Die große Witwenrente wird meist ohne feste zeitliche Begrenzung gezahlt. Die kleine Witwenrente endet nach neuem Recht grundsätzlich 24 Kalendermonate nach dem Tod. Nach altem Recht kann auch die kleine Witwenrente unbefristet laufen.
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„Lebenslang“ ist trotzdem nicht in jeder Situation richtig. Wiederheirat, Rentensplitting oder der Wegfall einer vorläufigen Voraussetzung können den Anspruch beenden oder die große in eine kleine Witwenrente verändern.
Der zeitliche Ablauf
| Zeitraum | Was gezahlt wird | Einkommensanrechnung |
|---|---|---|
| Sterbemonat | Bei einem bisherigen Rentner bleibt dessen Rente für den Sterbemonat vollständig bestehen | Keine Witwenrentenrechnung für diesen Monat |
| Drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat | Sterbevierteljahr mit dem vollen Rentenanspruch des Verstorbenen | Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet |
| Danach bei großer Witwenrente | Grundsätzlich 55 oder 60 Prozent | Einkommen oberhalb des Freibetrags kann kürzen |
| Danach bei kleiner Witwenrente | Grundsätzlich 25 Prozent | Einkommen oberhalb des Freibetrags kann kürzen |
Stirbt der Ehepartner beispielsweise am 12. August, sind September, Oktober und November die drei Monate des Sterbevierteljahres. Der Dezember ist der erste Monat mit dem normalen Prozentsatz der kleinen oder großen Witwenrente.
Große Witwenrente
Die große Witwenrente hat keine allgemeine Befristung auf zwei Jahre. Erhältst du sie aufgrund des maßgeblichen Alters, läuft sie grundsätzlich weiter, solange kein anderer Beendigungsgrund eintritt.
Bei einem Todesfall im Jahr 2026 ist die Altersvoraussetzung mit 46 Jahren und 6 Monaten erfüllt. Ab 2029 gilt einheitlich das 47. Lebensjahr.
Wenn die große Rente wegen eines Kindes gezahlt wird
Die große Witwenrente kann vor der Altersgrenze gezahlt werden, solange du ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehst, das noch keine 18 Jahre alt ist. Endet diese Voraussetzung, wird geprüft, ob inzwischen das maßgebliche Alter erreicht ist oder eine Erwerbsminderung vorliegt.
Ist das nicht der Fall, kann nur noch eine kleine Witwenrente bestehen. Nach neuem Recht werden Monate, in denen bereits die große Witwenrente gezahlt wurde, auf die maximale Dauer der kleinen Witwenrente von 24 Kalendermonaten angerechnet. Sind die 24 Monate seit dem Tod bereits vorbei, bleibt nach dem Ende der großen Rente unter Umständen kein weiterer Anspruch auf die kleine Rente.
Bei einem Kind, das wegen einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, kann die große Witwenrente unabhängig vom Alter des Kindes weitergezahlt werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
Wenn die Erwerbsminderung wegfällt
Wurde die große Witwenrente allein wegen Erwerbsminderung bewilligt und fällt diese später weg, wird ebenfalls neu geprüft. Hast du dann die Altersgrenze noch nicht erreicht und erziehst kein anspruchsbegründendes Kind, kommt nur die kleine Witwenrente für eine noch offene Restdauer infrage.
Kleine Witwenrente
Nach neuem Recht wird die kleine Witwenrente längstens für 24 Kalendermonate nach dem Tod gezahlt. Die zwei Jahre werden nicht erst nach dem Sterbevierteljahr gezählt. Das Sterbevierteljahr liegt innerhalb des gesamten Zeitraums nach dem Todesfall.
Die Befristung gilt auch dann, wenn der Anspruch erst später beantragt wird. Eine verspätete Antragstellung verlängert die 24 Monate nicht.
Wann die kleine Witwenrente unbefristet ist
Nach altem Recht besteht keine Begrenzung auf 24 Monate. Für einen heutigen Todesfall greift altes Recht insbesondere, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Altes Recht gilt außerdem, wenn der Versicherte vor 2002 gestorben ist. In diesen Fällen kann die kleine Witwenrente ohne feste Laufzeit gezahlt werden, solange kein anderer Beendigungsgrund eintritt.
Von der kleinen zur großen Witwenrente
Eine große Witwenrente kann später beginnen, wenn eine ihrer Voraussetzungen erst nach dem Todesfall eintritt. Das ist auch möglich, nachdem die kleine Witwenrente nach 24 Monaten bereits ausgelaufen ist.
- Du erreichst das für das Todesjahr maßgebliche Alter.
- Du wirst erwerbsgemindert.
- Du beginnst, ein anspruchsbegründendes Kind zu erziehen.
Beziehst du zu diesem Zeitpunkt noch die kleine Witwenrente, leitet die Rentenversicherung den Wechsel beim Erreichen der Altersgrenze grundsätzlich von Amts wegen ein. Ist die kleine Rente bereits beendet oder tritt eine andere Voraussetzung wie Erwerbsminderung ein, solltest du die große Witwenrente selbst beantragen. Für den Anschluss an eine kleine Witwenrente gibt es den besonderen Antrag R0505.
Die Höhe vor und nach dem Wechsel erklärt Wie hoch ist die Witwenrente?.
Wann der Anspruch beginnt
Der Verstorbene bezog bereits eine Rente
In diesem Fall beginnt die Witwenrente frühestens mit dem Monat nach dem Sterbemonat. Die Rente des Verstorbenen wird für den Sterbemonat noch vollständig gezahlt.
Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann beim Renten Service der Deutschen Post ein Vorschuss auf das Sterbevierteljahr beantragt werden. Der formelle Antrag auf Hinterbliebenenrente muss anschließend vollständig bearbeitet werden.
Der Verstorbene bezog noch keine Rente
Dann kann die Witwenrente bereits am Todestag beginnen. Die Rentenversicherung berechnet zunächst, welchen Rentenanspruch der Verstorbene zu diesem Zeitpunkt gehabt hätte.
Fehlen im Rentenkonto Versicherungszeiten oder Nachweise, kann sich die Entscheidung verzögern. Die Anspruchsdauer wird dadurch nicht automatisch verlängert.
Wie lange rückwirkend gezahlt wird
Eine Hinterbliebenenrente wird höchstens für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend geleistet. Wird der Antrag erst später gestellt, gehen ältere Zahlungsmonate verloren.
Das ist besonders bei der kleinen Witwenrente riskant. Ihre 24-monatige Gesamtdauer läuft unabhängig davon weiter. Wer den Antrag deutlich verspätet stellt, kann nur noch einen Teil des befristeten Anspruchs ausgezahlt bekommen.
Fristen und Unterlagen behandelt Witwenrente beantragen.
Wiederheirat beendet die Rente
Die kleine und die große Witwenrente enden mit Ablauf des Kalendermonats, in dem du erneut heiratest. Für den Monat der Hochzeit besteht der Anspruch noch.
Bei Wiederheirat kann grundsätzlich eine Rentenabfindung beantragt werden. Bei der großen Witwenrente entspricht sie regelmäßig zwei Jahresbeträgen. Bei einer befristeten kleinen Witwenrente wird höchstens der noch nicht verbrauchte Rest bis zum Ende der Laufzeit abgefunden.
Endet die neue Ehe später durch Tod, Scheidung oder Aufhebung, kann ein Anspruch nach dem vorletzten Ehepartner wieder aufleben. Leistungen aus der letzten Ehe werden dabei berücksichtigt. Die frühere Witwenrente beginnt nicht automatisch erneut und muss beantragt werden.
Weitere Gründe für ein Ende
- Du entscheidest dich wirksam für das Rentensplitting.
- Der Anspruch endet mit deinem Tod.
- Bei einer vor dem Alterslimit gezahlten großen Witwenrente fällt die alleinige Voraussetzung weg.
- Bei besonderen Alt- oder Scheidungsfällen entfallen die jeweiligen Voraussetzungen.
Hohes Einkommen beendet den Anspruch dagegen nicht zwingend. Die Einkommensanrechnung kann den Zahlbetrag auf null reduzieren, während der rechtliche Rentenanspruch weiterbesteht. Sinkt das Einkommen später, kann wieder eine Zahlung entstehen.
Wie diese Kürzung berechnet wird, zeigt Witwenrente bei eigener Rente und Einkommen.
Was im Bescheid zur Dauer stehen muss
Bei einer kleinen Witwenrente sollte der Bescheid das Enddatum erkennen lassen. Bei der großen Witwenrente ist wichtig, aus welchem Grund sie bewilligt wurde:
- aufgrund des Alters
- wegen Erwerbsminderung
- wegen Erziehung eines minderjährigen Kindes
- wegen Sorge für ein behindertes Kind
Diese Begründung entscheidet, ob spätere Veränderungen gemeldet werden müssen und ob die Rente ohne erneute Prüfung weiterläuft. Stimmen Beginn, Rentenart oder Enddatum nicht, ist die Rechtsbehelfsfrist im Bescheid entscheidend.