Für die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter voller Erwerbsminderung will der Bund 2027 rund 13,06 Milliarden Euro erstatten. Das sind 610 Millionen Euro mehr als 2026. Der höhere Ansatz trifft auf eine Entwicklung, die vor allem bei älteren Leistungsbeziehern sichtbar ist: Ende 2025 bezogen 764.065 Menschen Grundsicherung im Alter, 3,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
610 Millionen Euro mehr eingeplant
Der am 19. August veröffentlichte Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 setzt für die Erstattungen des Bundes an die Länder 13,06 Milliarden Euro an. Für 2026 sind 12,45 Milliarden Euro vorgesehen. Der Ansatz steigt damit rechnerisch um 4,9 Prozent.
Die Zahl darf allerdings nicht mit den Ausgaben allein für Rentner verwechselt werden. Der Haushaltstitel umfasst gemeinsam die Grundsicherung im Alter und die Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Beide Leistungen werden von den Ländern und Kommunen ausgezahlt, die Nettoausgaben erstattet der Bund vollständig.
Ebenso wenig bedeutet der Haushaltsanstieg, dass jeder Leistungsbezieher 2027 automatisch 4,9 Prozent mehr erhält. Die individuelle Leistung ergibt sich aus dem anerkannten Bedarf abzüglich des anrechenbaren Einkommens. Bei der Grundsicherung im Alter spielen deshalb neben dem Regelbedarf vor allem Miete, Heizkosten, mögliche Mehrbedarfe, die eigene Rente und Freibeträge eine Rolle.
Rente reicht nicht: Über 770.000 Rentner brauchen Sozialhilfe
Mehr ältere Bezieher treiben die Fallzahl
Bei der Zahl der Leistungsbezieher laufen die beiden Zweige inzwischen auseinander. Nach den Destatis-Zahlen für Dezember 2025 erhielten 764.065 Menschen oberhalb der Altersgrenze Grundsicherung. Gegenüber Dezember 2024 kamen 25.225 Personen hinzu. Das entspricht einem Plus von 3,4 Prozent und einem neuen Höchststand.
Bei der Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung sank die Zahl dagegen um 2.370 auf 519.795 Personen. Insgesamt nahm die Empfängerzahl deshalb nur um 22.855 zu. Rechnerisch war der Zuwachs bei den älteren Beziehern sogar größer als der Nettoanstieg beider Leistungsgruppen zusammen, weil die Zahl unterhalb der Altersgrenze gleichzeitig zurückging.
Die Entwicklung setzte sich Anfang 2026 fort. In der aktuellen GENESIS-Tabelle werden für März bereits 771.275 Menschen ab der maßgeblichen Altersgrenze gezählt. Das waren 7.210 mehr als drei Monate zuvor. Der weitere Anstieg erklärt nicht allein, warum der Bund für 2027 mehr Geld einplant, zeigt aber, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher im Rentenalter weiter wächst.
2025 stiegen die Ausgaben vergleichsweise langsam
Für 2025 weist das Statistische Bundesamt tatsächliche Nettoausgaben von 11,8 Milliarden Euro für beide Grundsicherungszweige aus. Gegenüber 2024 war das ein Anstieg um 2,9 Prozent. Niedriger war das Ausgabenplus zuletzt 2016.
Ein Grund dafür liegt in den unveränderten Regelbedarfen. Zum 1. Januar 2025 wurden die monatlichen Regelsätze erstmals seit Einführung des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes 2011 nicht erhöht. In den beiden Vorjahren waren sie stark gestiegen. Die Gesamtausgaben der Sozialhilfe wuchsen 2025 dagegen um 6,1 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro, vor allem wegen deutlich höherer Ausgaben für die Hilfe zur Pflege.
Dadurch sank der Anteil der Grundsicherung an allen Sozialhilfeausgaben auf 54,9 Prozent. Im Jahr 2022 waren es noch 59,0 Prozent. Absolut gibt der Staat dennoch mehr aus, während gleichzeitig immer mehr Menschen im Rentenalter auf die Leistung angewiesen sind.
Hilfe zur Pflege steigt auf 6 Milliarden Euro
13,06 Milliarden Euro sind noch kein Beschluss
Der Betrag für 2027 steht bislang im Regierungsentwurf. Über den Bundeshaushalt entscheidet der Bundestag erst im weiteren Haushaltsverfahren. Für die Einordnung ist deshalb zwischen tatsächlichen Ausgaben, dem laufenden Haushaltsansatz 2026 und der Planung für 2027 zu unterscheiden.
Unabhängig vom endgültigen Etat bleibt der strukturelle Befund: Die Grundsicherung im Alter wächst bei den Fallzahlen weiter. Für den einzelnen Rentner entscheidet trotzdem nicht die Milliardenposition im Bundeshaushalt, sondern die konkrete Lücke zwischen anerkanntem Bedarf und anrechenbarem Einkommen.