Die Rente mit 70 steht wieder im Raum. Auslöser ist der neue Bericht der Alterssicherungskommission, den das Gremium am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben hat. Darin empfiehlt die Kommission, die Regelaltersgrenze nach 2031 weiter anzuheben und künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
Beschlossen ist das nicht. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wollen das Reformpaket zwar vollständig und zügig weiterverfolgen. Bis sich die Altersgrenzen tatsächlich ändern, braucht es aber ein Gesetzgebungsverfahren. Entscheidend ist zudem die genaue Lesart: Die Kommission schreibt nicht schlicht „Rente mit 70“ in den Bericht. Vorgeschlagen wird ein Mechanismus. Steigt die Lebenserwartung weiter, soll auch das gesetzliche Renteneintrittsalter steigen.
Was die Kommission konkret vorschlägt
Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze bereits schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Das betrifft den Geburtsjahrgang 1964. Danach soll nach dem Vorschlag der Kommission nicht einfach Schluss sein.
Für Geburtsjahrgänge ab 1965 soll die Regelaltersgrenze an die weitere Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden – das ist der zentrale Vorschlag im Bericht der Alterssicherungskommission. Die Kommission schlägt dafür eine 2-zu-1-Regel vor: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen davon acht Monate auf längeres Arbeiten und vier Monate auf längeren Rentenbezug entfallen.
Nach den aktuellen Annahmen des Statistischen Bundesamtes würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 von 67 auf etwa 67,5 Jahre steigt. Es ginge also zunächst um rund sechs Monate in zehn Jahren. Wirksam würde die Anhebung ab 2032, wenn der Jahrgang 1965 das 67. Lebensjahr erreicht.
Warum trotzdem über die Rente mit 70 gesprochen wird
Die Zahl 70 ist politisch deutlich zugespitzter als das, was im Bericht kurzfristig steht. Kurzfristig geht es nicht um einen Sprung von 67 auf 70.
Trotzdem ist die Debatte nicht aus der Luft gegriffen. Wird das Rentenalter dauerhaft an die Lebenserwartung gekoppelt, kann die Regelaltersgrenze langfristig weiter steigen – nach den Modellrechnungen etwa alle zehn Jahre um ein weiteres halbes Jahr. Die 67,5 Jahre bis 2041 wären dann nicht der Endpunkt, sondern der erste Schritt einer neuen Logik. Eine faktische Rente mit 70 läge nach diesem Modell allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts.
Deshalb ist „Rente mit 70?“ als Frage berechtigt. Als feste Behauptung wäre sie falsch. Einen konkreten Stichtag, ab dem alle erst mit 70 regulär in Rente gehen, nennt der Bericht nicht.
Wen die Änderung zuerst treffen würde
Die Kommission nennt ausdrücklich die Zeit nach 2031. Damit geht es vor allem um Geburtsjahrgänge ab 1965. Die jeweilige Altersgrenze soll mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf feststehen, damit rentennahe Jahrgänge planen können. Zudem soll regelmäßig überprüft werden, ob die Annahmen zur Lebenserwartung noch stimmen – möglich wäre das über das Parlament oder ein Gremium wie den Sozialbeirat.
Für Menschen, die kurz vor der Rente stehen, ändert sich durch den Bericht allein nichts. Wer seinen Ruhestand bereits für das kommende Jahr geplant hat, soll Vertrauensschutz genießen. Solange kein Gesetz beschlossen ist, gilt ohnehin das bisherige Recht.
Beim früheren Ausstieg wird es strenger
Wichtig für die Einordnung: Die rund sechs Monate auf die Regelaltersgrenze sind nicht die einzige Änderung beim Renteneintritt – und kurzfristig nicht einmal die schärfste. Deutlich stärker greift die Kommission beim vorzeitigen Ausstieg an.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren, bekannt als „Rente mit 63“ und bislang einer der beliebtesten Wege in den vorzeitigen Ruhestand, soll abgeschafft werden. Die Frührente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren soll erst ab 64 statt wie bisher ab 63 Jahren möglich sein und danach parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Auch die Altersteilzeit soll später beginnen, frühestens mit 58 statt mit 55 Jahren.
Wer also vor allem auf einen früheren Ausstieg gesetzt hat, ist von den Plänen unmittelbarer betroffen als von der langsam steigenden Regelaltersgrenze. Was sich beim vorzeitigen Renteneintritt und bei der neuen Schutzrente im Einzelnen ändert, lesen Sie in unserem ausführlichen Beitrag dazu.
Warum das Rentenalter steigen soll
Hinter dem Vorschlag steht die demografische Entwicklung. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl älterer Menschen. Nach den Annahmen der Kommission stehen 2040 einer Person im Rentenalter nur noch zwei Menschen im Erwerbsalter gegenüber.
Ein höheres Renteneintrittsalter hätte aus Sicht der Kommission mehrere Effekte: zusätzliche Beitragseinnahmen, gedämpfte Rentenausgaben und ein stabileres Rentenniveau, das die Politik mit dem Rentenpaket 2025 bislang nur bis 2031 abgesichert hat. Wer länger arbeitet, erwirbt zudem zusätzliche Rentenansprüche. Nach den Berechnungen der Kommission könnte ein um ein halbes Jahr späterer Renteneintritt den Beitragssatz spürbar entlasten und das Sicherungsniveau leicht anheben.
Nicht jeder kann länger arbeiten
Die Kommission räumt selbst ein, dass ein höheres Rentenalter nicht alle gleich trifft. Wer körperlich schwer gearbeitet hat oder gesundheitlich eingeschränkt ist, kann eine längere Lebensarbeitszeit oft nicht einfach umsetzen.
Als gezielte Absicherung schlägt die Kommission deshalb eine neue Schutzrente vor. Sie soll Versicherte auffangen, die nach mindestens 35 Beitragsjahren aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren wäre die Schutzrente nach einer Gesundheitsprüfung ohne Abschläge mit 65 Jahren möglich, mit Abschlägen bereits mit 64. Begleitend sollen Fallmanagement, Prävention und Gesundheitsprüfungen der Rentenversicherung ausgebaut werden.
Der Vorschlag lautet also nicht nur „alle müssen länger arbeiten“. Er kombiniert die höhere Regelaltersgrenze mit dem Versuch, gesundheitlich belastete Beschäftigte gezielter abzusichern.
Auch Beamte sollen betroffen sein
Die höhere Regelaltersgrenze soll nicht nur für gesetzlich Versicherte gelten. Die Kommission empfiehlt, die Anhebung wirkungsgleich auf Beamte zu übertragen. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters träfe damit nicht allein die gesetzliche Rentenversicherung, sondern würde auch in der Beamtenversorgung nachvollzogen.
Der Bericht ist noch kein Gesetz
Der Bericht liegt der Bundesregierung vor. Merz und Bas haben angekündigt, die 33 Empfehlungen vollständig umzusetzen – Merz sprach von einem Gesamtkonzept, Bas von einem „Gesamtkunstwerk ohne Rosinenpicken“. Beim Koalitionsausschuss am 1. Juli will Bas das politische Bekenntnis der Koalitionspartner einholen, erste Gesetzentwürfe sollen zum Jahresende folgen.
Erst wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, ändern sich die Altersgrenzen tatsächlich. Bis dahin gilt das bisherige Recht: die Regelaltersgrenze von 67 ab dem Jahrgang 1964.