Viele Selbstständige könnten künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Für neue Selbstständige soll das nach einem Stichtag ohne Opt-out gelten.
Damit würde sich für eine große Gruppe etwas Grundlegendes ändern. Wer bisher nicht rentenversicherungspflichtig ist, muss seine Altersvorsorge selbst organisieren. Manche zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, andere nutzen private Vorsorge, ein Versorgungswerk, eine Basisrente oder bauen Vermögen auf. Viele haben aber keine ausreichende Absicherung.
Beschlossen ist die Änderung noch nicht. Der Vorschlag gehört aber zu den zentralen Punkten der Rentenreform, weil er das System langfristig verbreitern soll. Nicht mehr nur Arbeitnehmer, sondern möglichst alle Erwerbstätigen sollen zur Alterssicherung beitragen.
Rentenreform soll komplett kommen – Regierung will alle 33 Vorschläge zur Rente umsetzen
Wen der Vorschlag treffen würde
Entscheidend ist die Formulierung „nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige“. Gemeint sind Selbstständige, die bisher nicht bereits über ein verpflichtendes Alterssicherungssystem erfasst sind.
Nicht jeder Selbstständige ist heute frei von Rentenversicherungspflicht. Bestimmte Gruppen sind bereits jetzt pflichtversichert. Dazu gehören zum Beispiel viele selbstständige Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse oder bestimmte Handwerker. Auch Selbstständige mit nur einem Auftraggeber können rentenversicherungspflichtig sein.
Andere Berufsgruppen sind über eigene Pflichtsysteme abgesichert, etwa in berufsständischen Versorgungswerken. Dazu können je nach Beruf Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater gehören. Solche Gruppen wären nicht der eigentliche Kern des Vorschlags, weil sie bereits obligatorisch abgesichert sind.
Im Mittelpunkt stehen vor allem Selbstständige ohne verpflichtende Altersvorsorge. Das können Solo-Selbstständige, freie Dienstleister, kleine Gewerbetreibende, Berater, IT-Freelancer, Online-Unternehmer oder viele andere Selbstständige sein, die bisher selbst entscheiden, ob und wie sie fürs Alter vorsorgen.
Neue Selbstständige ohne Opt-out
Der schärfste Teil des Vorschlags betrifft künftige Selbstständige. Wer nach einem noch festzulegenden Stichtag eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt und nicht bereits anderweitig obligatorisch abgesichert ist, soll verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.
Ein Ausstieg soll für diese Gruppe nicht möglich sein. Das ist der Unterschied zu früheren politischen Debatten, in denen oft eine Rentenversicherungspflicht mit privater Ausweichmöglichkeit diskutiert wurde. Die Kommission empfiehlt für neue Selbstständige ausdrücklich eine Einbeziehung ohne Opt-out.
Für Gründer wäre das ein erheblicher Kostenfaktor. Wer sich selbstständig macht, müsste künftig nicht nur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuern und Betriebsausgaben einkalkulieren, sondern auch Rentenbeiträge.
Der Vorschlag sieht für den Start allerdings eine Entlastung vor. Für neu aufgenommene Tätigkeiten soll eine Karenzzeit von drei Jahren gelten, in der nur der halbe Regelbeitrag fällig wird – aktuell 367,82 Euro im Monat. Erst danach soll sich die Beitragshöhe am vollen Regelbeitrag oder alternativ am steuerpflichtigen Einkommen orientieren. Wiederholte Neugründungen sollen keine erneute Karenzzeit auslösen.
Bestehende Selbstständige mit Ausstiegsmöglichkeit
Für Personen, die bereits selbstständig sind, sieht der Vorschlag anders aus. Auch sie sollen grundsätzlich in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Ihnen soll aber ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Wer schon seit Jahren selbstständig ist und seine Altersvorsorge privat aufgebaut hat, soll nicht zwingend in ein neues System gedrängt werden. Der Bericht nennt keine komplizierten Nachweispflichten für diesen Ausstieg, sondern spricht von einem voraussetzungslosen Opt-out.
Damit würde es voraussichtlich drei Gruppen geben: Selbstständige, die ohnehin bereits pflichtversichert sind; neue Selbstständige, die künftig ohne Ausstiegsmöglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung müssten; und bestehende Selbstständige, die zwar erfasst würden, aber aussteigen könnten.
Was Rentenbeiträge kosten können
Die konkrete Beitragshöhe hängt davon ab, wie der Gesetzgeber den Vorschlag umsetzt. Ein fertiges Beitragsmodell enthält der Bericht noch nicht. Zur Einordnung hilft aber das heutige System für pflichtversicherte Selbstständige.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 18,6 Prozent. Anders als Arbeitnehmer haben Selbstständige keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Sie tragen den Beitrag grundsätzlich allein.
Nach heutiger Logik gibt es für pflichtversicherte Selbstständige mehrere Möglichkeiten: den vollen Regelbeitrag, den halben Regelbeitrag für Existenzgründer oder einen einkommensgerechten Beitrag.
Der volle Regelbeitrag beträgt 2026 bundeseinheitlich 735,63 Euro im Monat. Er ergibt sich aus der Bezugsgröße von 3.955 Euro und dem Beitragssatz von 18,6 Prozent. Eine Trennung nach Ost und West gibt es dabei nicht mehr, weil die Bezugsgröße seit dem 1. Januar 2025 bundeseinheitlich gilt.
Die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist ein zentraler Rechenwert der Sozialversicherung. Sie bildet das Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Versicherten ab, allerdings zeitversetzt: Der Wert für 2026 beruht auf dem Durchschnittsentgelt des Jahres 2024, weil die endgültigen Zahlen erst mit rund zwei Jahren Verzögerung feststehen. 2026 liegt die Bezugsgröße bundeseinheitlich bei 3.955 Euro im Monat, das entspricht 47.460 Euro im Jahr. Bei pflichtversicherten Selbstständigen ist sie die Grundlage für den Regelbeitrag: 18,6 Prozent von 3.955 Euro ergeben den vollen Regelbeitrag von 735,63 Euro.
In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit können Existenzgründer statt des vollen nur den halben Regelbeitrag zahlen. Er liegt 2026 bei 367,82 Euro im Monat.
| Modell nach heutiger Logik | Monatsbeitrag |
|---|---|
| halber Regelbeitrag für Einsteiger | 367,82 € |
| voller Regelbeitrag | 735,63 € |
| freiwilliger Mindestbeitrag 2026 | 112,16 € |
| freiwilliger Höchstbeitrag 2026 | 1.571,70 € |
Die vier Werte beruhen auf unterschiedlichen Grundlagen. Regelbeitrag und halber Regelbeitrag leiten sich aus der Bezugsgröße ab. Der freiwillige Höchstbeitrag ergibt sich dagegen aus der Beitragsbemessungsgrenze, also der Obergrenze, bis zu der Rentenbeiträge berechnet werden. Sie liegt 2026 bei 8.450 Euro im Monat, woraus sich bei 18,6 Prozent ein Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro ergibt. Der freiwillige Mindestbeitrag beruht auf einer Mindestbemessungsgrundlage von 603 Euro, die der Geringfügigkeitsgrenze und damit der Minijob-Grenze 2026 entspricht. Daraus ergeben sich 112,16 Euro im Monat.
Diese Werte zeigen die Größenordnung. Sie bedeuten aber nicht automatisch, dass ein künftiges Gesetz exakt diese Beitragsregeln übernimmt.
Beispiel mit einkommensgerechtem Beitrag
Besonders anschaulich ist die einkommensgerechte Berechnung. Dabei richtet sich der Beitrag nach dem Arbeitseinkommen. Vereinfacht gesagt geht es bei Selbstständigen um den Gewinn, nicht um den Umsatz.
Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen von 2.000 Euro läge der Beitrag bei 18,6 Prozent also bei 372 Euro. Bei 3.000 Euro wären es 558 Euro. Bei 4.000 Euro wären es 744 Euro.
| Monatliches Arbeitseinkommen | Beitrag bei 18,6 Prozent |
|---|---|
| 1.500 € | 279 € |
| 2.000 € | 372 € |
| 3.000 € | 558 € |
| 4.000 € | 744 € |
Für Selbstständige ist diese Rechnung deutlich härter als für Arbeitnehmer. Ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro brutto trägt beim Rentenbeitrag nur den Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent, also 279 Euro. Der Arbeitgeber zahlt die andere Hälfte. Ein Selbstständiger müsste bei voller einkommensgerechter Beitragszahlung die 18,6 Prozent allein aufbringen.
Genau deshalb ist die Frage der Beitragsgestaltung so sensibel. Eine Pflichtversicherung kann Altersarmut vermeiden helfen, aber sie darf Gründer und kleine Selbstständige nicht überfordern.
Warum die Kommission die Pflicht will
Die Kommission begründet den Vorschlag nicht nur mit mehr Einnahmen für die Rentenversicherung. Es geht auch um Schutzlücken.
Selbstständige ohne ausreichende Altersvorsorge tragen ein hohes Risiko. Wenn das Geschäft über Jahre nur geringe Gewinne abwirft oder private Vorsorge aus Kostengründen aufgeschoben wird, entstehen im Alter oft niedrige Ansprüche. Dann bleibt im schlimmsten Fall nur Grundsicherung im Alter.
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert außerdem nicht nur das Alter ab. Pflichtbeiträge können auch für Reha-Leistungen, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenansprüche relevant sein. Gerade bei Selbstständigen wird dieses Risiko oft unterschätzt. Wer krank wird und seine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, verliert nicht nur Einkommen, sondern häufig die gesamte wirtschaftliche Grundlage.
Eine Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung würde diese Risiken zumindest teilweise in ein kollektives System holen.
Was sich politisch dahinter verbirgt
Der Vorschlag ist Teil einer größeren Idee: einer Erwerbstätigenversicherung. Langfristig sollen nicht nur Arbeitnehmer einzahlen, sondern auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.
Für Selbstständige ist dieser Gedanke besonders weitreichend, weil sie bisher sehr unterschiedlich behandelt werden. Manche sind bereits pflichtversichert, manche zahlen freiwillig, manche sind über Versorgungswerke abgesichert, andere zahlen gar nicht in ein obligatorisches Alterssicherungssystem ein.
Diese Unterschiede führen zu Lücken. Sie erschweren aber auch Wechsel zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit. Wer erst angestellt ist, dann selbstständig wird und später wieder in ein Arbeitsverhältnis wechselt, sammelt Ansprüche in verschiedenen Systemen oder unterbricht den Schutz ganz. Ein einheitlicheres System könnte solche Brüche verringern.
Private Vorsorge bleibt trotzdem wichtig
Eine Rentenversicherungspflicht würde private Vorsorge nicht überflüssig machen. Die gesetzliche Rente wäre auch für Selbstständige nur ein Baustein. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, braucht oft zusätzliche Vorsorge.
Gerade Selbstständige haben schwankende Einkommen. In guten Jahren kann mehr Vorsorge möglich sein, in schlechten Jahren wird jeder Pflichtbeitrag zur Belastung. Deshalb wird ein späteres Gesetz beantworten müssen, wie flexibel Beiträge angepasst werden können, welche Nachweise nötig sind und ob Gründer in den ersten Jahren entlastet werden.
Gerade Selbstständige haben schwankende Einkommen. In guten Jahren kann mehr Vorsorge möglich sein, in schlechten Jahren wird jeder Pflichtbeitrag zur Belastung. Deshalb wird ein späteres Gesetz beantworten müssen, wie flexibel Beiträge angepasst werden können, welche Nachweise nötig sind und wie die einkommensgerechte Beitragszahlung konkret ausgestaltet wird.
Für neue Selbstständige empfiehlt die Kommission eine Entlastung bereits ausdrücklich über die dreijährige Karenzzeit mit halbem Regelbeitrag. Ob der Gesetzgeber diese Empfehlung übernimmt, ist noch offen.
Kapitalrente soll 2 Prozent Zusatzbeitrag kosten
Noch gibt es keinen Stichtag
Noch gibt es keinen konkreten Stichtag und kein verabschiedetes Gesetz. Wer heute selbstständig ist und bisher nicht rentenversicherungspflichtig war, wird durch den Bericht allein nicht automatisch beitragspflichtig.
Trotzdem sollten Selbstständige den Vorschlag ernst nehmen. Wenn die Reform kommt, wird die Abgrenzung zwischen neuer und bereits bestehender Selbstständigkeit entscheidend. Ebenso wichtig wird sein, ob bestehende Selbstständige vom Opt-out Gebrauch machen können und wie dieser Ausstieg praktisch erklärt werden muss.
Wer bereits privat vorsorgt, sollte Unterlagen und Verträge geordnet halten. Wer bisher kaum Altersvorsorge betreibt, sollte die Debatte nicht nur als Belastung sehen. Denn der Reformvorschlag macht sichtbar, was in der Selbstständigkeit oft verdrängt wird: Ohne laufende Vorsorge kann aus beruflicher Freiheit im Alter schnell ein finanzielles Risiko werden.
Zahlen und Daten zum Nachlesen: Werte der Rentenversicherung