merkzeichen eine Rolle spielen.

Der GdB misst Teilhabe

Versorgungsmedizinisch zählt die Beeinträchtigung der Teilhabe in allen Lebensbereichen. Beruf, konkrete Wohnsituation oder persönliche finanzielle Belastungen dürfen den GdB dagegen nicht erhöhen. Ebenso lässt sich aus dem festgestellten Wert nicht unmittelbar ableiten, wie leistungsfähig jemand im Beruf ist.

Dauer von mehr als sechs Monaten

Berücksichtigt werden gesundheitliche Abweichungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen. Kurzfristige Verletzungen oder vorübergehende Beschwerden reichen daher normalerweise nicht. Bei wechselnd verlaufenden Krankheiten soll ein Wert das typische Ausmaß über den Verlauf möglichst realistisch abbilden.

Zukünftige Verschlechterungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt. Eine Ausnahme kann greifen, wenn innerhalb von sechs Monaten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schnell fortschreitende Beeinträchtigungen eintreten. Maßgeblich ist dennoch kein bloßes Risiko, sondern eine medizinisch belastbare Prognose.

Diagnose und Funktionsbeeinträchtigung

Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche GdB-Werte erhalten. Bei einer Spinalkanalstenose kommt es beispielsweise auf Beweglichkeit, Stabilität, neurologische Ausfälle und betroffene Wirbelsäulenabschnitte an. Nach Stent oder Bypass entscheidet die verbleibende Herzleistung, nicht die Zahl der Eingriffe.

Bei COPD, Diabetes oder psychischen Erkrankungen sind Therapieaufwand, Krisen, Belastungsgrenzen und Alltagsfolgen wichtiger als die Krankheitsbezeichnung. Die GdB-Spannen nach Funktionssystemen liefern Anhaltswerte, aber keine automatische Zuordnung nach Diagnose.

Wie der Gesamt-GdB entsteht

Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert. Zunächst wird jede Gesundheitsstörung einem Funktionssystem zugeordnet, beispielsweise Wirbelsäule, Herz-Kreislauf, Psyche oder Atmung. Innerhalb eines Funktionssystems entsteht ein gemeinsamer Wert, bevor die verschiedenen Funktionssysteme zum Gesamt-GdB zusammengeführt werden.

Die stärkste Beeinträchtigung ist der Ausgangspunkt

Ausgangspunkt bildet der höchste Einzel- oder Funktionssystemwert. Weitere Einschränkungen erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Gesamtteilhabe wesentlich zusätzlich beeinträchtigen. Überschneiden sich Auswirkungen weitgehend, kann der Ausgangswert unverändert bleiben. Verstärken sich verschiedene Einschränkungen gegenseitig, ist eine Erhöhung möglich.

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Logik: Eine schwere Wirbelsäulenbeeinträchtigung wird mit 30 bewertet, eine Knieeinschränkung mit 20 und ein leichter Tinnitus mit 10. Daraus folgt nicht automatisch GdB 60. Je nach Überschneidung und zusätzlicher Wirkung kann der Gesamt-GdB beispielsweise 30 oder 40 betragen. Eine verbindliche Rechenformel gibt es nicht.

Warum Addition und Mittelwert falsch sind

Ein GdB von 40 und ein weiterer GdB von 30 ergeben weder 70 noch automatisch 35. Solche Rechenwege sind ausdrücklich unzulässig, weil sie die Wechselwirkungen der Funktionsstörungen nicht abbilden. Gerade beim Widerspruch muss deshalb erklärt werden, welche zusätzliche Teilhabebeeinträchtigung die zweite Erkrankung verursacht.

GdB ist keine Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit betrifft die konkrete aktuelle Tätigkeit und wird ärztlich bescheinigt. Der GdB bewertet dagegen langfristige Teilhabebeeinträchtigungen. Jemand kann mit GdB 80 voll arbeiten, während eine andere Person mit GdB 30 über längere Zeit arbeitsunfähig ist.

Auch für die Erwerbsminderungsrente ist der GdB nicht entscheidend. Dort prüft die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Stunden täglich eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch möglich ist. Ein hoher GdB kann medizinische Hinweise liefern, ersetzt diese Prüfung aber nicht.

GdB und Pflegegrad sind nicht umrechenbar

Ein Pflegegrad bewertet Selbstständigkeit und Hilfebedarf im Alltag. Der GdB erfasst dagegen Teilhabebeeinträchtigungen. Deshalb gibt es weder „Pflegegrad 2 entspricht GdB 50“ noch „GdB 100 führt zu Pflegegrad 5“. Beide Verfahren können zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

Wer regelmäßig Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Medikamenten, Orientierung oder Alltagsgestaltung benötigt, sollte unabhängig vom GdB einen Pflegegrad beantragen. Bei Schwerbehinderung und Pflegegrad gelten getrennte Maßstäbe: Der GdB bewertet die Teilhabe, der Pflegegrad die Selbstständigkeit im Alltag.

Wie lange ein GdB gilt

Der Feststellungsbescheid verliert nicht automatisch nach fünf Jahren seine Wirkung. Befristet ist häufig der Ausweis, nicht zwingend die Feststellung selbst. Bei Krankheiten mit möglicher Besserung oder nach einer Heilungsbewährung kann die Behörde den Gesundheitszustand später erneut prüfen.

Auch eine als „unbefristet“ bezeichnete Feststellung schützt nicht absolut vor einer Neufeststellung. Verbessern oder verschlechtern sich die maßgeblichen Verhältnisse wesentlich, darf die Behörde den GdB anpassen. Änderungen sollten daher nicht mit dem Ablaufdatum des Schwerbehindertenausweises verwechselt werden.

Was im Antrag wirklich hilft

Gute Unterlagen übersetzen Diagnosen in konkrete Einschränkungen. Statt nur „Arthrose beider Knie“ zu nennen, sind Gehstrecke, Treppenfähigkeit, Bewegungsumfang, Hilfsmittel, Schmerzspitzen und notwendige Pausen relevant. Bei psychischen Erkrankungen zählen beispielsweise soziale Rückzüge, Belastbarkeit, Antrieb, Konzentration und Krisenhäufigkeit.

Befunde gezielt auswählen

Für den Antrag auf Feststellung der Behinderung sind aktuelle fachärztliche Berichte, Entlassungsberichte, Funktionsmessungen und Therapieverläufe meist hilfreicher als eine große unsortierte Akte. Befunde sollten Dauer, Schwere und Alltagsfolgen erkennen lassen.

Bescheid kontrollieren

Nach dem Bescheid solltest du prüfen, ob alle Gesundheitsstörungen erfasst, die Funktionssysteme nachvollziehbar bewertet und beantragte Merkzeichen entschieden wurden. Waren wesentliche Einschränkungen bereits zum Entscheidungszeitpunkt stärker, ist ein Widerspruch gegen einen zu niedrigen GdB das passende Mittel.

Hat sich der Gesundheitszustand erst nach dem Bescheid dauerhaft verschlechtert, ist ein neuer Antrag auf Erhöhung des GdB sachgerechter. Vor jeder Neufeststellung sollte allerdings bedacht werden, dass die Behörde den gesamten aktuellen Gesundheitszustand neu bewerten kann.

Die verbindlichen medizinischen Maßstäbe stehen in der Versorgungsmedizin-Verordnung des Bundesarbeitsministeriums.