Die sogenannte Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus. Neue Zahlen zeigen, wie weit der durchschnittliche Lebenslauf davon entfernt ist: Beim Beginn einer Altersrente stehen nur 39,4 Jahre im Konto – 5,6 Jahre zu wenig. Frauen fehlen rechnerisch sogar 7,3 Jahre.
Die Zahl stammt aus der neuen Destatis-Auswertung zum Durchschnittsmenschen in Deutschland und beruht auf Rentendaten für 2024. Frauen kamen beim Start ihrer Altersrente durchschnittlich auf 37,7 Versicherungsjahre, Männer auf 41,4 Jahre. Zwischen beiden Gruppen liegt damit ein Abstand von 3,7 Jahren.
Rein rechnerisch fehlen dem Durchschnitt 5,6 Jahre bis zur Schwelle von 45 Jahren. Bei Frauen beträgt der Abstand 7,3 Jahre, bei Männern 3,6 Jahre. Das ist keine Aussage darüber, dass jedem neuen Rentner genau diese Zeit fehlt. Ein Mittelwert fasst sehr unterschiedliche Lebensläufe zusammen. Er zeigt aber, wie weit die viel diskutierte Rente nach 45 Jahren von einer durchschnittlichen Versicherungsbiografie entfernt liegt.
39,4 Versicherungsjahre sind nicht 39,4 Arbeitsjahre
Hinter dem Durchschnitt stehen nicht nur Jahre mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Zur Versicherungsbiografie können Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Anrechnungszeiten, Kindererziehungszeiten und weitere rentenrechtliche Zeiten gehören. Deshalb darf aus den 39,4 Jahren weder auf eine ebenso lange Beschäftigung noch direkt auf die Höhe der Rente geschlossen werden.
Auch bei der Wartezeit in der Rentenversicherung gelten je nach Rentenart unterschiedliche Regeln. Bei der Regelaltersrente reichen grundsätzlich fünf Jahre. Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Jahre nötig. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt dagegen 45 Jahre.
Der Durchschnitt von 39,4 Jahren liegt zwar über der 35-Jahre-Schwelle. Trotzdem lässt sich daraus nicht ableiten, wie viele Versicherte diese Wartezeit tatsächlich erfüllen. Kurze und sehr lange Versicherungsbiografien können denselben Mittelwert ergeben. Für den einzelnen Anspruch zählt ausschließlich der eigene Versicherungsverlauf.
Frauen liegen im Mittel 7,3 Jahre unter der Schwelle
Besonders deutlich fällt die rechnerische Lücke bei Frauen aus. Mit durchschnittlich 37,7 Jahren bleiben sie zwar ebenfalls oberhalb der Grenze für langjährig Versicherte, aber weit unter den geforderten 45 Jahren. Familienphasen, Teilzeit und längere Unterbrechungen können dabei eine Rolle spielen. Die Destatis-Zahl selbst weist jedoch nur den Unterschied aus und belegt nicht, welcher Grund wie viele Monate verursacht hat.
Kindererziehung und nicht erwerbsmäßige Pflege können für die 45-jährige Wartezeit berücksichtigt werden. Das verhindert, dass jede Familienphase automatisch eine Lücke hinterlässt. Gleichzeitig ersetzen solche Zeiten nicht in jedem Fall eine durchgängige beitragspflichtige Beschäftigung. Ob und wie sie gespeichert sind, muss im persönlichen Rentenkonto geprüft werden.
Selbst wer die 45 Jahre erreicht, erhält nicht automatisch eine hohe Rente. Die Wartezeit entscheidet über den Zugang zu dieser Rentenart, die Entgeltpunkte bestimmen dagegen weitgehend den Zahlbetrag. Neue Zahlen zu den tatsächlichen Renten nach 45 Jahren zeigen einen erheblichen Unterschied: Frauen bekamen im Schnitt 377 Euro weniger als Männer.
Nicht jeder Monat zählt für die 45 Jahre
Berücksichtigt werden nach den geltenden Regeln zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Hinzukommen unter anderem Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßigen Pflege, des Wehr- oder Zivildienstes sowie bestimmte Monate mit Krankengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen.
Voll anrechenbar können außerdem Minijobs sein, wenn eigene Rentenbeiträge gezahlt wurden. Bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zählen die Monate dagegen nur anteilig. Freiwillige Beiträge helfen grundsätzlich erst, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Tätigkeit vorhanden sind.
Gefährlich wird Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente nach 45 Jahren. Leistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren zählen für die Wartezeit regelmäßig nicht. Ausnahmen gelten bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Dadurch können wenige fehlende Monate den gesamten Rentenplan kippen.
Ohne 45 Jahre drohen dauerhafte Abschläge
Wer nur die 35-jährige Wartezeit erfüllt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 beziehen. Jeder vorgezogene Monat kostet 0,3 Prozent der Rente. Beim Jahrgang 1964 können zwischen dem frühesten Beginn mit 63 und der Regelaltersgrenze von 67 insgesamt 48 Monate liegen. Daraus ergibt sich ein dauerhafter Höchstabschlag von 14,4 Prozent.
Bei der Rente nach 35 und 45 Versicherungsjahren gelten zudem unterschiedliche Altersgrenzen. Die Altersrente nach 45 Jahren lässt sich nicht noch weiter vorziehen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen beginnt sie frühestens mit 65. Die Bezeichnung „Rente mit 63“ beschreibt diese Rentenart daher längst nicht mehr zutreffend.
Politisch steht der abschlagsfreie Zugang inzwischen zur Debatte. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, ihn unter Beachtung des Vertrauensschutzes abzuschaffen. Beschlossen ist das noch nicht. Bis zu einer Gesetzesänderung bleiben 540 anrechenbare Monate und die jeweilige Altersgrenze maßgeblich.
Eine Kontenlücke kann den Unterschied machen
Ob tatsächlich Monate fehlen, lässt sich nicht am statistischen Durchschnitt erkennen. Entscheidend ist die persönliche Rentenauskunft. Dort wird ausgewiesen, welche Wartezeiten bereits erfüllt sind. Im Versicherungsverlauf sollten besonders Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege und Beschäftigungen im Ausland kontrolliert werden.
Eine Kontenklärung lässt sich vollständig online anstoßen. Fehlende Zeiten sind häufig mit Zeugnissen, Geburtsurkunden oder anderen Unterlagen zu belegen. Kurz vor dem Rentenantrag kann das zu spät sein: Die Bearbeitung dauert durchschnittlich drei bis vier Monate.
Gerade bei 538 oder 539 anerkannten Monaten entscheidet eine korrigierte Lücke über eine andere Rentenart und möglicherweise über dauerhafte Abschläge. Die 39,4 Jahre aus der Statistik sind deshalb ein Warnsignal, aber keine persönliche Prognose. Verlässlich ist nur, was im eigenen Konto tatsächlich als anrechenbare Zeit gespeichert wurde.