Die SPD verlangt im Streit um das geplante Ende der Rente mit 63 eine verbindliche Ausnahme für Beschäftigte mit besonders belastenden Berufen. Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese nennt Österreich als Vorbild. Dort ist eine Schwerarbeitspension ab 60 möglich, verlangt aber 45 Versicherungsjahre, zehn Jahre Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren und dauerhaft 0,15 Prozent Abschlag pro vorgezogenem Monat.
Österreich verlangt 45 Jahre und klare Belastungszeiten
Wiese brachte den Vorschlag am 5. August in die Rentendebatte ein. Nach dem veröffentlichten Bericht über seinen Vorstoß sollen Tätigkeiten mit nächtlichen Schichten, Hitze, Kälte, Chemikalien oder schwerer körperlicher Arbeit besonders berücksichtigt werden. Sein Argument: Viele Betroffene hielten gesundheitlich nicht bis zu der Altersgrenze durch, an der die heutige abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren beginnt.
Das österreichische Modell ist allerdings deutlich enger, als das Schlagwort Schwerarbeitsrente vermuten lässt. Nach der amtlichen österreichischen Regelung sind mindestens 540 Versicherungsmonate nötig. Das entspricht 45 Jahren. Zusätzlich müssen innerhalb der letzten 240 Kalendermonate vor dem Pensionsstichtag wenigstens 120 Monate als Schwerarbeit anerkannt sein. Zehn Jahre belastender Arbeit irgendwo im Berufsleben reichen deshalb nicht.
Frühestens kann die Leistung mit 60 beginnen. Welche Tätigkeiten und Belastungsgrenzen als Schwerarbeit gelten, ist in Österreich durch eine Verordnung bestimmt. Ein anstrengender Beruf führt also nicht automatisch zum Anspruch. Entscheidend sind nachweisbare Monate, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen.
Das Vorbild kommt nicht ohne Abschläge
Finanziell ist das Modell keine Fortsetzung der deutschen Rente nach 45 Jahren unter anderem Namen. Die österreichische Pensionsversicherung zieht für jeden Monat vor dem Regelpensionsalter 0,15 Prozent ab. Das sind 1,8 Prozent pro Jahr. Bei 60 Monaten Vorziehung ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 9 Prozent.
Eine Modellrechnung mit 2.000 Euro monatlicher Bruttorente zeigt die Größenordnung. Neun Prozent entsprechen 180 Euro. Der verbleibende Bruttobetrag läge bei 1.820 Euro. Dabei handelt es sich nur um eine Übertragung des österreichischen Abschlagssatzes auf einen runden deutschen Rentenbetrag. Daraus lässt sich noch keine künftige deutsche Rentenhöhe ableiten.
Nach heutigem deutschen Recht kostet die Altersrente für langjährig Versicherte 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat. Vier Jahre vor der Regelaltersgrenze ergeben höchstens 14,4 Prozent. Bei denselben 2.000 Euro wären das 288 Euro monatlich. Der Vergleich zeigt: Das österreichische Modell belastet einen frühen Beginn geringer, ist aber keineswegs abschlagsfrei. Die geltenden Regeln und die dauerhafte Wirkung erklärt die Seite zu den Rentenabschlägen.
Auch die Zugangssystematik unterscheidet sich. In Deutschland kann die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren für den Jahrgang 1964 derzeit mit 65 ohne Abschlag beginnen. Ein noch früherer Beginn gegen Abschlag ist innerhalb dieser Rentenart nicht möglich. Dafür müsste die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren genutzt werden. Eine neue Schwerarbeitsrente wäre deshalb nicht nur eine weitere Ausnahme beim Abschlag, sondern eine zusätzliche Rentenart mit eigenen Nachweisregeln.
Zwei Härtefallmodelle konkurrieren
Wieses Vorstoß setzt an der ausgeübten Arbeit an. Das unterscheidet ihn vom bisherigen Vorschlag der Alterssicherungskommission. Diese empfiehlt einen vereinfachten Rentenzugang für rentennahe Beschäftigte, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nachweislich nicht mehr ausüben können. Vorgesehen sind zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge und weitere drei Jahre mit Abschlägen. Voraussetzung wären 35 Versicherungsjahre und eine individuelle Gesundheitsprüfung.
Damit stehen politisch zwei verschiedene Wege im Raum. Eine deutsche Schwerarbeitsrente nach österreichischem Muster würde definierte Tätigkeiten und Belastungsmonate prüfen. Das Kommissionsmodell knüpft dagegen an den persönlichen Gesundheitszustand und die konkrete berufliche Leistungsfähigkeit an. Welche Variante leichter zugänglich wäre, hängt vollständig von den späteren Definitionen und Nachweisen ab.
Beschlossen ist weiterhin nichts
Auslöser des Streits ist die Empfehlung, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Die Deutsche Rentenversicherung fasst die Kommissionsvorschläge zusammen. Zugleich soll der früheste Beginn der Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 steigen. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Empfehlungen noch kein geltendes Recht sind. Stichtage, Übergangsregeln und eine mögliche Härtefallregelung müssen erst in einem Gesetz festgelegt werden.
Bis dahin bleibt die heutige Rente mit 63 nach 35 oder 45 Versicherungsjahren unverändert. Der SPD-Vorstoß verschiebt die Debatte dennoch: Nicht nur die Zahl der Beitragsjahre soll über einen früheren Rentenbeginn entscheiden, sondern möglicherweise auch, unter welchen Bedingungen diese Jahre gearbeitet wurden.