Seit Juli 2026 gelten höhere Pflege-Mindestlöhne. Teurere Pflegedienst-Abrechnungen können aber zu anderen Terminen folgen, weil Punktwerte und Hausbesuchspauschalen regional vereinbart werden. Bei zwei Einsätzen täglich kommen 60 bis 62 Besuche im Monat zusammen. Das Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 5 bleibt dennoch auf 2.299 Euro begrenzt. Schon kleine Aufschläge können so eine Kostenlücke reißen.
Die Rechnung folgt selten der Stoppuhr
Ambulante Pflege wird nicht bundesweit nach einem Stundenpreis abgerechnet. Viele Länder arbeiten mit Leistungskomplexen. Körperpflege, Mobilisation oder Hilfe beim Essen erhalten feste Punkte, die mit dem vereinbarten Punktwert multipliziert werden.
Je nach Landesvertrag kommen Hausbesuchspauschalen, Ausbildungszuschläge oder Investitionskosten hinzu. Manche Leistungen werden nach Zeit vergütet. Maßgeblich sind der regionale Rahmenvertrag und die Vergütungsvereinbarung des Dienstes. Eine einheitliche Preiserhöhung zum 1. Juli gibt es nicht.
Die Pflegekasse übernimmt ambulante Pflegesachleistungen nur bis zur Obergrenze. Für Pflegegrad 5 sind das 2026 monatlich 2.299 Euro. Steigt der Preis derselben Hilfe, kauft der feste Betrag weniger Pflege ein. Kosten oberhalb der Grenze werden zum Eigenanteil.
Ein Anbieterwechsel ist oft nur Theorie
Auf dem Papier könnten Pflegebedürftige zu einem günstigeren Dienst wechseln. Häufig fehlt jedoch die Auswahl. Von 2021 bis 2023 stieg die Zahl der ambulant versorgten Pflegebedürftigen laut Pflegestatistik um 5,1 Prozent. Das Personal der Dienste wuchs nur von 442.860 auf 446.425 Beschäftigte, also um rund 0,8 Prozent.
Die Zahlen belegen keine bundesweite Warteliste, zeigen aber den Versorgungsdruck. Wer morgens und abends Hilfe braucht, kann nicht auf freie Touren eines anderen Dienstes vertrauen. Im schlechtesten Fall steht nicht ein günstigerer Anbieter bereit, sondern gar keiner.
Ein echter Tarif zeigt den Kosteneffekt
Veröffentlichte NRW-Werte zeigen den Effekt. Bei Vergütung nach TVöD-Modell stieg der Punktwert zum 1. Mai 2026 von 0,06399 auf 0,06593 Euro. Die einfache Hausbesuchspauschale erhöhte sich von 5,89 auf 6,07 Euro, die erhöhte Pauschale von 7,34 auf 7,56 Euro. Hinzu kommt ein Ausbildungszuschlag von 0,00519 Euro je Punkt.
Ganzwaschung morgens und Teilwaschung abends kosteten im Modell einschließlich zweier einfacher Hausbesuchspauschalen rund 57,02 Euro täglich. Seit Mai sind es 58,65 Euro. Bei 30 Pflegetagen beträgt das Plus 48,87 Euro.
Ein 31. Pflegetag kostet weitere 58,65 Euro. Preisänderung und längerer Monat erhöhen die Rechnung zusammen um 107,52 Euro. Das ist kein bundesweiter Tarif und mögliche Investitionskosten fehlen.
Auch Zusatzfahrten können teurer sein. „Extrafahrt“ ist jedoch kein einheitlicher Abrechnungsbegriff. Erhöhte Hausbesuchspauschale, ungeplanter Einsatz und weitere Anfahrt wegen einer einzelnen Verrichtung können unterschiedlich geregelt sein. Bei einer neuen oder teureren Position muss erkennbar sein, welcher zusätzliche Besuch und welche Vereinbarung dahinterstehen.
Seit Juli sind es 42 bis 53 Cent mehr
Die Pflege-Mindestlöhne stiegen zum 1. Juli 2026 in allen drei Qualifikationsgruppen um rund 2,6 Prozent. Aussagekräftiger als der dreimal gleiche Prozentsatz ist der Mehrbetrag je Arbeitsstunde:
| Beschäftigte | Bis 30.06.2026 | Seit 01.07.2026 | Plus je Stunde |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte | 16,10 € | 16,52 € | 0,42 € |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,35 € | 17,80 € | 0,45 € |
| Pflegefachkräfte | 20,50 € | 21,03 € | 0,53 € |
Die Durchschnittslöhne liegen nicht darunter. Das regional übliche Entlohnungsniveau erreichte 2025 bundesweit 20,26 Euro für Hilfskräfte, 22,62 Euro für Assistenzkräfte und 27,06 Euro für Fachkräfte. Unmittelbar betrifft der Mindestlohn daher vor allem Beschäftigte nahe der Untergrenze.
Trotzdem entsteht eine Kettenreaktion. Seit September 2022 hängt die Zulassung an tariflicher, tarifangelehnter oder regional üblicher Entlohnung. Steigen Entgelttabellen, betrifft das nicht nur Mindestlohn-Beschäftigte. Dienste müssen qualifizierte Kräfte halten und konkurrenzfähige Lohnabstände wahren. Einen gesetzlich festen Abstand gibt es aber nicht.
Das gesamte Entlohnungsniveau stieg 2025 laut GKV-Spitzenverband um 4,9 Prozent. Diese Personalkosten fließen samt Arbeitgeberbeiträgen, Ausfall-, Fahrt- und Dokumentationszeiten in Vergütungsverhandlungen ein. Der Punktwert kann deshalb stärker steigen als der Mindestlohn. Frei vervielfachen darf ein Dienst den Aufschlag nicht.
Jeder Euro pro Besuch wird sechzigfach
Bei zwei Einsätzen täglich wird ein Euro mehr je Besuch zu 60 Euro im 30-Tage-Monat, drei Euro werden zu 180 Euro. Im Februar fallen 56 Einsätze an, in einem 31-Tage-Monat 62. Sechs weitere Besuche erhöhen die Rechnung auch ohne neuen Preis.
Das Pflegebudget wurde nicht mit erhöht
Die gesetzlichen Leistungsbeträge bleiben 2026 unverändert. Zuletzt stiegen sie am 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent. Die nächste automatische Anpassung ist erst für den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Diese Lücke ist bitter. Der höchste Pflegegrad schützt nicht vor Eigenanteilen. Ist die Obergrenze ausgeschöpft, zahlen Pflegebedürftige weitere vereinbarte SGB-XI-Leistungen selbst.
Eigenanteil im Pflegeheim: Was du selbst zahlen musst
Diese Positionen gehören auf den Prüfstand
- alter und neuer Punktwert oder Zeittarif
- Punktzahl und Häufigkeit jedes Leistungskomplexes
- Hausbesuchs- oder Wegepauschalen pro Einsatz
- Ausbildungszuschläge und gesonderte Investitionskosten
- Zahl der abgerechneten Besuche und Kalendertage
- Änderungen des Pflegeplans oder zusätzliche Leistungen
Nach jeder wesentlichen Veränderung muss der Pflegedienst zeitnah über die voraussichtlichen Kosten informieren, in der Regel mit einem schriftlichen Kostenvoranschlag. Alte und neue Preisliste sollten Position für Position nebeneinandergelegt werden. Auf Antrag stellt auch die Pflegekasse eine Übersicht der abgerechneten Leistungen und Kosten bereit.
Medikamentengabe, Injektionen und ärztlich verordnete Wundversorgung sind keine ambulanten Pflegesachleistungen nach SGB XI. Sie gehören zur häuslichen Krankenpflege nach SGB V und werden von der Krankenkasse bezahlt. Deshalb werden sie nicht auf die 2.299 Euro Sachleistungsbudget bei Pflegegrad 5 angerechnet. Tauchen solche Tätigkeiten dennoch in der SGB-XI-Kalkulation auf, sollte die Zuordnung mit dem Dienst und der Kasse geklärt werden. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen.
Bleibt nach der Kontrolle ein Eigenanteil und reicht das eigene Einkommen nicht, kann ambulante Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage kommen. Notwendige Morgen- oder Abendeinsätze vorschnell zu streichen, trifft ausgerechnet Menschen, die ohne fremde Hilfe nicht sicher aus dem Bett, zur Toilette oder in den Rollstuhl gelangen.