Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Je nach Geburtsjahr werden für jedes Kind bis zu 30 oder 36 Monate angerechnet, und jedes volle Jahr bringt rund einen Rentenpunkt. Das gilt auch dann, wenn du nach der Geburt weiterarbeitest oder nur beruflich kürzertrittst. Wem die Monate zustehen, hängt davon ab, wer das Kind überwiegend erzieht. Teilen sich beide Eltern die Betreuung gleichwertig, sollten sie die Zuordnung früh klären, denn eine abweichende Erklärung wirkt nur kurze Zeit zurück.
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| Situation | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kind vor 1992 geboren | Bis Ende 2026 höchstens 30 Monate. Ab 2027 bis zu sechs Monate zusätzlich, Auszahlung ab 2028. |
| Kind ab 1992 geboren | Bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit. |
| Beruf und Erziehung gleichzeitig | Rentenpunkte aus beiden Tätigkeiten werden grundsätzlich addiert, bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. |
| Beide Eltern erziehen gemeinsam | Die Monate zählen jeweils nur für einen Elternteil. Für eine andere Zuordnung ist V0820 rechtzeitig nötig. |
| Kind fehlt im Rentenkonto | Mit V0800 lassen sich Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten feststellen. |
Neben diesen Beitragsmonaten läuft ab der Geburt eine zweite Zeit bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Sie bringt für sich genommen keinen festen Rentenbetrag, kann aber später entscheiden, ob dir Versicherungsjahre für eine bestimmte Rente fehlen.
Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeit
| Zeit | Dauer | Wirkung |
|---|---|---|
| Kindererziehungszeit | Ab dem Kalendermonat nach der Geburt, je nach Geburtsjahr bis zu 30 oder 36 Monate | Pflichtbeitragszeit, rund ein Rentenpunkt pro Jahr, kann eine eigene Altersrente ermöglichen |
| Berücksichtigungszeit | Ab dem Tag der Geburt bis zum zehnten Geburtstag | Keine festen Rentenpunkte, hilft bei längeren Wartezeiten und beim Schutz weiterer Ansprüche |
Beide Zeiten überschneiden sich in den ersten Jahren. Der Geburtsmonat gehört bereits zur Berücksichtigungszeit, die Pflichtbeitragsmonate beginnen erst im folgenden Kalendermonat. Doppelte Rentenpunkte oder doppelte Wartezeitmonate entstehen dadurch nicht. Die Berücksichtigungszeit steht immer dem Elternteil zu, dem auch die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Die fünfjährige Mindestversicherungszeit erfüllt sie allein nicht, sie kann aber den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten und für die längeren Wartezeiten zählen.
Auch im Monatsbetrag kann sich die Berücksichtigungszeit bemerkbar machen. Arbeitest du nach dem dritten Geburtstag des Kindes mit geringem Verdienst, etwa in Teilzeit, werden deine Pflichtbeiträge für Zeiten ab 1992 um bis zu 50 Prozent aufgewertet, höchstens bis zum Durchschnittsverdienst. Voraussetzung ist, dass du bei Rentenbeginn mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten hast. Dazu zählen neben Beitragszeiten zum Beispiel auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten. Erziehst du gleichzeitig zwei Kinder unter zehn Jahren, können dir unter denselben Voraussetzungen auch ohne Beschäftigung zusätzliche Rentenpunkte gutgeschrieben werden.
Wie viele Jahre werden pro Kind angerechnet?
Kinder vor 1992 geboren
Für ein vor 1992 geborenes Kind werden bis Ende 2026 höchstens 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Danach greift die Mütterrente III.
Mütterrente III auf einen Blick
- Ab 1. Januar 2027 werden für vor 1992 geborene Kinder bis zu 36 statt 30 Monate angerechnet.
- Ausgezahlt wird die Verbesserung wegen des technischen Aufwands erst ab 2028.
- Wer schon Rente bezieht oder vor 2028 in Rente geht, bekommt den Betrag ab Januar 2027 nachgezahlt. Bei einem späteren Rentenbeginn fließen die zusätzlichen Monate gleich in die Berechnung ein.
- Einen Antrag musst du dafür grundsätzlich nicht stellen.
Kinder ab 1992 geboren
Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, werden schon jetzt bis zu 36 Monate angerechnet. Diesen Vorsprung gegenüber älteren Jahrgängen hebt die Mütterrente III ab 2027 auf.
Wie viel Rente bringen Kindererziehungszeiten?
Ein volles Jahr Kindererziehungszeit wird so bewertet, als hättest du den Durchschnittsverdienst aller Versicherten erzielt. Das ergibt rund einen Rentenpunkt, offiziell Entgeltpunkt genannt. Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Rentenpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert, so hoch ist der aktuelle Rentenwert.
| Angerechnete Zeit | Rentenpunkte (rund) | Monatliche Bruttorente |
|---|---|---|
| 1 Jahr | 1 | ca. 42,52 € |
| 2 Jahre | 2 | ca. 85,04 € |
| 2,5 Jahre | 2,5 | ca. 106,30 € |
| 3 Jahre | 3 | ca. 127,56 € |
Die sechs zusätzlichen Monate der Mütterrente III entsprechen nach heutigem Rentenwert rechnerisch rund 21,26 Euro im Monat. Weil der Rentenwert jedes Jahr zum 1. Juli angepasst wird, dürfte der Betrag bei der ersten Auszahlung 2028 höher liegen.
Auf deinem Konto kann trotzdem weniger ankommen als in der Tabelle. Teilen sich Eltern die Monate, erhält jeder nur seinen Anteil. Gehst du vorzeitig in Rente, mindern die Abschläge auch diesen Teil der Rente. Von der Bruttorente gehen außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Einkommensteuer kann ebenfalls anfallen, wird aber nicht direkt von der Rente einbehalten.
Wer bekommt die Kindererziehungszeit?
Für denselben Kalendermonat kann nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit erhalten, und zwar grundsätzlich derjenige, der das Kind überwiegend erzieht. Neben leiblichen Eltern kommen auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern in Frage. Großeltern und andere Verwandte erhalten die Zeit dagegen nicht schon deshalb, weil sie regelmäßig aufpassen. Das Kind muss dauerhaft als Pflegekind bei ihnen leben, und das Obhuts- und Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern darf nicht mehr bestehen.
Leer gehen Eltern aus, deren Erziehung bereits in einem anderen Versorgungssystem gleichwertig berücksichtigt wird, etwa Beamtinnen und Beamte mit entsprechendem Zuschlag in der Pension. Das Gleiche gilt, wenn jemand während der Erziehung schon eine Altersvollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Pension bezieht.
Wann bekommt der Vater die Zeiten?
Hat der Vater das Kind überwiegend erzogen, stehen ihm die Monate zu. Eine vorherige gemeinsame Erklärung braucht er dafür nicht, er muss aber darlegen können, dass er die Betreuung tatsächlich überwiegend übernommen hat. Bei gleichwertiger gemeinsamer Erziehung gehen die Monate ohne Erklärung dagegen an die Mutter. Sollen sie dann dem Vater zugeordnet oder zwischen beiden aufgeteilt werden, müssen beide Eltern die Erklärung V0820 abgeben.
Achtung, Frist bei gemeinsamer Erziehung
Die Erklärung V0820 wirkt nur für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend. Wer die Zuordnung erst Jahre später ändern will, verliert deshalb den größten Teil der Monate. Der Antrag V0800 rettet in diesem Fall nichts, denn er stellt fehlende Zeiten fest und ersetzt keine versäumte Zuordnung.
Was gilt nach Trennung oder Scheidung?
Eine Trennung verschiebt bereits gutgeschriebene Monate nicht automatisch zum anderen Elternteil. Für die laufende Erziehung zählt, wer das Kind danach überwiegend betreut oder welche Erklärung wirksam ist. Ist über die Zeiten schon in einem Versorgungsausgleich entschieden worden oder ein Rentenbescheid bestandskräftig, lässt sich die Zuordnung nur noch eingeschränkt ändern. Prüfe deshalb früh im Versicherungsverlauf, bei wem die Monate stehen.
Arbeiten während der Kindererziehungszeit
Für die Anrechnung musst du weder Elternzeit nehmen noch die Beschäftigung unterbrechen. Arbeitest du während der Erziehung, kommen die Rentenpunkte aus deinem Lohn grundsätzlich zu denen für das Kind hinzu. Die Summe ist aber auf den jährlichen Höchstwert begrenzt, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Bei niedrigem oder mittlerem Einkommen wirken die Erziehungsmonate deshalb in voller Höhe zusätzlich. Wer bereits an oder über der Grenze verdient, bekommt die Monate zwar angerechnet, aber nur noch teilweise oder gar keine zusätzlichen Punkte.
Mehrere Kinder und überlappende Zeiten
Kommt ein weiteres Kind zur Welt, bevor die Erziehungszeit für das erste endet, gehen die überlappenden Monate nicht verloren. Die noch offenen Monate des älteren Kindes werden an die Erziehungszeit des jüngeren angehängt. Bei Zwillingen ab Geburtsjahr 1992 entstehen so insgesamt bis zu 72 Pflichtbeitragsmonate, obwohl die Erziehung gleichzeitig stattfindet. Bei der Berücksichtigungszeit ist das anders. Sie verlängert sich durch weitere Kinder nicht, sondern endet mit dem zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes.
Zählen Kindererziehungszeiten als Beitragsjahre?
Ja. Als Pflichtbeitragszeiten zählen Kindererziehungszeiten für alle Wartezeiten, also die Mindestversicherungszeiten, ohne die es keine Rente gibt. Die Berücksichtigungszeit zählt für die längeren Wartezeiten ebenfalls mit, für die kürzeste dagegen nicht.
| Wartezeit | Kindererziehungszeit | Berücksichtigungszeit |
|---|---|---|
| 5 Jahre | Ja | Nein |
| 35 Jahre | Ja | Ja |
| 45 Jahre | Ja | Ja |
Für die Regelaltersrente brauchst du die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Beitragsmonate. Sie lässt sich allein durch Kindererziehung erfüllen, auch wenn du nie versicherungspflichtig gearbeitet hast. Zwei vollständig angerechnete Kinder ab 1992 bringen zusammen 72 Monate. Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern sind es bis Ende 2026 genau 60 Monate, ab 2027 dann ebenfalls 72.
Mit nur einem Kind reichen die Erziehungszeiten nicht. Die fehlenden Monate lassen sich mit weiteren Beitragszeiten schließen, zum Beispiel über einen rentenversicherungspflichtigen Minijob oder freiwillige Beiträge. Wer vor 1955 geboren ist und Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt, kann fehlende Monate unter Umständen auch nachträglich mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.
Für vorgezogene Altersrenten gelten längere Wartezeiten. Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre voraus, wer sie vorzeitig bezieht, muss Abschläge hinnehmen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt 45 Jahre, ist ab der jeweils geltenden Altersgrenze abschlagsfrei und lässt sich nicht vorziehen. Bei beiden zählen neben den Pflichtbeitragsmonaten auch die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag. Liegen beide Zeiten im selben Monat, wird er nur einmal angerechnet. Gerade wer nach der Geburt mehrere Jahre nicht gearbeitet hat, kann so trotzdem früher in Rente gehen.
Kindererziehung und Grundrente
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zählen auch als Grundrentenzeiten. Sie helfen dir also, die 33 Jahre zu erreichen, ab denen ein Zuschlag zur Grundrente möglich ist, oder die 35 Jahre für den vollen Zuschlag. Ob tatsächlich ein Zuschlag entsteht und wie hoch er ausfällt, hängt von deinen durchschnittlichen Rentenpunkten und von der Einkommensprüfung ab. Einen festen Grundrentenzuschlag pro Kind gibt es nicht.
So prüfst du die Zeiten im Versicherungsverlauf
Ob die Kinderzeit später in deiner Rente ankommt, siehst du schon vorher im Versicherungsverlauf. Dass das Kind dort genannt wird, reicht nicht.
Checkliste für deinen Versicherungsverlauf
Prüfe für jedes Kind:
- ob der richtige Elternteil eingetragen ist,
- ob die Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Monat nach der Geburt beginnt,
- ob die volle Zahl der Monate erfasst ist,
- ob bei mehreren gleichzeitig erzogenen Kindern die angehängten Monate enthalten sind und
- ob die Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag gespeichert ist.
Sind die Zeiten einmal festgestellt, fließen sie später automatisch in die Rentenberechnung ein.
Ist das Kind im Ausland aufgewachsen, begründet ein späterer Umzug nach Deutschland allein keine deutschen Kindererziehungszeiten. Es kommt auf deine Verbindung zur deutschen Rentenversicherung an, etwa über eine Beschäftigung vor der Geburt. Innerhalb der EU gelten eigene Regeln für Versicherungszeiten im Ausland, nach denen vor allem zählt, in welchem Staat du zu Beginn der Erziehung zuletzt beschäftigt und versichert warst. Gib im Antrag deshalb neben dem Geburtsdatum auch den Erziehungsort und deine damalige Beschäftigung an.
Antrag V0800 oder Erklärung V0820?
Fehlt etwas im Versicherungsverlauf, lässt du die Zeiten mit dem Antrag V0800 feststellen. Das geht online und ist auch Jahre nach der Geburt noch möglich. Die Erklärung V0820 brauchst du dagegen nur, wenn ihr die Monate bei gemeinsamer Erziehung anders zuordnen oder aufteilen wollt. Die kurze Rückwirkungsfrist betrifft also die Zuordnung, nicht das Nachtragen fehlender Zeiten.
| Formular | Wofür? | Wann? |
|---|---|---|
| V0800 | Fehlende Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten feststellen lassen | Keine starre Ausschlussfrist, trotzdem möglichst früh stellen |
| V0820 | Zeiten bei gemeinsamer Erziehung einem Elternteil zuordnen oder aufteilen | Für die Zukunft und höchstens zwei Kalendermonate rückwirkend |
Auch ohne Ausschlussfrist lohnt es sich nicht, die Klärung bis zum Rentenantrag aufzuschieben. Je länger die Geburt zurückliegt, desto schwerer lassen sich Erziehungsort und Betreuung belegen, und offene Fragen verzögern den Rentenbescheid.
Entdeckst du den Fehler erst im Rentenbescheid, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Ist diese Frist verstrichen, bleibt ein Überprüfungsantrag. Die Rentenversicherung muss einen falschen Bescheid dann zwar korrigieren, zahlt aber höchstens für die vier Kalenderjahre vor dem Jahr deines Antrags nach.