Gesetzlich Versicherte müssen sich ab 2027 auf deutlich höhere Eigenbeteiligungen einstellen. Der Bundestag hat die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen beschlossen, der Bundesrat ließ sie passieren. Bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und weiteren Leistungen steigen die Zuzahlungen um 50 Prozent.
Besonders häufig trifft das ältere und chronisch kranke Menschen. Während Beiträge aus der gesetzlichen Rente zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger getragen werden, bleiben Zuzahlungen vollständig am Versicherten hängen. Die versprochene Beitragsstabilität wird damit auch über höhere Zahlungen an der Apothekentheke und im Krankenhaus erkauft.
Medikamente kosten bis zu 15 Euro extra
Bislang zahlen gesetzlich Versicherte für verschreibungspflichtige Medikamente zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Künftig steigt die Untergrenze auf 7,50 Euro, die Obergrenze auf 15 Euro.
Wer regelmäßig mehrere Arzneimittel benötigt, spürt die Erhöhung nicht nur einmal. Drei zuzahlungspflichtige Medikamente können statt maximal 30 Euro künftig bis zu 45 Euro kosten. Bei sechs Medikamenten steigt die mögliche Belastung von 60 auf 90 Euro.
Die Erhöhung ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026, der Bundesrat ließ es noch am selben Tag passieren. Die neuen Beträge sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine zunächst vorgesehene automatische Anhebung in späteren Jahren wurde aus der endgültigen Fassung gestrichen.
Ein Klinikaufenthalt wird bis zu 140 Euro teurer
Auch die tägliche Zuzahlung im Krankenhaus steigt von zehn auf 15 Euro. Zahlen müssen volljährige Versicherte weiterhin für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr.
Wer diese Grenze ausschöpft, kommt bisher auf maximal 280 Euro. Ab 2027 werden daraus 420 Euro. Allein ein längerer Krankenhausaufenthalt kann damit 140 Euro mehr kosten.
Die 28 Zuzahlungstage gelten für das gesamte Kalenderjahr. Mehrere kürzere Krankenhausaufenthalte werden deshalb zusammengerechnet, bis die Höchstzahl erreicht ist.
Ähnliche Erhöhungen greifen bei stationärer Rehabilitation und weiteren Leistungen. Bei Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege steigt außerdem der feste Betrag je Verordnung von zehn auf 15 Euro, während der prozentuale Eigenanteil bestehen bleibt.
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Zahnersatz wird ebenfalls teurer
Nicht nur die klassischen Zuzahlungen ändern sich. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss für die Regelversorgung wieder von 60 auf 50 Prozent. Mit fünf Jahren lückenlos geführtem Bonusheft übernimmt die Kasse künftig 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent.
Für eine Regelversorgung im Wert von 1.000 Euro bedeutet der niedrigere Grundzuschuss vereinfacht gerechnet 100 Euro mehr Eigenanteil. Wer eine aufwendigere Versorgung wählt, zahlt ohnehin die zusätzlichen Kosten oberhalb der Regelversorgung selbst.
Für die Übergangsregel ist der Zeitpunkt der Bewilligung entscheidend. Hat die Krankenkasse den Festzuschuss noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten weiterhin die höheren Zuschussstufen des Jahres 2026. Der Behandlungstermin allein entscheidet deshalb nicht.
Die Härtefallregelung für Versicherte mit niedrigem Einkommen bleibt bestehen. Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Regelversorgung weiterhin vollständig übernommen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die neuen Zuschussstufen und Ausnahmen zusammengefasst.
Belastungsgrenzen bleiben bestehen
Ganz unbegrenzt dürfen sich die Zuzahlungen nicht summieren. Die persönliche Belastungsgrenze liegt weiterhin grundsätzlich bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch kranke Menschen gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent.
Nach Erreichen der Grenze können sich Versicherte für den Rest des Kalenderjahres von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreien lassen. Dafür müssen Quittungen gesammelt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Viele Kassen bieten auch eine Vorauszahlung bis zur voraussichtlichen Belastungsgrenze an.
Die höhere Einzelzuzahlung sorgt allerdings dafür, dass Betroffene ihre Grenze schneller erreichen und den Betrag früher im Jahr aufbringen müssen. Wer die Befreiung nicht beantragt oder Belege verliert, kann trotz bestehender Grenze unnötig mehr zahlen.
Fast 19 Milliarden Euro fehlen 2027
Hinter der Reform steht ein enormes Finanzloch. Für 2027 musste eine Deckungslücke von fast 19 Milliarden Euro geschlossen werden. Ohne Gegenmaßnahmen wäre nach Einschätzung des Gesundheitsministeriums im kommenden Jahr ein weiterer spürbarer Anstieg der Zusatzbeiträge nötig geworden.
Das Paket begrenzt deshalb Ausgaben in mehreren Bereichen und verlangt höhere Abschläge von Pharmaunternehmen. Der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung wird 2027 dagegen gekürzt, wenn auch weniger stark als ursprünglich geplant. Gleichzeitig werden Versicherte direkt belastet. Allein stabile Beitragssätze bedeuten deshalb nicht, dass die Krankenversicherung für den Einzelnen günstiger bleibt.
Nach der Finanzrechnung des Gesundheitsausschusses sollen Versicherte 2027 insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Krankenkassen beitragen. Davon entfallen 1,9 Milliarden Euro auf höhere Zuzahlungen und 600 Millionen Euro auf Leistungsanpassungen, zu denen auch der geringere Festzuschuss für Zahnersatz gehört.
Die Reform soll den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabilisieren. Das garantiert aber keinen unveränderten Beitrag bei jeder einzelnen Krankenkasse, denn den kassenindividuellen Zusatzbeitrag legt jede Kasse weiterhin selbst fest.
Für Rentner ist der Unterschied besonders deutlich. Vom Krankenversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte. Eine höhere Medikamentenzuzahlung, die Klinikrechnung oder der zusätzliche Eigenanteil beim Zahnersatz muss dagegen vollständig aus der eigenen Rente bezahlt werden.
Chronisch Kranke trifft die Reform besonders häufig
Wer nur selten Medikamente benötigt und kaum medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, spürt die neuen Beträge möglicherweise nur gelegentlich. Anders sieht es bei Menschen mit mehreren chronischen Erkrankungen aus. Sie holen regelmäßig Rezepte ab, benötigen Heilmittel oder müssen häufiger ins Krankenhaus.
Die Belastungsgrenze verhindert zwar eine unbegrenzte Kostenlawine. Bis zur Befreiung steigt der finanzielle Druck aber spürbar. Gerade bei kleinen Renten können zusätzliche Ausgaben von 50, 100 oder mehreren hundert Euro nicht ohne Weiteres aufgefangen werden.
Der politische Aufreger liegt deshalb im Kern der Reform: Steigende Zusatzbeiträge sollen vermieden werden, doch ein Teil der Rechnung wandert direkt zu den Patienten. Für viele Rentner wird die Krankenkasse damit nicht über den Beitrag, sondern über höhere Eigenanteile teurer.