Mit dem Rentenbeginnrechner siehst du, wann du regulär oder vorzeitig in Altersrente gehen kannst. Dein vollständiges Geburtsdatum bestimmt den möglichen Startmonat. Welche Rentenart infrage kommt, hängt zusätzlich von deiner Wartezeit ab. Auch eine anerkannte Schwerbehinderung und langjährige Arbeit unter Tage können den Termin verändern.
Mit einem Wunschmonat prüfst du, ob ein bestimmter Rentenstart nach deinen Angaben möglich ist und welcher Abschlag oder Zuschlag entstehen würde. Trägst du zusätzlich eine voraussichtliche Bruttorente ein, rechnet der Renteneintrittsrechner die Veränderung auch in Euro um.
Entscheidend ist allerdings nicht nur das Alter. Der angezeigte Termin trifft nur zu, wenn die erforderliche Wartezeit zu diesem Monat tatsächlich vollständig ist. Deinen individuellen Versicherungsverlauf kann der Rechner nicht prüfen.
Rechtsstand: Juli 2026
Die Berechnung basiert auf den derzeit geltenden gesetzlichen Altersgrenzen.
Unverbindliche Berechnung
Renteneintrittsrechner
Berechne mögliche Rententermine anhand deiner Altersgrenzen.
Rentenbeginn für einen Wunschmonat berechnen Optional: Monat eingeben, Rentenweg automatisch bestimmen
So liest du dein Ergebnis
Jede Ergebniskarte nennt die Rentenart, den möglichen ersten Rentenmonat und die wichtigste Voraussetzung. Der Hinweis „Beginn nach Altersgrenze“ bedeutet, dass du das erforderliche Alter erreicht hast. Ob zu diesem Zeitpunkt auch alle Versicherungsmonate vorliegen, hängt von deinem Rentenkonto ab.
Bei einem vorzeitigen Start zeigt der Rechner den dauerhaften Abschlag. Hast du bei der Wartezeit „Ich weiß es nicht genau“ gewählt, zeigt das Datum lediglich, wann die jeweilige Altersgrenze erreicht ist. Ob du diese Rentenart tatsächlich beanspruchen kannst, bleibt offen.
Der Vergleich mit deinem Wunschmonat zeigt, welcher Rentenweg zu diesem Termin grundsätzlich offensteht und ob eine Kürzung anfällt. Für Jahrgänge vor 1964 gelten gestufte Grenzen, die sich beim Renteneintrittsalter nach Jahrgang teils um einzelne Monate unterscheiden.
Ein fehlender Monat kann den Start verschieben
Altersgrenze und Wartezeit müssen zu Beginn desselben Rentenmonats erfüllt sein. Eine Versichertenrente beginnt grundsätzlich erst in dem Kalendermonat, zu dessen Beginn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Aus den wenigen Eingaben lässt sich nicht ablesen, in welchem Monat dein Rentenkonto den 420. oder 540. anrechenbaren Monat erreicht. Wählst du 35 oder 45 Jahre aus, setzt der Rechner deshalb voraus, dass diese Wartezeit spätestens am angezeigten Termin vollständig ist.
Warum das wichtig ist, zeigt ein Grenzfall. Zeigt der Rechner für die Altersrente nach 45 Jahren den 1. Juli 2029 an, wird der 540. anrechenbare Monat aber erst mit Ablauf des Juli vollständig, fehlen die 45 Jahre noch zu Monatsbeginn. Der Rentenstart wäre dann erst am 1. August 2029 möglich. Welche Monate für eine Rentenart zählen, richtet sich nach der jeweiligen Wartezeit für die Rente.
Diese Rentenwege berechnet der Rechner
| Rentenweg | Wesentliche Voraussetzung | Für Jahrgänge ab 1964 |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Versicherungsjahre | ab 67, nicht vorziehbar |
| Altersrente nach 35 Jahren | 35 Versicherungsjahre | ab 63 mit bis zu 14,4 % Abschlag, ohne Abschlag ab 67 |
| Altersrente nach 45 Jahren | 45 anrechenbare Versicherungsjahre | ab 65 ohne Abschlag, nicht weiter vorziehbar |
| Altersrente bei Schwerbehinderung | GdB mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre | ab 62 mit bis zu 10,8 % Abschlag, ohne Abschlag ab 65 |
| Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute | 25 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage | ab 62 ohne Abschlag |
Bei 35 und 45 Jahren geht es nicht nur um eine unterschiedliche Zahl. Für die strengere Wartezeit von 45 Jahren gelten eigene Anrechnungsregeln. Außerdem lässt sich diese Rentenart nicht durch einen freiwilligen Abschlag weiter vorziehen. Dieser Unterschied entscheidet häufig darüber, welcher Weg hinter der umgangssprachlichen Rente mit 63 tatsächlich steckt.
Bei der Rente mit Schwerbehinderung reicht eine der beiden Voraussetzungen allein nicht. Die 35-jährige Wartezeit muss erfüllt und der GdB von mindestens 50 zum tatsächlichen Rentenbeginn anerkannt sein.
Abschläge bleiben dauerhaft
Bei einem zulässigen vorzeitigen Rentenbeginn werden für jeden Monat 0,3 Prozent abgezogen. Zwölf Monate früher bedeuten 3,6 Prozent weniger Bruttorente. Die Kürzung endet nicht mit 65 oder 67, sondern wirkt grundsätzlich lebenslang.
Startest du erst nach deiner Regelaltersgrenze und beziehst bis dahin keine Altersrente, erhöht sich der bisherige Rentenanspruch. Für jeden aufgeschobenen Monat kommen 0,5 Prozent hinzu. Der Rechner berücksichtigt diesen Zuschlag nur für Monate nach deiner persönlichen Regelaltersgrenze.
Für die Umrechnung in Euro brauchst du eine realistische Bruttorente zum gewünschten Rentenmonat. Die hochgerechnete Regelaltersrente aus der Renteninformation kann dafür zu hoch sein, wenn du früher aufhörst zu arbeiten und dadurch weitere Beiträge entfallen. Der Rechner verändert ausschließlich den eingegebenen Betrag. Fehlende oder zusätzliche Entgeltpunkte schätzt er nicht.
Das Ergebnis bleibt eine Bruttorente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie eine mögliche Einkommensteuer sind noch nicht abgezogen. Bei den Rentenabschlägen kommt es deshalb nicht nur auf die Prozentzahl an, sondern auch auf den richtigen Ausgangsbetrag für die Modellrechnung.
Welche Angaben du brauchst
Für die Altersgrenze genügt dein vollständiges Geburtsdatum. Soll das Ergebnis auch zu deinem Versicherungskonto passen, brauchst du zusätzlich einige Angaben aus deinen Unterlagen.
- Versicherungsverlauf oder Rentenauskunft: Daraus ergibt sich, welche Wartezeit du erfüllst und ob sie schon zum gewünschten Monat vollständig ist.
- Bescheid über die Schwerbehinderung: Für den besonderen Rentenweg muss zum geplanten Beginn mindestens ein GdB von 50 anerkannt sein.
- Voraussichtliche Bruttorente: Verwende für die Eurorechnung möglichst den Betrag, den du zum gewählten Rentenmonat erwartest.
- Zeiten unter Tage: Dieser Rentenweg setzt mindestens 25 Jahre ständige Arbeiten unter Tage voraus.
Gerade bei den 45 Versicherungsjahren reicht ein Blick auf die Gesamtdauer nicht immer aus. Entscheidend ist, ob die einzelnen Monate für genau diese Wartezeit anrechenbar sind.
Wo die Berechnung endet
Der Rentenbeginnrechner bildet die gesetzlichen Standardfälle ab. Alte Vertrauensschutzregeln, besondere Übergangsfälle und streitige Versicherungszeiten lassen sich mit wenigen Eingaben nicht verlässlich bewerten. Auch ein Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch, nur weil eine Altersgrenze erreicht oder eine Rente bewilligt wird.
Ohne Antrag wird eine Altersrente trotz erreichter Altersgrenze nicht ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn zu stellen. Ein später Antrag kann Geld kosten, weil eine Altersrente nicht unbegrenzt rückwirkend gezahlt wird. Kontenklärung, Fristen und Unterlagen sind beim Rentenantrag deshalb ebenso wichtig wie das errechnete Datum.