Frauen, die 2025 neu in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gingen, erhielten im Durchschnitt 1.469 Euro im Monat. Bei Männern waren es 1.846 Euro. Damit bekamen Frauen monatlich 377 Euro beziehungsweise gut ein Fünftel weniger.
Seit 2021 ist der Abstand in absoluten Eurobeträgen gewachsen. Zugleich zeigen die neuen Regierungszahlen, warum 45 Versicherungsjahre allein noch keine hohe Rente garantieren.
Frauen erhalten gut ein Fünftel weniger
Grundlage ist eine Antwort der Bundesregierung zur Rente für besonders langjährig Versicherte. Ausgewertet wurden jeweils die Versicherten, die in dem betreffenden Jahr neu in diese Rentenart wechselten.
| Rentenzugang | Männer | Frauen | Unterschied in € | Unterschied in %* |
|---|---|---|---|---|
| 2021 | 1.579 € | 1.235 € | 344 € | 21,8 % |
| 2022 | 1.641 € | 1.289 € | 352 € | 21,5 % |
| 2023 | 1.720 € | 1.366 € | 354 € | 20,6 % |
| 2024 | 1.797 € | 1.422 € | 375 € | 20,9 % |
| 2025 | 1.846 € | 1.469 € | 377 € | 20,4 % |
* Prozentualer Unterschied bezogen auf den Zahlbetrag der Männer.
Prozentual stiegen die Renten der Frauen in diesem Zeitraum etwas stärker. 2021 lag ihr durchschnittlicher Zahlbetrag rund 21,8 Prozent unter dem der Männer, 2025 waren es etwa 20,4 Prozent. Relativ wurde die Lücke damit etwas kleiner, obwohl der Unterschied in Euro von 344 auf 377 Euro wuchs.
Der Zahlbetrag ist nicht die Bruttorente
Ausgewiesen sind keine Bruttorenten. Beim statistischen Rentenzahlbetrag sind die Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen. Mögliche Einkommensteuer wird dagegen nicht von der Rentenversicherung einbehalten und ist in den Werten nicht berücksichtigt. So grenzen auch die Finanzkennzahlen der Rentenversicherung den Zahlbetrag ab.
Aus den Zahlen lässt sich außerdem nicht das gesamte Einkommen im Alter ablesen. Betriebsrenten, private Vorsorge, Einkommen eines Partners und weiteres Vermögen fehlen. Erfasst wird ausschließlich der durchschnittliche Zahlbetrag dieser gesetzlichen Altersrente bei neuen Rentenzugängen.
45 Versicherungsjahre garantieren keine hohe Rente
Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sind mindestens 45 Versicherungsjahre erforderlich. Im Durchschnitt kamen die neuen Rentner des Jahres 2025 sogar auf 559,8 Monate mit Beitragszeiten. Das entspricht rund 46 Jahren und acht Monaten. Bei den Pflichtbeitragszeiten waren es durchschnittlich 551 Monate.
Trotzdem sagt die lange Versicherungsdauer wenig über die Rentenhöhe aus. Maßgeblich ist vor allem, wie viele Entgeltpunkte während des Berufslebens zusammengekommen sind. Wer über viele Jahre unterdurchschnittlich verdient oder längere Zeit in Teilzeit arbeitet, kann die 45 Jahre erfüllen und trotzdem eine deutlich niedrigere Rente erhalten. Welche Versicherungszeiten zählen, zeigt der Überblick zur Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren.
Die Ursache bleibt in der Statistik offen
Warum der durchschnittliche Zahlbetrag der Frauen niedriger ist, schlüsselt die Regierungsantwort nicht auf. Angaben zu Berufen, Branchen, Qualifikationen und zum ersten Pflichtbeitrag liegen für diese Auswertung ebenfalls nicht vor.
Für die Berechnung der gesetzlichen Rente bleibt jedoch ein Zusammenhang maßgeblich: Nicht die Zahl der Jahre allein bestimmt den Zahlbetrag, sondern die in diesen Jahren erworbenen Entgeltpunkte. Unterschiede bei Löhnen, Arbeitszeiten und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit wirken dadurch bis in die Rente weiter. Mit dem Rentenpunkte-Rechner lässt sich nachvollziehen, wie stark sich ein Jahresverdienst auf die spätere Monatsrente auswirkt.
Mit 63 beginnt diese Rente kaum noch
Inzwischen führt der verbreitete Name „Rente mit 63“ in die Irre. Nur Versicherte, die vor 1953 geboren wurden, konnten diese Rentenart tatsächlich mit 63 Jahren beanspruchen. Für spätere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise. Beim Jahrgang 1963 liegt sie bereits bei 64 Jahren und zehn Monaten, ab dem Jahrgang 1964 ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren erst mit 65 möglich.
Einsparungen durch eine Abschaffung sind unklar
Politisch steht die Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Druck. Unter anderem empfiehlt die Alterssicherungskommission ihre Abschaffung. Welche Einsparungen dadurch tatsächlich entstünden, kann die Bundesregierung nach eigener Auskunft jedoch nicht beziffern. Belastbare Daten dazu, ob Betroffene länger arbeiten oder stattdessen früher eine andere Altersrente mit Abschlägen beantragen würden, fehlen.
Auch eine Zuordnung von 26 Prozent aus insgesamt 13,3 Milliarden Euro nicht beitragsgedeckter Leistungen des Jahres 2023 ist laut Regierungsantwort nicht mit den tatsächlichen Kosten dieser Rentenart gleichzusetzen. Gerechnet wird mit fiktiven Abschlägen, ohne das Verhalten der Versicherten bei einem Wegfall dieser Rentenart abbilden zu können.
Bislang ist die vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nicht beschlossen. Für bestehende Renten und Anträge nach geltendem Recht ändern die neuen Zahlen nichts.