Zum Inhalt springen

GdB-Tabelle: Warum die Diagnose allein nicht entscheidet

Eine GdB-Tabelle ordnet nicht jeder Krankheit einen festen Behinderungsgrad zu. Die amtlichen Werte beziehen sich auf Funktionsbeeinträchtigungen, Therapieaufwand und Folgen für die Teilhabe. Deshalb kann dieselbe Diagnose je nach Verlauf mit GdB 0, 20, 50 oder einem noch höheren Wert bewertet werden.

Die folgenden Tabellen geben zentrale Anhaltswerte aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wieder. Sie helfen bei der Einordnung, ersetzen aber weder medizinische Befunde noch die Gesamtbewertung durch die zuständige Behörde.

So liest du die amtlichen Werte

In älteren Teilen der Versorgungsmedizin-Verordnung steht weiterhin die Abkürzung GdS. Für die Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht werden diese Werte nach denselben Grundsätzen als GdB angewendet. Spannen wie 30 bis 40 lassen bewusst Raum für den konkreten Einzelfall.

BegriffBedeutung
Diagnosemedizinische Bezeichnung der Erkrankung
Funktionsbeeinträchtigungmessbare oder nachvollziehbare Einschränkung im Alltag
Einzel- oder Funktionssystem-GdBBewertung eines Gesundheitsbereichs
Gesamt-GdBGesamtschau ohne Addition oder Mittelwert

Bildbefunde allein reichen regelmäßig nicht. Ein Bandscheibenvorfall ohne anhaltende Funktionsstörung kann anders bewertet werden als ein weniger auffälliger Befund mit deutlichen neurologischen Ausfällen. Entscheidend bleibt die Teilhabebeeinträchtigung über voraussichtlich mehr als sechs Monate.

GdB-Werte nach Funktionssystem

Wirbelsäule und Spinalkanalstenose

Bei Wirbelsäulenschäden nennt die Verordnung ausdrücklich Bandscheibenschäden, Spondylolisthesis und Spinalkanalstenose. Maßgeblich sind Bewegungseinschränkung, Verformung, Instabilität, betroffene Abschnitte und Wirbelsäulensyndrome. Die Diagnose „Spinalkanalstenose LWS“ löst daher keinen festen GdB aus.

Funktionelle AuswirkungenOrientierungswert
keine Bewegungseinschränkung oder Instabilität0
geringe funktionelle Auswirkungen10
mittelgradige Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt20
schwere Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt30
mittelgradige bis schwere Auswirkungen in zwei Abschnitten30–40
besonders schwere Auswirkungen, etwa Versteifung großer Teile50–70
schwerste Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit80–100

Neurologische Ausfälle durch eine Nervenwurzelkompression werden zusätzlich nach Art und Schwere berücksichtigt. Bei einer Spinalkanalstenose sind deshalb Bewegungsumfang, Geh- und Stehfähigkeit, Kraftverlust, Sensibilitätsstörungen, Schmerzverlauf und betroffene Wirbelsäulenabschnitte entscheidend.

COPD und andere Lungenerkrankungen

Bei COPD ist nicht allein das GOLD-Stadium maßgeblich. Atemnot bei Belastung, Lungenfunktionsmessungen, Blutgaswerte, Exazerbationen und der konkrete Alltag bestimmen die Einordnung. Auch eine schwere chronische Bronchitis ohne dauerhafte Lungenfunktionsminderung wird anders bewertet als eine Einschränkung der Lungenfunktion.

BeeinträchtigungOrientierungswert
leichte chronische Bronchitis ohne dauerhafte Funktionseinschränkung0–10
schwere chronische Bronchitis mit häufigen Schüben20–30
dauerhafte Einschränkung geringen Grades, Atemnot bei mittelschwerer Belastung20–40
dauerhafte Einschränkung mittleren Grades, Atemnot bei leichter Alltagsbelastung50–70
dauerhafte Einschränkung schweren Grades80–100

Die Suchfrage „COPD GOLD 3 gleich GdB 50?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. GOLD-Klassifikation und GdB verfolgen unterschiedliche Ziele. Bei COPD müssen Funktionstests, Exazerbationen und alltagsbezogene Belastbarkeit zusammenpassen.

Herzkrankheiten, Stents und Bypass

Bei Herz- und Kreislauferkrankungen zählt weniger die genaue Diagnose als die bleibende Leistungseinbuße. Weder drei Bypässe noch fünf Stents begründen für sich einen bestimmten GdB. Nach Eingriffen wird bewertet, wie belastbar das Herz anschließend ist und welche Beschwerden im Alltag verbleiben.

HerzleistungOrientierungswert
keine wesentliche Einschränkung selbst bei stärkerer Belastung0–10
Beschwerden bei mittelschwerer Belastung20–40
Beschwerden bereits bei leichter Alltagsbelastung50–70
zeitweise schwere Dekompensation80
Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe90–100

Ergometerdaten ergänzen das klinische Bild, dürfen es aber nicht mechanisch ersetzen. Ein Herzinfarkt wird ebenfalls nach der bleibenden Leistungsbeeinträchtigung beurteilt. Bei Herzerkrankungen, Stents und Bypass zählen daher nicht die Zahl der Stents oder Bypässe, sondern die bleibende Leistungsfähigkeit und weitere Funktionsfolgen.

Psychische Erkrankungen

Psychische Diagnosen reichen von leichten, gut kompensierten Störungen bis zu schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten. Therapiehäufigkeit oder Medikamenteneinnahme allein entscheiden nicht. Wichtig sind Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, soziale Beziehungen, Selbstorganisation, Krisen, Antrieb und die Stabilität über den Verlauf.

AuswirkungenOrientierungswert
leichtere psychovegetative oder psychische Störungen0–20
stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung30–40
schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten50–70
schwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80–100

Bei psychischen Erkrankungen reichen Diagnosebezeichnungen nicht aus. Entscheidend sind die konkreten sozialen und funktionellen Auswirkungen auf Tagesstruktur, Beziehungen, Selbstorganisation, Antrieb und Krisenstabilität.

Diabetes

Beim Diabetes richtet sich die Bewertung wesentlich nach Hypoglykämierisiko, Therapieaufwand, dokumentierter Kontrolle und Einschnitten in die Lebensführung. Typ 1 oder Typ 2 allein sagt wenig über den GdB aus.

Therapie und AlltagsauswirkungOrientierungswert
Therapie kann regelhaft keine Hypoglykämie auslösen, kaum beeinträchtigt0
Hypoglykämie möglich und Einschnitte in der Lebensführung20
mindestens tägliche dokumentierte Kontrolle und stärkere Einschränkungen30–40
intensive Insulintherapie mit mindestens vier täglichen Gaben und gravierenden Einschnitten50

Bei Diabetes können außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen höhere Werte begründen. Folgeerkrankungen an Augen, Nieren, Nerven oder Gefäßen werden zusätzlich in den jeweiligen Funktionssystemen berücksichtigt.

Arthrose und Gelenkersatz

Röntgenbilder einer Arthrose bestimmen den GdB nicht. Entscheidend sind Bewegungsausmaß, Belastbarkeit, Instabilität, Schmerzfolgen und Gebrauchsfähigkeit. Bei Endoprothesen nennt die Verordnung Mindestwerte für ein bestmögliches Behandlungsergebnis, die bei schlechterer Versorgung oder zusätzlichen Einschränkungen höher ausfallen können.

EndoprotheseMindestwert bei bestmöglichem Ergebnis
Hüfte einseitig10
Hüfte beidseitig20
Knie Totalendoprothese einseitig20
Knie Totalendoprothese beidseitig30
Schulter Endoprothese einseitig20
Schulter Endoprothese beidseitig40

Bei Arthrose wird die tatsächliche Gelenkfunktion bewertet. Deshalb können ähnliche Bildbefunde je nach Bewegungsgrenze, Belastbarkeit, Schmerzen und Mehrfachbetroffenheit unterschiedliche Werte ergeben.

Krebs und Heilungsbewährung

Nach der Behandlung bösartiger Erkrankungen wird häufig eine Heilungsbewährung abgewartet. Während dieses Zeitraums liegt der GdB pauschal höher, weil Rückfallrisiko, Therapiefolgen und psychische Belastung nicht für jeden Einzelfall vollständig nachgewiesen werden müssen. Allgemein beträgt der Wert bei bösartigen Neubildungen und Organtransplantationen während der Heilungsbewährung mindestens 50, in höheren Stadien oder bei aufwendigeren Transplantationen häufig mindestens 80, soweit die speziellen Tabellen nichts anderes bestimmen.

Nach Ablauf der Heilungsbewährung folgt eine neue Bewertung der verbleibenden Beeinträchtigungen. Eine Herabsetzung bedeutet nicht, dass die frühere Erkrankung bestritten wird. Maßgeblich ist dann das dauerhafte Funktionsbild.

Mehrere Krankheiten: kein Zusammenzählen

Einzelwerte aus den Tabellen dürfen nicht addiert werden. Ausgangspunkt ist die stärkste Beeinträchtigung. Weitere Funktionssysteme erhöhen den Gesamt-GdB nur, wenn sie die Teilhabe wesentlich zusätzlich verschlechtern. Überschneidungen, Verstärkungen und unabhängige Auswirkungen müssen nachvollziehbar beurteilt werden.

Beispielsweise ergeben GdB 40 für eine Lungenerkrankung, GdB 30 für eine psychische Störung und GdB 20 für die Wirbelsäule nicht automatisch GdB 90. Je nach wechselseitiger Wirkung kann der Gesamtwert 40, 50, 60 oder in seltenen Konstellationen höher liegen. Eine reine Rechentabelle wäre versorgungsmedizinisch falsch.

Die Tabelle für den Antrag nutzen

Funktionsfolgen dokumentieren

Gute Antragsunterlagen beschreiben nicht nur Befunde, sondern die Kriterien der passenden Tabellenzeile. Bei einer Lungenerkrankung sind etwa Atemnot bei konkreten Belastungen und Funktionsmesswerte relevant. Bei Wirbelsäulenproblemen zählen Bewegungsumfang, Instabilität, betroffene Abschnitte und neurologische Ausfälle.

Alle Gesundheitsstörungen angeben

Auch kleinere Beeinträchtigungen gehören in den Antrag, wenn sie eigenständige Funktionssysteme betreffen oder das Gesamtbild verstärken. Sie sollten jedoch nicht künstlich vervielfacht werden. Mehrere Diagnosen im selben Bereich werden regelmäßig gemeinsam bewertet.

Bescheid mit der Begründung vergleichen

Im Bescheid steht häufig nur der Gesamt-GdB, während die interne medizinische Stellungnahme die Einzelbewertungen enthält. War die Bewertung schon zum Entscheidungszeitpunkt zu niedrig, kommt ein Widerspruch gegen den GdB-Bescheid infrage. Nach einer späteren dauerhaften Verschlechterung passt ein Antrag auf Erhöhung des GdB.

Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält die vollständigen verbindlichen Tabellen. Beim Gesamt-GdB werden die Einzelbewertungen weder addiert noch gemittelt.