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13,3 Millionen erreichen das Rentenalter – Jüngere schließen die Lücke nicht

Zwei ältere Beschäftigte gehen durch eine moderne Produktionshalle, während jüngere Kollegen im Hintergrund arbeiten.

Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen heutige Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren überschritten haben. Das entspricht 30 Prozent aller Menschen, die dem Arbeitsmarkt 2025 zur Verfügung standen. Die Zahl zeigt, wie stark die Rentendebatte inzwischen von der Alterung der Babyboomer geprägt wird. Sie bedeutet aber nicht, dass 13,3 Millionen Menschen gleichzeitig eine gesetzliche Rente beantragen.

30 Prozent erreichen die Altersgrenze

Grundlage der neuen Zahlen sind die Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Nach der Auswertung des Statistischen Bundesamtes werden die zahlenmäßig starken Geburtsjahrgänge innerhalb der kommenden 15 Jahre das Alter von 67 Jahren überschreiten. Bezugsgröße sind sämtliche Erwerbspersonen des Jahres 2025.

Als Erwerbsperson gilt dabei nicht nur, wer abhängig beschäftigt ist. Eingerechnet werden auch Selbstständige und Erwerbslose. Die Statistik beschreibt daher die Größenordnung des demografischen Übergangs am Arbeitsmarkt. Sie ist keine Prognose über die genaue Zahl künftiger Rentenanträge und auch keine Vorausberechnung der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ebenso wenig scheiden alle 13,3 Millionen schlagartig aus. Die Rentenwelle verteilt sich über anderthalb Jahrzehnte. Für Betriebe, Rentenkasse und Politik bleibt die Größenordnung dennoch erheblich, weil zahlenmäßig kleinere Jahrgänge nachrücken.

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Babyboomer stellen die größte Gruppe

Besonders deutlich wird die Lücke beim Vergleich der Altersgruppen. Im Jahr 2025 standen noch 4,5 Millionen Menschen zwischen 60 und 64 Jahren dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ihre Erwerbsquote lag bei 69,5 Prozent. Unter den 55- bis 59-Jährigen waren es weitere 5,5 Millionen Erwerbspersonen bei einer Quote von 85,3 Prozent.

Zusammen kamen die beiden Babyboomer-Gruppen auf 10,0 Millionen Erwerbspersonen. Die 35- bis 44-Jährigen lagen mit 9,9 Millionen knapp darunter. Bei den 45- bis 54-Jährigen waren es 9,1 Millionen und bei den 25- bis 34-Jährigen 8,8 Millionen. Selbst eine hohe Erwerbsbeteiligung der jüngeren Jahrgänge kann den zahlenmäßigen Unterschied deshalb nicht vollständig ausgleichen.

Balkendiagramm zu den Erwerbspersonen 2025 nach Altersgruppen: 55 bis 64 Jahre 10,0 Millionen, 45 bis 54 Jahre 9,1 Millionen, 35 bis 44 Jahre 9,9 Millionen, 25 bis 34 Jahre 8,8 Millionen und 15 bis 24 Jahre 4,5 Millionen.
Die 55- bis 64-Jährigen bilden mit 10,0 Millionen Erwerbspersonen die größte Altersgruppe. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2025.

Ältere arbeiten bereits häufiger

Ein Teil der Entwicklung wird schon heute durch eine höhere Erwerbsbeteiligung im Alter aufgefangen. Im Jahr 2015 waren 20,7 Prozent aller Erwerbspersonen mindestens 55 Jahre alt. Zehn Jahre später lag der Anteil bereits bei 27,0 Prozent. Auch die Gruppe ab 65 Jahren gewann an Bedeutung. Ihr Anteil an allen Erwerbspersonen stieg von 2,5 auf 4,3 Prozent.

Rentenbeginn und Ausscheiden aus dem Beruf fallen damit immer seltener auf denselben Zeitpunkt. Eine aktuelle Auswertung zeigt sogar, dass jeder vierte Bezieher der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren zusätzlich arbeitete. Die Grenze zwischen Erwerbsleben und Ruhestand ist längst durchlässiger geworden.

Politische Anreize wie die Aktivrente sollen diesen Trend verstärken. Die Destatis-Zahlen zeigen jedoch auch die Begrenzung solcher Maßnahmen. Eine steigende Erwerbsquote kann den Abgang großer Jahrgänge dämpfen, aber nicht aus jedem älteren Beschäftigten eine zusätzliche Arbeitskraft über die Altersgrenze hinaus machen.

13,3 Millionen sind nicht automatisch Rentner

Für die Einordnung ist entscheidend, was die Zahl nicht aussagt. Manche Betroffene beziehen bereits vor 67 eine Altersrente, andere arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter. Selbstständige und Beamte gehören zwar zu den Erwerbspersonen, zahlen aber nicht zwangsläufig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Erwerbslose stehen dem Arbeitsmarkt statistisch ebenfalls zur Verfügung, ohne aktuell beschäftigt zu sein.

Wer wann die persönliche Altersgrenze erreicht, hängt außerdem vom Geburtsjahr und von der Rentenart ab. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt sie vollständig. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nach 45 Versicherungsjahren dagegen derzeit früher beginnen.

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Druck auf die Rente mit 63 wächst

Genau an diesem Punkt treffen Statistik und Rentenpolitik aufeinander. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, Frühverrentung zurückzudrängen und die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren in ihrer bisherigen Form zu beenden. Die Bundesregierung will die Empfehlungen nach eigenen Angaben in einem Gesetzespaket umsetzen.

Die häufig sogenannte Rente mit 63 beginnt für jüngere Jahrgänge allerdings längst nicht mehr mit 63. Ab Jahrgang 1964 ist sie nach erfüllter Wartezeit frühestens mit 65 Jahren möglich. Eine Abschaffung würde trotzdem eine wichtige Möglichkeit zum vorgezogenen Rentenbeginn beseitigen.

Aus den 13,3 Millionen Erwerbspersonen lässt sich eine solche Reform nicht automatisch ableiten. Die Statistik belegt den demografischen Druck, beantwortet aber nicht, wie die Lasten zwischen Beitragszahlern, Rentnern, Arbeitgebern und Bundeshaushalt verteilt werden sollen. Sobald konkrete Gesetzentwürfe vorliegen, wird deshalb vor allem entscheidend sein, welche Jahrgänge Vertrauensschutz erhalten und wie stark ältere Beschäftigte tatsächlich länger arbeiten können.