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Schwerbehindertenausweis: Was er nachweist und wann er hilft

Ein Schwerbehindertenausweis weist nach, dass GdB 50 oder mehr und damit Schwerbehinderung festgestellt wurde. Er enthält den GdB, seine Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls Merkzeichen. Diagnosen stehen nicht auf der Karte.

Welche Rechte du tatsächlich nutzen kannst, ergibt sich nicht allein aus dem Ausweis. Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz knüpfen an die Schwerbehinderteneigenschaft an. Freifahrt, Parkerleichterungen, Begleitperson oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags benötigen dagegen bestimmte Merkzeichen und teilweise zusätzliche Anträge.

Wer den Ausweis bekommt

FeststellungSchwerbehindertenausweis
GdB 20nein
GdB 30 oder 40nein, Gleichstellung kann möglich sein
GdB 50 oder höherja

Die feste Grenze liegt bei GdB 50. Eine Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 schafft keinen Anspruch auf den Ausweis. Sie wirkt vor allem im Arbeitsleben und wird nicht von der Versorgungsbehörde, sondern von der Bundesagentur für Arbeit entschieden.

Ein GdB von 30, 40 oder 50 hat unterschiedliche rechtliche Folgen. Das Feststellungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Schwerbehinderung und endet mit dem Bescheid über GdB und Merkzeichen.

Was auf dem Ausweis steht

Im Kartenformat erscheinen persönliche Daten, Lichtbild, GdB, Gültigkeit und mögliche Merkzeichen. Der Ausweis dient als amtlicher Nachweis für Rechte und Nachteilsausgleiche. Krankheitsbezeichnungen, Arztberichte oder die Begründung der Behörde sind darauf nicht zu sehen.

EintragFunktion
GdBweist den festgestellten Gesamt-GdB aus
Gültigkeitzeigt, bis wann die Karte verwendet werden kann
Merkzeichenweisen zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen nach
Bbestätigt die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Grün oder grün-orange

Grün ist die Grundfarbe des normalen Ausweises. Ein halbseitiger orangefarbener Flächenaufdruck kennzeichnet Personen, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nutzen können. Dafür reicht die Farbe allein nicht, weil zusätzlich ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke erforderlich sein kann.

Lichtbild

Ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr ist grundsätzlich ein Passbild nötig. Wer das Haus nicht oder nur mit einem Krankenwagen verlassen kann, kann einen Ausweis ohne Lichtbild beantragen. Bei Kindern gelten besondere Befristungen, weil Aussehen und gesundheitliche Verhältnisse sich schneller verändern können.

Merkzeichen kurz eingeordnet

Merkzeichen weisen zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen nach. Ihr Nutzen hängt vom jeweiligen Recht ab. Ein hoher GdB führt nicht automatisch zu einem bestimmten Merkzeichen, und ein GdB von 50 ohne Merkzeichen bleibt ein vollwertiger Schwerbehindertenausweis.

MerkzeichenKernaussageTypische Bedeutung
Gerhebliche Beeinträchtigung der BewegungsfähigkeitWertmarke oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung
aGaußergewöhnliche Gehbehinderungunter anderem blauer Parkausweis und Steuerbefreiung möglich
BBerechtigung zur Mitnahme einer BegleitpersonBegleitperson fährt unter den Voraussetzungen kostenlos
HHilflosigkeiterweiterte steuerliche und mobilitätsbezogene Vorteile
BlBlindheitbesondere Nachteilsausgleiche und Wertmarke ohne Eigenbeteiligung
GlGehörlosigkeitmobilitätsbezogene Nachteilsausgleiche
RFgesundheitliche Voraussetzungen für RundfunkermäßigungErmäßigung auf einen Drittelbeitrag nach Antrag
TBlTaubblindheitbesondere Nachteilsausgleiche

Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis unterscheiden sich nach Mobilität, Begleitbedarf, Hilflosigkeit und Rundfunkrecht. Für GaGBH und RF gelten jeweils eigene gesundheitliche Kriterien.

Wie lange der Ausweis gilt

Regelmäßig wird der Schwerbehindertenausweis für höchstens fünf Jahre ausgestellt. Ist eine wesentliche Änderung der maßgeblichen gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten, kann die Karte unbefristet gelten. Bei Kindern und bestimmten Aufenthaltstiteln gelten besondere Befristungsregeln.

Ausweis und GdB sind nicht dasselbe

Mit dem Ablaufdatum der Karte endet die Feststellung des GdB nicht automatisch. Häufig muss lediglich ein neuer Ausweis ausgestellt werden. Das Scheckkartenformat lässt sich nicht durch einen Stempel verlängern, weshalb vor Ablauf regelmäßig eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises nötig ist.

Unbefristet bedeutet nicht unveränderlich

Verbessert oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand wesentlich, kann eine Neufeststellung erfolgen. Auch ein unbefristeter Ausweis garantiert daher keinen unveränderlichen GdB auf Lebenszeit. Wer selbst eine Erhöhung beantragt, eröffnet regelmäßig eine neue Gesamtprüfung.

Welche Vorteile der Ausweis eröffnet

Ab GdB 50 ohne Merkzeichen kommen bereits wichtige Rechte infrage. Dazu zählen bei erfüllten Voraussetzungen der Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz, der Behinderten-Pauschbetrag und ein früherer Zugang zur Altersrente. Welche Leistung tatsächlich greift, hängt zusätzlich von Beschäftigung, Alter, Versicherungszeiten und weiteren Umständen ab.

Parken

Allein mit dem Schwerbehindertenausweis darfst du nicht auf Behindertenparkplätzen parken. Dafür ist der blaue EU-Parkausweis erforderlich, der regelmäßig an die Merkzeichen aG oder Bl beziehungsweise gleichgestellte besondere Voraussetzungen anknüpft. Ein orangefarbener Parkausweis eröffnet bestimmte Parkerleichterungen, erlaubt aber nicht die Nutzung der mit Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Stellplätze.

Merkzeichen G allein reicht nicht für den blauen Parkausweis. Ein Parkausweis bei Schwerbehinderung setzt je nach Farbe aG, Bl oder andere genau bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen voraus.

Bus und Bahn

Mit bestimmten Merkzeichen kann ein Beiblatt mit Wertmarke beantragt werden. Für G, Gl oder aG kostet die Wertmarke derzeit 53 Euro für sechs Monate oder 104 Euro für zwölf Monate, sofern keine Befreiung greift. Bei H, Bl oder TBl sowie bei bestimmten Sozialleistungen entfällt die Eigenbeteiligung.

Die Freifahrt im Nahverkehr umfasst bestimmte Verkehrsmittel und Strecken, aber nicht pauschal jede Fahrt im Fernverkehr.

Arbeit, Steuer und Rente

Arbeitsrechtliche Schutzrechte werden nicht automatisch angewendet, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung weiß. Eine allgemeine Offenlegungspflicht besteht trotzdem nicht in jeder Situation. Für die Mitteilung der Schwerbehinderung kommt es darauf an, welches Recht gegenüber welcher Stelle genutzt werden soll.

Vorteile bei Schwerbehinderung knüpfen teils an GdB 50, teils an Merkzeichen oder zusätzliche Anträge an. Die Rente mit Schwerbehinderung verlangt außerdem 35 Jahre Wartezeit und das maßgebliche Lebensalter.

Was der Ausweis nicht bedeutet

  • Er führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad.
  • Er beweist keine Erwerbsminderung.
  • Er erhöht die gesetzliche Rente nicht.
  • Er verpflichtet nicht automatisch zur Abgabe des Führerscheins.
  • Er erlaubt ohne Parkausweis keine Nutzung von Behindertenparkplätzen.
  • Er enthält keine Diagnosen und keine vollständige medizinische Begründung.

Fahrerlaubnisbehörden prüfen die Fahreignung nach eigenen Regeln. Eine Schwerbehinderung allein führt nicht zum Entzug des Führerscheins. Relevant werden konkrete Erkrankungen oder Einschränkungen, die das sichere Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen können.

Ausweis beantragen, ersetzen oder ändern

Ausgangspunkt ist die Feststellung des GdB. Je nach Bundesland werden Feststellung und Ausweisausstellung gemeinsam oder in aufeinanderfolgenden Schritten bearbeitet. Zuständig ist die Versorgungsverwaltung am Wohnort. Über das Bundesportal lässt sich die regionale Ausweisstelle ermitteln.

Bei Verlust, Namensänderung oder Beschädigung wird eine Ersatzkarte beantragt. Ändern sich GdB oder Merkzeichen, muss der Ausweis berichtigt oder neu ausgestellt werden. Eine Verschlechterung führt nicht durch die bloße Mitteilung an die Ausweisstelle zu einem höheren Wert, sondern erfordert eine neue medizinische Feststellung.