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213 Euro Mütterrente auch ohne Arbeitsjahre

Wer für die Familie zu Hause geblieben ist, muss im Alter nicht ohne eigene gesetzliche Rente dastehen. Schon zwei vor 1992 geborene Kinder können für einen Anspruch reichen, auch wenn die Mutter nie Beiträge aus einem Job gezahlt hat. Nach heutigem Rentenwert sind damit rund 213 Euro brutto im Monat möglich. Dafür muss niemand auf die Mütterrente III warten, denn dieser Anspruch kann bereits heute bestehen.

Dass Kindererziehung sogar ohne eigene Einzahlungen einen Rentenanspruch begründen kann, bestätigt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Informationsseite zur Kindererziehung. Voraussetzung sind genügend anerkannte Versicherungsmonate und das Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze.

Zwei Kinder können die fünf Jahre erfüllen

Für die reguläre Altersrente sind grundsätzlich fünf Versicherungsjahre nötig. Diese Mindestversicherungszeit muss aber nicht aus Erwerbsarbeit stammen. Auch Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten. Für ein vor 1992 geborenes Kind werden derzeit bis zu 30 Monate anerkannt. Bei zwei Kindern ergeben sich zusammen 60 Monate, womit die fünf Jahre bereits erfüllt sein können.

Möglich ist das bereits seit der Mütterrente II von 2019. Mit der bevorstehenden nächsten Reform steigt der Rentenanspruch weiter. Um allein aus zwei vollständig anerkannten Erziehungszeiten eine Rente zu bekommen, ist sie aber nicht nötig. Wer heute schon alle Voraussetzungen erfüllt, kann deshalb jetzt einen Rentenantrag stellen.

Damit diese Rechnung aufgeht, müssen die Erziehungszeiten dem betreffenden Elternteil zugeordnet sein. Für denselben Monat können nicht beide Eltern profitieren. Außerdem muss die Erziehung grundsätzlich in Deutschland stattgefunden haben oder rechtlich gleichgestellt sein. Eine gleichwertige Anerkennung in einem anderen Versorgungssystem, etwa der Beamtenversorgung, kann die zusätzliche Gutschrift in der gesetzlichen Rentenversicherung ausschließen.

Was aus der Kindererziehung monatlich wird

Sind beide Erziehungszeiten vollständig anerkannt, ergeben sich daraus zusammen ungefähr fünf Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt ist seit Juli 2026 monatlich 42,52 Euro wert. Ohne weitere Rentenzeiten oder Zuschläge entspricht das rund 213 Euro Bruttorente. Der Betrag ist keine zusätzliche Familienleistung neben einer noch unbekannten Altersrente, sondern die eigene Altersrente aus diesen Erziehungszeiten.

Durch die Mütterrente III kommt für die beiden vor 1992 geborenen Kinder grundsätzlich insgesamt ein weiterer Rentenpunkt hinzu. Beim heutigen Rentenwert wären das rund 43 Euro mehr im Monat, sodass der Anspruch aus der Kindererziehung auf rund 255 Euro brutto steigen würde. Diese Vergleichsrechnung beschreibt noch keinen feststehenden Auszahlungsbetrag für 2028. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern können den Zahlbetrag mindern.

Ausgezahlt wird diese Verbesserung wegen der technischen Umsetzung erst 2028, obwohl sie ab Januar 2027 gilt. Wer bereits Rente bezieht, erhält für die berechtigten Monate ab 2027 eine Nachzahlung. Mit nur einem Kind reichen die Erziehungszeiten allein auch nach der Reform nicht für die fünf Jahre. Dann müssen weitere anrechenbare Monate hinzukommen.

Mütterrenten-Rechner

Die Rente muss trotzdem beantragt werden

Auch mit ausreichend Versicherungsmonaten beginnt die Zahlung erst, wenn die persönliche Altersgrenze erreicht ist und ein Rentenantrag vorliegt. Die fünf Jahre Mindestversicherungszeit erlauben keinen vorzeitigen Rentenbeginn mit 63. Sie eröffnen den Zugang zur Regelaltersrente. Wann diese beginnen kann, hängt vom Geburtsjahr ab.

Selbst wenn die Kinder längst im Rentenkonto gespeichert sind, folgt daraus noch keine automatische Zahlung. Erziehungszeiten feststellen zu lassen und eine Altersrente zu beantragen, sind zwei verschiedene Schritte. Die spätere Erhöhung durch die Mütterrente III läuft zwar weitgehend automatisch. Einen erstmaligen Altersrentenantrag ersetzt sie aber nicht.

Bei verspäteter Antragstellung kann der Zahlungsbeginn auf den Antragsmonat rutschen. Ein späterer Rentenbeginn kann zwar Zuschläge bringen, führt aber nicht automatisch zur Nachzahlung sämtlicher früherer Monate. Wer die Altersgrenze erreicht hat und bisher von fehlenden Arbeitsjahren ausgegangen ist, sollte deshalb den eigenen Rentenanspruch jetzt prüfen lassen.