Seit Juli erhalten Rentner mehr Geld. Die gesetzliche Rente wurde zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent erhöht. Davon profitieren grundsätzlich auch Menschen mit Erwerbsminderungsrente. Trotzdem kann ausgerechnet bei ihnen ein anderes Datum wichtiger sein als die Rentenerhöhung: das Ende der Befristung im Rentenbescheid.
Wer eine befristete EM-Rente bekommt, hat keinen Anspruch auf automatische Weiterzahlung bis zur Altersrente. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, endet die Zahlung. Eine Verlängerung ist möglich, muss aber rechtzeitig beantragt und erneut geprüft werden.
Rentenerhöhung seit 1. Juli offiziell in Kraft
Der neue Zahlbetrag kann täuschen
Die Rentenanpassung ändert nur die Höhe der laufenden Rente. Sie verlängert nicht den Bewilligungszeitraum. Wer im Sommer eine höhere Zahlung oder eine Rentenanpassungsmitteilung sieht, sollte deshalb trotzdem in den ursprünglichen Rentenbescheid schauen.
Dort steht, ob die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt wurde oder nur bis zu einem bestimmten Datum läuft. Gerade bei schweren Erkrankungen wirkt diese Befristung oft überraschend. Rechtlich ist sie aber der Normalfall, solange eine Besserung des Gesundheitszustands nicht ausgeschlossen erscheint.
Viele EM-Renten laufen nur auf Zeit
Nach § 102 SGB VI werden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn und kann verlängert werden. Erst nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren wird die Rente grundsätzlich unbefristet weitergezahlt, sofern die Erwerbsminderung dann noch besteht. Eine Zeitrente wird also meist höchstens zweimal verlängert. Ausgenommen sind allein Arbeitsmarktrenten, die dauerhaft befristet bleiben.
Erwerbsminderungsrenten sind seit 2001 grundsätzlich befristet. Eine Rente auf Dauer gibt es vorher nur, wenn aus ärztlicher Sicht eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist.
Für Betroffene bedeutet das: Die Diagnose allein entscheidet nicht. Maßgeblich bleibt, ob die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin so schwer sind, dass eine volle oder teilweise Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinn vorliegt.
Vier Monate vorher wird es ernst
Spätestens einige Monate vor Ablauf der Befristung sollte der Weiterzahlungsantrag vorbereitet werden. Als Faustregel gilt, ihn rund vier Monate vorher zu stellen. Die Rentenversicherung erinnert Betroffene zwar in der Regel von sich aus vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, legt das Antragsformular seit 2023 aber nicht mehr bei. Darauf allein sollte sich niemand verlassen.
Der passende Antrag läuft unter der Formularnummer R0120. Die Rentenversicherung stellt ihn auch als Online-Formular bereit.
Wer zu spät reagiert, riskiert eine Lücke. Selbst wenn die Rente später weiterbewilligt wird, kann es vorher zu Unsicherheit bei Miete, Krankenversicherung und laufenden Kosten kommen. Besonders kritisch wird es, wenn die Rentenversicherung noch Befundberichte anfordert oder ein Gutachten veranlasst.
Wann du die Erwerbsminderungsrente verlängern solltest
Verlängerung ist keine Formsache
Beim Weiterzahlungsantrag prüft die Rentenversicherung erneut, wie viel Arbeit gesundheitlich noch möglich ist. Bei voller Erwerbsminderung geht es um ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze bei mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich.
Allgemeine Aussagen wie „es geht mir nicht besser“ reichen häufig nicht aus. Hilfreich sind aktuelle Befundberichte, Krankenhausunterlagen, Reha-Berichte und Angaben zu laufenden Behandlungen. Wichtig ist vor allem, welche konkreten Einschränkungen im Alltag und unter Arbeitsbedingungen bestehen.
Auch ein Nebenjob kann Fragen auslösen
Ein Minijob oder Arbeitsversuch ist nicht automatisch schädlich. Bei der EM-Rente gibt es Hinzuverdienstgrenzen, und die Rentenversicherung kennt auch Erprobungsphasen. Trotzdem kann Arbeit eine Rolle spielen, wenn sie nicht mehr zur festgestellten Leistungsfähigkeit passt.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viel verdient wird. Auch Arbeitszeit, Belastung und Art der Tätigkeit zählen. Wer eine volle EM-Rente bezieht, sollte besonders vorsichtig sein, wenn die regelmäßige Arbeit in Richtung drei Stunden täglich geht oder darüber liegt.
Bei Ablehnung läuft die Frist
Wird die Weiterzahlung abgelehnt, müssen Betroffene schnell reagieren. Gegen einen Rentenbescheid ist Widerspruch möglich. Bei Wohnsitz in Deutschland beträgt die Frist in der Regel einen Monat.
Inhaltlich geht es dann oft nicht darum, ob jemand krank ist. Entscheidend ist, ob die Krankheit weiterhin zu einer Erwerbsminderung führt. Neue ärztliche Unterlagen, eine Stellungnahme des behandelnden Arztes oder fehlende Befunde können deshalb wichtig werden.
Für befristete EM-Rentner ist die Rentenerhöhung deshalb nur die eine Seite. Der höhere Zahlbetrag hilft wenig, wenn die Bewilligung ausläuft und der Weiterzahlungsantrag zu spät gestellt wird. Wer das Ablaufdatum im Bescheid jetzt prüft, kann eine vermeidbare Zahlungslücke verhindern.