Ein immer größerer Teil der Sozialhilfe fließt in Pflegekosten, die Betroffene nicht selbst tragen können. 2025 stiegen die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Die Bruttoausgaben lagen sogar bei 6,62 Milliarden Euro. Für Pflegebedürftige und Angehörige zeigt die Entwicklung, wie stark das Sozialamt inzwischen einspringen muss, wenn Leistungen der Pflegeversicherung, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
Fast 62 Prozent mehr Bruttoausgaben seit 2022
Nach den neuen Sozialhilfezahlen des Statistischen Bundesamts gaben die Träger 2025 netto 21,5 Milliarden Euro für Leistungen nach dem SGB XII aus. Davon entfielen rund 6 Milliarden Euro auf die Hilfe zur Pflege. Gegenüber 2024 war das ein Anstieg um 13,3 Prozent.
Die ergänzende Destatis-Tabelle 22111-0005 zeigt die Entwicklung der Bruttoausgaben. Dabei werden die zunächst aufgewendeten Leistungen ausgewiesen, bevor Einnahmen der Sozialhilfe gegengerechnet werden. Deshalb liegt der Bruttowert höher als die in der Pressemitteilung genannten Nettoausgaben.
| Jahr | außerhalb von Einrichtungen | in Einrichtungen | insgesamt |
|---|---|---|---|
| 2025 | 1,866 Mrd. € | 4,756 Mrd. € | 6,623 Mrd. € |
| 2024 | 1,654 Mrd. € | 4,268 Mrd. € | 5,922 Mrd. € |
| 2023 | 1,414 Mrd. € | 3,672 Mrd. € | 5,086 Mrd. € |
| 2022 | 1,132 Mrd. € | 2,966 Mrd. € | 4,098 Mrd. € |
Innerhalb von drei Jahren stiegen die Bruttoausgaben damit um rund 2,52 Milliarden Euro oder knapp 62 Prozent. Allein von 2024 auf 2025 legten sie um 11,8 Prozent zu. Der Anstieg beschränkte sich nicht auf Pflegeheime. Außerhalb von Einrichtungen wuchsen die Bruttoausgaben um 12,8 Prozent, in Einrichtungen um 11,4 Prozent.
Grundsicherung kostet 11,8 Milliarden Euro – Kostenanstieg so niedrig wie seit 2016 nicht mehr
Fast drei Viertel entfallen auf Einrichtungen
2025 flossen rund 4,76 Milliarden Euro brutto in Hilfe zur Pflege in Einrichtungen. Das waren etwa 72 Prozent der gesamten Bruttoausgaben. Weitere 1,87 Milliarden Euro entfielen auf Leistungen außerhalb von Einrichtungen.
Die Zahlen zeigen damit, dass die Finanzierungslücke besonders häufig dort teuer wird, wo dauerhaft professionelle Pflege nötig ist. Sie belegen aber nicht, dass 62 Prozent mehr Menschen Hilfe zur Pflege erhalten als 2022. Aus der Ausgabenstatistik allein lässt sich nicht trennen, welcher Anteil des Anstiegs auf mehr Leistungsberechtigte, höhere Kosten je Fall oder beide Entwicklungen zurückgeht.
Auch die Nettozahlen zeigen den zunehmenden Stellenwert des Pflegebereichs. Während die gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe 2025 um 6,1 Prozent stiegen, wuchs die Hilfe zur Pflege mehr als doppelt so stark. Ihr Anteil an allen Nettoausgaben erreichte 27,8 Prozent. 2022 waren es noch 23,6 Prozent.
Warum das Sozialamt Pflegekosten übernimmt
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Sie zahlt je nach Pflegegrad festgelegte Leistungen und übernimmt nicht automatisch jede tatsächlich entstehende Rechnung. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt die Hilfe zur Pflege deshalb als Auffangsystem für finanziell bedürftige Menschen, wenn der notwendige Pflegebedarf durch die begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckt ist.
Das betrifft nicht nur Pflegeheime. Auch bei ambulanter Pflege kann eine Lücke bleiben, wenn ein notwendiger Pflegedienst mehr kostet, als die Pflegekasse über ihre Höchstbeträge finanziert. Ebenso kann die Sozialhilfe eine Rolle spielen, wenn keine ausreichende Vorversicherungszeit besteht oder ein Pflegebedarf voraussichtlich kürzer als sechs Monate andauert.
Eine feste Rentengrenze gibt es bei der Hilfe zur Pflege nicht. Das Sozialamt prüft den notwendigen Bedarf, vorrangige Leistungen, Einkommen und verwertbares Vermögen. Auch die wirtschaftliche Situation eines Ehe- oder Lebenspartners kann eine Rolle spielen.
Pflegeheimplatz wird unbezahlbar: Sozialhilfe als letzter Ausweg
Bei einer Finanzierungslücke zählt der Zeitpunkt
Für Angehörige ist die Statistik keine Aufforderung, vorsorglich einen Sozialhilfeantrag zu stellen. Sie zeigt aber, dass Hilfe zur Pflege längst kein Randthema mehr ist. Wenn eine Heimrechnung oder die Kosten eines Pflegedienstes absehbar nicht mehr aus eigener Kraft bezahlt werden können, sollte die Zuständigkeit früh geklärt werden.
Bei der Hilfe zur Pflege gilt grundsätzlich der Kenntnisgrundsatz. Leistungen werden normalerweise nicht für Monate nachgezahlt, in denen das Sozialamt von der Notlage noch nichts wusste. Eine frühe, nachweisbare Mitteilung kann deshalb wichtiger sein als ein vollständig ausgefüllter Antrag, der erst Wochen später abgegeben wird.
Die neuen Bruttozahlen machen die Entwicklung deutlicher als die Nettozahl allein. Sie zeigen, dass die Sozialhilfeträger 2025 bereits mehr als 6,6 Milliarden Euro für Hilfe zur Pflege aufwendeten und der größte Teil davon in Einrichtungen anfiel. Wo die Pflegeversicherung ihren begrenzten Anteil zahlt und notwendige Kosten trotzdem offenbleiben, verlagert sich die Finanzierungslücke zunehmend zum Sozialamt.