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Rentenpunkte-Rechner

Mit dem Rentenpunkte-Rechner kannst du überschlagen, wie viele Entgeltpunkte du in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt hast oder in einem bestimmten Jahr erwerben kannst. Der Rechner zeigt außerdem, welchen rechnerischen Bruttowert diese Punkte nach dem aktuellen Rentenwert haben.

Wichtig: Entgeltpunkte sind nicht dasselbe wie die spätere Auszahlungsrente. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Steuern, Abschläge und Zuschläge werden hier nicht als Netto-Rente berechnet.

Rentenpunkte berechnen

Stand: 1. Juli 2026. Der Rechner bleibt eine Schätzung, rechnet aber Jahreswerte, Ost-Hochwertung, ALG I, Krankengeld, Wehr-/Zivildienst, Pflege und Kindererziehung wesentlich sauberer zusammen.

Schnelle Orientierung für das laufende Rechenjahr 2026: Wie viele Entgeltpunkte bringt dein aktuelles beitragspflichtiges Jahresbrutto?

Trage dein tatsächliches beitragspflichtiges Brutto je Kalenderjahr ein. Bis 2001 in DM, ab 2002 in Euro. Mehrere Jobs im selben Jahr dürfen als getrennte Zeiträume eingetragen werden - der Rechner summiert sie und deckelt erst danach. Bei parallel laufenden Teiljahren bleibt die monatsgenaue Deckelung eine Näherung.

Bisherige Entgeltpunkte aus der Renteninformation übernehmen

Kindererziehungszeiten

Erfasse nur Kinder, für die dir die Kindererziehungszeit zugeordnet ist. Trage Geburtsmonat und Geburtsjahr aktiv ein. Bei Geburten vor 1992 werden nach geltendem Stand 30 Monate berücksichtigt, bei Geburten ab 1992 36 Monate.

Der Rechner ordnet Kindererziehungsmonate ab dem Monat nach der Geburt zu. Treffen Kindererziehungszeiten mit hohen Beitragszeiten zusammen, wird die zusätzliche Gutschrift bis zum jährlichen Höchstwert begrenzt. Es werden nur Monate bis Ende 2026 eingerechnet; spätere Monate werden als Hinweis angezeigt, aber nicht vorweggenommen.

Arbeitslosengeld I

Krankengeld

Wehr- oder Zivildienst

Pflege als Pflegeperson

0,00
Entgeltpunkte gesamt
HerkunftEntgeltpunkte
Bisherige Entgeltpunkte laut Renteninformation0,00
Erwerbsarbeit0,00
Kindererziehungszeiten0,00
Arbeitslosengeld I0,00
Krankengeld0,00
Wehr- oder Zivildienst0,00
Pflege als Pflegeperson0,00
Summe Entgeltpunkte0,00

Was du zum Ergebnis wissen solltest

Der Rechner hilft dir, die Größenordnung deiner Entgeltpunkte zu prüfen. Er ist bewusst kein Ersatz für die Rentenauskunft, sondern ein verständlicher Plausibilitätscheck.

  • Vergütete Berufsausbildung trägst du wie normale Erwerbsarbeit mit dem tatsächlichen beitragspflichtigen Brutto ein.
  • Eine mögliche Zusatzbewertung von Berufsausbildung, Fachschule oder berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme hängt von der Gesamtleistungsbewertung des ganzen Versicherungskontos ab. Das lässt sich in einem Eingaberechner nur grob schätzen und wird deshalb nicht automatisch hinzugerechnet.
  • Wehr- und Zivildienstzeiten kannst du erfassen, wenn sie im Versicherungskonto stehen oder sicher stattgefunden haben. Sonderfälle bleiben außen vor.
  • Bei Spezialfällen wie Versorgungsausgleich, freiwilligen Beiträgen, Minijobs, Grundrentenzuschlag oder DDR-Sonderrecht vor 1991 ist die Rentenauskunft der bessere Maßstab.
Rechengrundlagen und Annahmen
  • Grundformel: beitragspflichtige Einnahmen des Kalenderjahres ÷ Durchschnittsentgelt desselben Jahres. Der Rechner rundet Jahres-Entgeltpunkte auf vier Nachkommastellen.
  • Ost-Zeiten: Für Rechtskreis Ost von 1991 bis 2024 wird das Entgelt zunächst an der Beitragsbemessungsgrenze Ost begrenzt, anschließend mit dem Umrechnungswert aus Anlage 10 hochgewertet und am West-Höchstwert begrenzt. Ab 2025 wird bundeseinheitlich gerechnet.
  • 1991 Ost: Wegen unterschiedlicher Ost-Grenzen im ersten und zweiten Halbjahr wird bei jahresweiser Eingabe mit einer vereinfachten Jahresgrenze von 38.400 DM gerechnet. Für exakte 1991er Fälle ist die Rentenauskunft vorzuziehen.
  • Kindererziehung: ein Zwölftel Entgeltpunkt je Kalendermonat, also 2,5 Entgeltpunkte bei 30 Monaten (Geburten vor 1992) und 3,0 Entgeltpunkte bei 36 Monaten (Geburten ab 1992). Gleichzeitige Beitragszeiten werden bis zum jährlichen Höchstwert begrenzt. Monate nach 2026 werden nicht in die Summe eingerechnet.
  • ALG I und Krankengeld: 80 % des zugrunde liegenden Arbeitsentgelts, monatsanteilig und zusammen mit anderen Beitragszeiten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
  • Wehr- und Zivildienst: Pflichtzeiten bis 1991 werden nach festen Monatswerten berücksichtigt. Ab 1992 wird über die jeweilige Bezugsgröße gerechnet; für 1992–1999 mit 80 %, für 2000–2019 mit 60 % und ab 2020 mit 80 %.
  • Pflegeperson: ab 2017 nach Pflegegrad der gepflegten Person, Leistungsart, Bezugsgröße und deinem Pflegeanteil. Rechtskreis Ost nutzt bis 2024 die Bezugsgröße Ost und den Umrechnungswert. Die Pflege erhöht deine Entgeltpunkte nur, soweit im jeweiligen Jahr noch Raum bis zur Beitragsbemessungsgrenze bleibt.
  • Rentenwert: 42,52 € je Entgeltpunkt seit 1.7.2026. Der angezeigte Monatswert ist ein rechnerischer Bruttowert, nicht die spätere Auszahlungsrente.

Wie Rentenpunkte berechnet werden

Ein Rentenpunkt heißt im Gesetz Entgeltpunkt. Entscheidend ist der Vergleich zwischen dem eigenen beitragspflichtigen Einkommen und dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten im jeweiligen Jahr.

Die Grundformel

Die einfache Formel lautet:

Entgeltpunkte = eigenes beitragspflichtiges Jahreseinkommen ÷ Durchschnittsentgelt des Jahres

Wer genau so viel verdient wie der Durchschnitt, erhält für dieses Jahr 1,0 Entgeltpunkte. Wer die Hälfte des Durchschnitts verdient, bekommt 0,5 Entgeltpunkte. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bringt keine zusätzlichen Entgeltpunkte.

Wichtige Rentenwerte 2026

Wert2026Bedeutung
Durchschnittsentgelt51.944 €Wer 2026 genau diesen Betrag verdient, erhält 1,0 Entgeltpunkte.
Beitragsbemessungsgrenze101.400 €Bis zu diesem Jahreseinkommen werden 2026 Rentenbeiträge berücksichtigt.
Maximal mögliche Entgeltpunkte1,9521Mehr Entgeltpunkte sind 2026 aus Arbeitseinkommen in einem Jahr nicht möglich.
Aktueller Rentenwert42,52 €So viel ist ein Entgeltpunkt seit 1. Juli 2026 rechnerisch monatlich wert.

Nach Angaben der DRV liegt für 2026 das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 Euro. Der aktuelle Rentenwert liegt seit 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro je Entgeltpunkt. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 8.450 Euro beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr.

Beispiele für Rentenpunkte 2026

Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Entgeltpunkte verschiedene Jahreseinkommen im Jahr 2026 ungefähr bringen. Grundlage ist das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro.

Bruttojahreseinkommen 2026EntgeltpunkteRechnerischer Bruttowert pro Monat
30.000 €0,577524,56 €
40.000 €0,770132,74 €
50.000 €0,962640,93 €
51.944 €1,000042,52 €
60.000 €1,155149,11 €
80.000 €1,540165,49 €
101.400 €1,952183,00 €

Was der Rechner berücksichtigt

Der Schnell-Modus eignet sich für eine einfache Jahresrechnung mit aktuellen Werten. Der Biografie-Modus ist genauer, weil einzelne Kalenderjahre getrennt bewertet werden.

Im Biografie-Modus können auch Sonderzeiten einfließen

  • Erwerbsarbeit mit tatsächlichem Jahresbrutto
  • Ost-Zeiten vor 2025 mit Hochwertung
  • Kindererziehungszeiten
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • Pflege als Pflegeperson
  • Wehrdienst und Zivildienst

Wo du die bisherigen Entgeltpunkte finden

Die bisher gesammelten Entgeltpunkte stehen in der Renteninformation oder in einer Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Wer diese Zahl kennt, kann sie im Biografie-Modus als Ausgangswert nutzen und nur noch spätere Jahre ergänzen.

Warum das Ergebnis trotzdem abweichen kann

Der Rechner ist ein Plausibilitätscheck. Er ersetzt keine Rentenauskunft. Abweichungen sind vor allem möglich, wenn im Versicherungskonto besondere Zeiten, Nachzahlungen, Versorgungsausgleich, Grundrentenzuschlag, ausländische Zeiten oder andere Sonderfälle enthalten sind.

Auch der angezeigte Monatswert ist kein Netto-Betrag. Er zeigt nur, welchen rechnerischen Bruttowert die Entgeltpunkte beim aktuellen Rentenwert hätten.