Schwerbehinderung wird noch immer häufig mit angeborenen Einschränkungen oder sichtbaren Behinderungen verbunden. Neue Zahlen zeigen ein anderes Bild: In neun von zehn Fällen ist eine Krankheit die Ursache. Die meisten Betroffenen werden erst im Laufe ihres Lebens schwerbehindert – und die größte Gruppe steht kurz vor dem Rentenbeginn.
Zum Jahresende 2025 lebten in Deutschland gut 7,8 Millionen Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50. Damit war fast jeder zehnte Einwohner schwerbehindert. Die Daten stammen aus der Statistik der schwerbehinderten Menschen, die das Statistische Bundesamt am 13. Juli 2026 veröffentlicht hat. Erhoben wird sie nur alle zwei Jahre zum Stichtag 31. Dezember. Der letzte Vergleichswert stammt deshalb von Ende 2023.
91 Prozent gehen auf Krankheiten zurück
Bei gut 91 Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen lag eine Krankheit zugrunde. Angeborene Behinderungen oder Einschränkungen, die im ersten Lebensjahr auftraten, machten dagegen nur drei Prozent aus. Gut ein Prozent entstand durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit. Die übrigen Ursachen summieren sich auf gut vier Prozent.
Damit entwickelt sich eine Schwerbehinderung meist nicht am Beginn des Lebens, sondern später. Chronische Erkrankungen, Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden, schwere psychische Erkrankungen oder dauerhafte Schäden an Organen und Bewegungsapparat können dazu führen, dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt wird.
Viele dieser Einschränkungen sind von außen nicht zu erkennen. Ein Schwerbehindertenausweis sagt deshalb wenig darüber aus, ob jemand auf einen Rollstuhl, einen Gehstock oder andere sichtbare Hilfsmittel angewiesen ist.
Rente mit Schwerbehinderung 2026 – für Jahrgang 1964 gelten jetzt neue Grenzen
Fast die Hälfte ist zwischen 55 und 74 Jahre alt
Besonders stark vertreten ist die Altersgruppe kurz vor und nach dem Rentenbeginn. Rund 3,5 Millionen schwerbehinderte Menschen waren Ende 2025 zwischen 55 und 74 Jahre alt. Das entspricht 45 Prozent aller Betroffenen.
Weitere 2,7 Millionen und damit gut ein Drittel waren mindestens 75 Jahre alt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren machten mit 231.000 Personen nur drei Prozent aus. Die Altersverteilung unterstreicht, wie eng Schwerbehinderung mit Erkrankungen verbunden ist, die sich über Jahre entwickeln oder erst im höheren Alter auftreten.
Was der Ausweis für die Altersrente bedeutet
Für Beschäftigte kann eine anerkannte Schwerbehinderung Auswirkungen auf den besonderen Kündigungsschutz, den Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen und den möglichen Rentenbeginn haben. Ein früherer Renteneintritt setzt allerdings mehr voraus als den Ausweis allein.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen verlangt drei Dinge gleichzeitig: einen Grad der Behinderung von mindestens 50, der bei Rentenbeginn vorliegen muss, eine Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und das erforderliche Alter. Für den Jahrgang 1964 und jüngere Versicherte liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 65 Jahren. Vorzeitig ist der Bezug ab 62 möglich, dann aber mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, in der Spitze also 10,8 Prozent dauerhaft. Für vor 1964 Geborene gelten gestufte Übergangsregelungen mit niedrigeren Altersgrenzen. Mit der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, umgangssprachlich Rente mit 63, hat diese Rentenart nichts zu tun.
Wichtig ist dabei: Fällt der Grad der Behinderung nach Rentenbeginn unter 50, bleibt die einmal bewilligte Rente bestehen. Wird der GdB dagegen vor dem geplanten Rentenbeginn herabgesetzt, entfällt der Anspruch.
Innere Organe häufiger betroffen als Arme und Beine
Bei 57 Prozent der schwerbehinderten Menschen lag eine körperliche Behinderung vor. Am häufigsten waren innere Organe oder Organsysteme betroffen. Diese Gruppe machte 27 Prozent aller Fälle aus.
Funktionseinschränkungen an Armen oder Beinen lagen bei zehn Prozent vor, weitere neun Prozent entfielen auf Wirbelsäule und Rumpf. Jeweils vier Prozent hatten eine Blindheit oder Sehbehinderung beziehungsweise Einschränkungen beim Hören, Gleichgewicht oder Sprechen. Bei zwei Prozent war der Verlust einer oder beider Brüste ausschlaggebend – ein Wert, der die Rolle von Krebserkrankungen sichtbar macht.
Geistige oder seelische Behinderungen machten zusammen 16 Prozent aus. Zerebrale Störungen wurden bei neun Prozent erfasst. Bei weiteren 19 Prozent war die Art der schwersten Behinderung in der Statistik nicht näher ausgewiesen.
Bei welchen Krankheiten bekommt man Erwerbsminderungsrente?
Mehr als jeder Fünfte hat einen GdB von 100
Auch beim anerkannten Grad der Behinderung zeigt sich eine breite Spannweite. Bei 36 Prozent lag der GdB genau bei 50. Damit befand sich mehr als jeder dritte Betroffene direkt an der Schwelle zur Schwerbehinderung. Gut ein Fünftel hatte mit 100 den höchsten möglichen Grad.
Ein hoher GdB sagt allerdings nicht automatisch aus, dass jemand pflegebedürftig oder vollständig arbeitsunfähig ist. GdB, Pflegegrad und Erwerbsfähigkeit werden nach unterschiedlichen Maßstäben beurteilt. Umgekehrt kann eine schwere Erkrankung die Arbeitsfähigkeit stark einschränken, ohne dass automatisch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Dafür zählt allein, wie viele Stunden jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann: unter drei Stunden täglich für die volle, drei bis unter sechs Stunden für die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Schwerbehindertenausweis reicht für frühe Rente nicht
In 14 Bundesländern stieg die Zahl sogar
Gegenüber Ende 2023 sank die erfasste Zahl schwerbehinderter Menschen bundesweit um rund 27.000. Daraus lässt sich jedoch kein Rückgang ableiten – im Gegenteil.
In Hessen und Sachsen wurden die Verwaltungsdaten besonders stark bereinigt. Zusammen wurden dort nach Angaben des Statistischen Bundesamtes allein deshalb rund 195.000 Personen weniger erfasst als zwei Jahre zuvor. Hintergrund waren Registerabgleiche, mit denen etwa Verstorbene oder weggezogene Personen aus den Beständen entfernt wurden. Zuvor hatte eine Übererfassung bestanden.
Rechnerisch bedeutet das: Wenn zwei Bundesländer 195.000 Fälle aus den Registern streichen, der bundesweite Bestand aber nur um 27.000 sinkt, muss die Zahl in den übrigen 14 Bundesländern um rund 168.000 gestiegen sein. Der scheinbare Rückgang ist damit ein reiner Statistikeffekt. Die Werte für 2023 und 2025 sind nur eingeschränkt vergleichbar.
Die Statistik zeigt nur anerkannte Fälle
Erfasst werden ausschließlich Menschen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zuerkannt wurde und die einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen. Nicht enthalten sind Personen mit einem GdB unter 50 sowie Menschen, die trotz erheblicher Einschränkungen keinen Antrag gestellt haben.
Die Zahl von 7,8 Millionen bildet deshalb nicht jede Behinderung in Deutschland ab. Sie beschreibt den Bestand an amtlich anerkannten Fällen – und der ist außerhalb von Hessen und Sachsen zuletzt gewachsen.