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Renten-Auszahlungsrechner 2026

Wie viel von deiner Bruttorente wird tatsächlich überwiesen? Der Renten-Auszahlungsrechner zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und zeigt dir den monatlichen und jährlichen Zahlbetrag vor Einkommensteuer.

Renten-Auszahlungsrechner 2026

Berechne deinen monatlichen Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung.

Aktuelle Bruttorente
Trage den Betrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung ein.
Künftige Rentenerhöhung optional
%
Nur eintragen, wenn du eine zusätzliche, noch nicht erfolgte Erhöhung durchrechnen möchtest. Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 von 4,24 % ist in deiner aktuellen Bruttorente bereits enthalten.
Krankenversicherung
%
Tatsächlich erhobener Durchschnitt Anfang 2026 laut vdek. Den Satz deiner Krankenkasse findest du meist auf ihrer Website oder in einem Schreiben der Kasse.
2,9 % oder 3,13 %?
2,9 % ist der amtliche Rechenwert für 2026. Die Krankenkassen erheben tatsächlich im Durchschnitt mehr – laut vdek Anfang 2026 rund 3,13 %. Für deine Auszahlung zählt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
Pflegeversicherung
Hast du Kinder?
Wer Kinder hat, zahlt keinen Kinderlosenzuschlag – unabhängig vom Alter der Kinder.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt dein Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, höchstens um 1,0 Prozentpunkte.
Beitragssätze und Sonderfälle anpassen
Beitragssätze
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Du trägst die Hälfte.
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Diesen Beitrag trägst du allein.
%
Nur relevant, wenn du keine Kinder hast.
Sonderfall

Dein Ergebnis

Hinweis: Der Rechner gilt für gesetzlich pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Eine Einkommensteuer ist nicht enthalten. Für freiwillig oder privat versicherte Rentner sowie für Betriebsrenten gelten andere Regeln. Stand 2026, ohne Gewähr.

Was der Rechner abzieht

Bei einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner werden von der gesetzlichen Rente 7,3 Prozent für die Krankenversicherung und die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse abgezogen. Den Beitrag zur Pflegeversicherung trägst du vollständig. Kinderlose zahlen einen Zuschlag, während mehrere Kinder unter 25 Jahren den Pflegebeitrag senken können. Welche Unterschiede zwischen Pflichtversicherung, freiwilliger Versicherung und privater Krankenversicherung bestehen, erklärt der Überblick zur Krankenversicherung der Rentner.

Auszahlungsbetrag ist nicht gleich Nettorente

Das Ergebnis zeigt den Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Eine mögliche Einkommensteuer ist nicht enthalten, weil sie nicht direkt von der gesetzlichen Rente einbehalten wird. Ob später Steuern anfallen, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, den gesamten Einkünften und den absetzbaren Ausgaben ab. Mehr dazu steht unter Rente versteuern. Typische Zahlbeträge für verschiedene Rentenhöhen zeigt zusätzlich der Vergleich Rente brutto und netto.

Welche Bruttorente du einträgst

Nutze den aktuellen Monatsbetrag aus deinem Rentenbescheid oder der letzten Rentenanpassungsmitteilung. Eine bereits erfolgte Rentenerhöhung darfst du nicht noch einmal in das Feld „Künftige Rentenerhöhung“ eintragen. Wie du Bruttorente, Abzüge und Zahlbetrag im Schreiben auseinanderhältst, erklärt die Seite Rentenbescheid prüfen.

Wann das Ergebnis abweichen kann

Der Rechner ist für pflichtversicherte Rentner in der KVdR ausgelegt. Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung, Betriebsrenten und weiteren beitragspflichtigen Einkünften gelten andere Berechnungsregeln. Das Ergebnis ist deshalb eine belastbare Orientierung für den gesetzlichen Standardfall, aber keine vollständige Steuer- oder Beitragsberechnung.