Mit dem Mütterrenten-Rechner kannst du schnell überschlagen, welchen rechnerischen Bruttowert deine Kindererziehungszeiten haben. Für vor 1992 geborene Kinder zeigt er sowohl den Stand bis Ende 2026 als auch die Erhöhung durch die Mütterrente III.
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Unverbindliche Ersteinschätzung
Mütterrente berechnen
Berechne, wie viele Entgeltpunkte Kindererziehungszeiten bringen und welchem monatlichen Bruttowert sie entsprechen.
Rechengrundlagen und Hinweise
- Ein Monat Kindererziehungszeit entspricht grundsätzlich 1/12 Entgeltpunkt.
- Der Bruttowert wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ab 1. Juli 2026 berechnet.
- Im Modus „Schnellschätzung“ zeigt der Rechner den höchstmöglichen Wert. Persönlich maßgeblich sind die anerkannten Monate im Versicherungsverlauf.
- Der Rechner unterstellt einen Zugangsfaktor von 1,0. Abschläge, Zuschläge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern sind nicht berücksichtigt.
- Bei parallelen hohen eigenen Beiträgen kann die Beitragsbemessungsgrenze die zusätzlich anrechenbaren Entgeltpunkte begrenzen.
Was der Rechner berücksichtigt
Für ein vor 1992 geborenes Kind werden bis Ende 2026 höchstens 30 Monate beziehungsweise 2,5 Entgeltpunkte berücksichtigt. Ab Januar 2027 steigt der Zeitraum auf bis zu 36 Monate und damit auf bis zu 3 Entgeltpunkte. Für ab 1992 geborene Kinder gelten bereits bis zu 36 Monate.
Der angezeigte Bruttowert basiert auf dem seit Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro. Für die Mütterrente III ist das lediglich ein Vergleichswert. Die Auszahlung der zusätzlichen Monate beginnt 2028 und richtet sich nach dem dann geltenden Rentenwert. Ausführlicher erklärt das der Ratgeber zur Mütterrente und ihrer Auszahlung.
Warum dein Betrag abweichen kann
Das Ergebnis setzt voraus, dass dir die Kindererziehungszeiten vollständig zugeordnet wurden. Weniger Entgeltpunkte können entstehen, wenn die Zeiten zwischen den Eltern aufgeteilt wurden, Monate im Versicherungskonto fehlen oder gleichzeitig bereits ein hohes beitragspflichtiges Einkommen angerechnet wurde.
Die Geburt eines Kindes allein garantiert deshalb nicht, dass später alle Monate richtig im Rentenbescheid stehen. Wie die Zuordnung funktioniert und welche Anträge wichtig sind, findest du unter Kindererziehungszeiten und Rentenpunkte.
Kindererziehungszeiten zählen auch für die Wartezeit
Kindererziehungszeiten erhöhen nicht nur die Rentenhöhe. Sie gelten als Pflichtbeitragszeiten und können deshalb helfen, die Mindestversicherungszeit für eine gesetzliche Rente zu erfüllen. Welche Monate für 5, 35 oder 45 Versicherungsjahre zählen, zeigt die Seite zur Wartezeit bei der Rente.
Wenn du neben der Kindererziehung weitere Versicherungszeiten einbeziehen möchtest, ist der umfassendere Rentenpunkte-Rechner die passendere Wahl.