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Diese Entscheidung kann die Witwenrente dauerhaft kosten

Witwe mit gemeinsamen Foto mit Ehemann im Hintergrund schaut besorgt

Rentensplitting klingt zunächst fair: Die während der Ehe erworbenen Rentenpunkte werden zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Für den Partner mit der kleineren Rente steigt dadurch der eigene Anspruch. Der Preis kann jedoch enorm sein. Nach einem wirksamen Splitting gibt es später keine Witwen- oder Witwerrente mehr.

Wie groß der Verlust ausfallen kann, zeigt eine aktuelle Berechnung der Rentenversicherung. Im dargestellten Fall fehlen der Witwe nach dem Tod ihres Mannes 765 Euro brutto im Monat. Gegenüber der Versorgung ohne Splitting sind das rund 34 Prozent weniger.

Nach der Teilung ist die Witwenrente weg

Beim Rentensplitting werden nur die Entgeltpunkte geteilt, die beide Partner innerhalb der maßgeblichen Ehezeit erworben haben. Der Partner mit den höheren Ansprüchen gibt die Hälfte des Unterschieds ab. Außerhalb dieses Zeitraums gesammelte Rentenpunkte bleiben unangetastet.

Solange beide leben, ändert sich an der gemeinsamen Rentensumme nichts. Geld wird lediglich von einem Rentenkonto auf das andere verschoben. Erst nach einem Todesfall zeigt sich die riskante Seite: § 46 Absatz 2b SGB VI schließt die Witwen- oder Witwerrente nach durchgeführtem Splitting aus. Das betrifft auch eine bereits bewilligte Hinterbliebenenrente.

Damit ersetzt das Splitting die klassische Absicherung über die Witwenrente. Beide Leistungen nebeneinander gibt es nicht.

765 Euro weniger in einem einzigen Monat

Die am 15. Juli 2026 veröffentlichte Berechnung arbeitet mit einem fiktiven Ehepaar. Der Mann hat insgesamt 60 Entgeltpunkte erworben, davon 40 während der Ehe. Auf dem Konto der Frau stehen 20 Punkte, zehn davon stammen aus den Ehejahren.

Aus der Differenz der in der Ehe erworbenen Ansprüche werden 15 Entgeltpunkte übertragen. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro sinkt die Rente des Mannes dadurch von rund 2.551 auf 1.913 Euro. Die Rente der Frau steigt von etwa 850 auf 1.488 Euro. Zusammen bleiben es 3.401 Euro brutto.

Stirbt der Mann zuerst, kippt die Rechnung:

Versorgung der FrauEigene RenteWitwenrenteGesamtUnterschied
Ohne Rentensplitting850 €1.403 €2.253 €
Mit Rentensplitting1.488 €0 €1.488 €−765 € / −34,0 %

Auf ein Jahr gerechnet fehlen in diesem Beispiel 9.180 Euro brutto. Die Zahlen lassen sich nicht pauschal auf jedes Ehepaar übertragen. Besonders die Einkommensanrechnung kann eine Witwenrente deutlich verringern. Trotzdem macht die Rechnung sichtbar, welches Risiko hinter der vermeintlich gerechten Teilung steckt.

Wann Rentensplitting trotzdem günstiger sein kann

Übertragene Rentenpunkte gehören anschließend zum eigenen Rentenanspruch. Eine spätere Heirat ändert daran nichts. Anders sieht es bei der Hinterbliebenenrente aus: Sie endet bei einer Wiederheirat. Außerdem wird eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet. Wie stark das die Zahlung drücken kann, zeigt der Beitrag zur Kürzung der Witwenrente durch eigenes Einkommen.

Splitting kann deshalb interessant sein, wenn die Hinterbliebenenrente wegen hoher eigener Einkünfte ohnehin weitgehend verschwinden würde oder eine neue Ehe geplant ist. Selbst dann hängt das Ergebnis davon ab, welcher Partner zuerst stirbt und wie sich die Einkommen später entwickeln. Eine allgemeine Empfehlung ist seriös nicht möglich.

Nicht jedes Ehepaar darf die Punkte teilen

Die Wahl besteht grundsätzlich, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde. Bei einer früheren Heirat müssen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren sein. Hinzu kommen in der Regel jeweils 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Eingetragene Lebenspartner können das Modell ebenfalls nutzen.

Zu Lebzeiten ist eine gemeinsame Erklärung erforderlich. Sie kann normalerweise frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt abgegeben werden, an dem der jüngere Partner die Regelaltersgrenze erreicht. Stirbt ein Partner vorher, kann der Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen allein wählen. Für Todesfälle seit 2008 gilt dabei grundsätzlich eine Frist von einem Jahr.

Nach dem Bescheid gibt es fast keinen Rückweg

Bis zur Durchführung lässt sich die Erklärung widerrufen. Ist das Rentensplitting bestandskräftig, bleibt die Entscheidung dagegen grundsätzlich bestehen. Eine enge Ausnahme greift, wenn ein Partner innerhalb von 36 Monaten nach dem Splitting stirbt. Dann kann eine Rückabwicklung möglich sein.

Vor der Unterschrift sollte deshalb nicht nur die künftig höhere eigene Rente auf dem Tisch liegen. Benötigt werden zwei vollständige Probeberechnungen: die eigenen Renten nach dem Splitting und die Versorgung ohne Splitting einschließlich einer möglichen Hinterbliebenenrente nach Einkommensanrechnung. Nach den rechtlichen Arbeitsanweisungen zu § 120a SGB VI muss die Rentenversicherung diese Vergleichsberechnung im Rahmen ihrer Beratung erstellen.

Wer nur auf das Plus im eigenen Rentenbescheid schaut, übersieht möglicherweise den viel größeren Verlust nach dem Tod des Partners. Genau diese Entscheidung lässt sich später kaum noch korrigieren.