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Merkzeichen RF: Wer den ermäßigten Rundfunkbeitrag bekommt

Merkzeichen RF weist gesundheitliche Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nach. Nach einem Antrag beim Beitragsservice beträgt der monatliche Beitrag 2026 6,12 Euro statt des regulären Beitrags. Die Ermäßigung wird nicht automatisch eingerichtet.

RF bedeutet keine vollständige Befreiung. Taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe und Bezieher bestimmter Sozialleistungen können unter anderen Voraussetzungen ganz vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Wer RF erhalten kann

FallgruppeGesundheitliche Voraussetzung
SehbehinderungGdB mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung
Hörbehinderunggehörlos oder ausreichende Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich
Andere BehinderungenGdB mindestens 80 und dauerhafter Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen

Für die dritte Fallgruppe reicht ein Gesamt-GdB von 80 nicht allein. Zusätzlich muss die Behinderung dauerhaft verhindern, dass öffentliche Veranstaltungen besucht werden können. Entscheidend sind die konkreten funktionellen Auswirkungen und nicht die Höhe des Gesamt-GdB für sich.

Öffentliche Veranstaltungen

Gemeint sind allgemein zugängliche Angebote wie Theater, Kino, Konzerte, Gottesdienste, Vorträge, Sportveranstaltungen oder öffentliche Feste. Private Familienfeiern und rein berufliche Termine zählen nicht zum maßgeblichen gesellschaftlichen Veranstaltungsleben.

Die Schwelle liegt hoch. RF wird regelmäßig nicht anerkannt, wenn Veranstaltungen mit Rollstuhl, Inkontinenzmaterial, Hörhilfe, Begleitperson oder anderen zumutbaren Hilfen noch besucht werden können. Unannehmlichkeiten, eingeschränkte Auswahl oder seltene Teilnahme genügen nicht.

Dauerhafte Unmöglichkeit statt gelegentlicher Ausfälle

Akute Krankheitsphasen oder vorübergehende Therapien reichen nicht. Die Teilhabe muss wegen des Leidens ständig ausgeschlossen sein. Der gelegentliche Besuch einer einzelnen barrierefreien Veranstaltung schließt RF nicht automatisch aus. Maßgeblich bleibt, ob eine Teilnahme am öffentlichen Veranstaltungsleben generell noch in zumutbarem Umfang möglich ist.

Seh- und Hörbehinderungen

Sehbehinderung

Bei blinden oder wesentlich sehbehinderten Menschen muss der GdB allein wegen der Sehbehinderung mindestens 60 betragen. Andere Erkrankungen können den Gesamt-GdB erhöhen, ersetzen aber nicht diese Einzelschwelle.

Hörbehinderung

Gehörlosigkeit oder eine Hörbehinderung, die auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung ermöglicht, kann RF begründen. Maßgeblich sind Hörvermögen und Kommunikationsfähigkeit. Ein bestimmter Gesamt-GdB allein entscheidet nicht.

Ermäßigung und Befreiung trennen

GrundWirkungNachweis
Merkzeichen RFBeitrag auf 1/3 ermäßigtAusweis, Bescheid oder Behördenbescheinigung
Taubblindheitvollständige Befreiung möglichentsprechende medizinische oder behördliche Nachweise
Blindenhilfevollständige Befreiung möglichaktueller Leistungsbescheid
Bestimmte Sozialleistungenvollständige Befreiung möglichaktueller Bewilligungsbescheid

Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere ausdrücklich erfasste Sozialleistungen können günstiger sein als RF. Wohngeld, Arbeitslosengeld oder eine Altersrente allein führen dagegen nicht automatisch zur Befreiung.

Antrag beim Beitragsservice

Nach Anerkennung von RF bleibt ein gesonderter Antrag beim Beitragsservice erforderlich. Als Nachweis reichen regelmäßig eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, der Feststellungsbescheid oder eine behördliche Bescheinigung über RF. Originalunterlagen sollten nicht versandt werden.

Passende Antragsformulare stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereit. Eine automatische Übermittlung durch die Schwerbehindertenbehörde findet nicht statt.

Beginn und Rückwirkung

Grundsätzlich beginnt die Ermäßigung mit dem Datum, ab dem RF zuerkannt wurde. Zurückliegende Zeiträume können nach den aktuellen Beitragsregeln höchstens drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt werden. Wer den Feststellungsbescheid erst spät erhält, sollte den Antrag deshalb zeitnah nachreichen.

Gültigkeit und Folgeantrag

Maßgeblich für die Laufzeit ist der vorgelegte Nachweis. Endet dessen Gültigkeit, muss rechtzeitig ein neuer Nachweis eingereicht werden. Für die Neuausstellung eines ablaufenden Schwerbehindertenausweises und die Verlängerung der Beitragsermäßigung gelten getrennte Verfahren.

RF in einem gemeinsamen Haushalt

Pro Wohnung wird nur ein Rundfunkbeitrag erhoben. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können von der Ermäßigung innerhalb der Wohnung erfasst sein. Bei Wohngemeinschaften oder weiteren erwachsenen Mitbewohnern kommt es darauf an, wer als Beitragsinhaber geführt wird und ob eine andere Person regulär beitragspflichtig bleibt.

Umzug, Wechsel des Beitragskontos oder Wegfall von RF sollten dem Beitragsservice mitgeteilt werden. Die gesundheitliche Diagnose muss dabei nicht offengelegt werden. Der behördliche Nachweis genügt.

RF beantragen oder durchsetzen

Im Verfahren zum Schwerbehindertenausweis wird RF als eigenes gesundheitliches Merkmal geprüft. Medizinische Unterlagen sollten erklären, weshalb öffentliche Veranstaltungen trotz zumutbarer Hilfen dauerhaft nicht besucht werden können. Eine bloße Empfehlung des behandelnden Arztes bindet die Behörde nicht.

Sind die Voraussetzungen bereits erfüllt und RF fehlt dennoch, kann der Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid auch das Merkzeichen erfassen. Verschlechtert sich die Teilhabemöglichkeit erst später dauerhaft, wird RF über einen Antrag auf Neufeststellung von GdB und Merkzeichen geprüft.