Mehr als 500.000 neue Altersrenten entfielen 2025 auf zwei Rentenarten, die die Alterssicherungskommission grundlegend ändern will. 262.361 Fälle betrafen die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren, 238.028 die vorziehbare Altersrente nach 35 Jahren. Zusammen sind das 54,0 Prozent aller 925.865 neuen Altersrenten. Noch gilt unverändert das bisherige Recht – die Empfehlungen sind weder Gesetz noch haben sie einen festen Starttermin.
Zwei Rentenarten stellen erstmals mehr als 500.000 Fälle
Der im Juli veröffentlichte Statistikband Rente 2025 der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie groß diese beiden Zugangswege inzwischen sind. Zusammengerechnet kamen sie 2025 auf 500.389 neue Altersrenten. Ein Jahr zuvor waren es 493.871.
Das ist bemerkenswert, weil die Zahl aller neuen Altersrenten gleichzeitig von 937.107 auf 925.865 sank. Der Anteil der beiden Rentenarten stieg damit von 52,7 auf 54,0 Prozent. Der Zuwachs kam allerdings nicht aus der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren. Dort sank die Zahl um 6.390 Fälle. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren gab es dagegen 12.908 Zugänge mehr als 2024.
| Jahr | Alle neuen Altersrenten | Nach 45 Jahren | Nach 35 Jahren | Beide zusammen | Anteil |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 925.865 | 262.361 | 238.028 | 500.389 | 54,0 % |
| 2024 | 937.107 | 268.751 | 225.120 | 493.871 | 52,7 % |
Die Regelaltersrente blieb mit 356.388 neuen Fällen die größte einzelne Rentenart. Sie machte aber nur 38,5 Prozent aller Altersrentenzugänge aus. Weitere 68.999 Fälle entfielen auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, hinzu kamen nur noch wenige Zugänge aus auslaufenden Sonderrenten.
Die Reform setzt genau bei diesen beiden Wegen an
Bei der umgangssprachlich als Rente mit 63 bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind derzeit 45 Versicherungsjahre erforderlich. Sie erlaubt einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Noch früher kann diese Rentenart auch gegen Abschläge nicht bezogen werden.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, diesen abschlagsfreien Zugang abzuschaffen. Die zweite große Änderung betrifft die Altersrente für langjährig Versicherte. Nach mindestens 35 Versicherungsjahren kann sie derzeit grundsätzlich ab 63 beginnen. Für jeden Monat vor der maßgeblichen abschlagsfreien Altersgrenze werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Bei ab 1964 Geborenen sind bei einem Beginn mit 63 derzeit bis zu 14,4 Prozent Rentenabschlag möglich.
Nach dem Reformvorschlag soll das Mindestalter dieser Rentenart zunächst von 63 auf 64 Jahre steigen. Später soll es parallel zur Regelaltersgrenze angehoben werden. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, die Höhe der Abschläge regelmäßig zu überprüfen. Künftige Abschläge lassen sich deshalb nicht einfach mit den heutigen 0,3 Prozent pro Monat fortschreiben.
66 bleibt trotzdem das häufigste einzelne Rentenalter
Auf den ersten Blick scheint der Befund einer anderen Zahl aus derselben DRV-Statistik zu widersprechen. Das häufigste einzelne Zugangsalter lag 2025 bei 66 Jahren. Insgesamt 333.595 Altersrenten begannen in diesem Alter.
Der Widerspruch löst sich auf, wenn Rentenart und Zugangsalter getrennt betrachtet werden. Die 500.389 Fälle fassen zwei Rentenarten zusammen, deren Rentenbeginn sich auf mehrere Altersstufen verteilt. Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren lag das durchschnittliche Zugangsalter 2025 bei 64,13 Jahren, bei der Altersrente nach 35 Jahren bei 63,43 Jahren. Neue Regelaltersrenten begannen im Durchschnitt mit 66,26 Jahren.
Diese Durchschnittswerte sind kein individueller Abstand zur eigenen Regelaltersgrenze. In den Gruppen stecken unterschiedliche Geburtsjahrgänge und Versicherungsverläufe. Sie zeigen aber, dass die beiden Reformpunkte nicht an einer statistischen Randgruppe ansetzen.
Die 500.000 Fälle sind keine 500.000 neuen Betroffenen
Die Zahl beschreibt den Rentenzugang 2025. Diese Rentner verlieren ihre bewilligte Altersrente durch die Reformvorschläge nicht. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, dass künftig jedes Jahr exakt 500.000 Menschen schlechtergestellt würden. Übergangsregeln, mögliche Härtefälle und der konkrete Starttermin sind noch nicht festgelegt.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt mit Stand August 2026 klar, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission keinen Gesetzescharakter haben. Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, gilt das bestehende Rentenrecht. Auch ein vorsorglich früher Rentenantrag sichert die heutigen Regeln für einen späteren Rentenbeginn nicht.
Für rentennahe Jahrgänge wird deshalb weniger die politische Überschrift entscheidend sein als die spätere Übergangsregel. Die neue Statistik zeigt allerdings schon jetzt die Größenordnung: Zwei Rentenarten, die zusammen mehr als die Hälfte aller neuen Altersrenten ausmachen, stehen im Zentrum der Reform.