Eine feste Nettoquote für Renten gibt es nicht. Bei einem pflichtversicherten Rentner in der Krankenversicherung der Rentner bleiben 2026 unter einer vereinfachten Annahme zunächst 87,65 Prozent der Bruttorente vor Steuer. Bei einem kinderlosen Rentner sind es 87,05 Prozent.
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Die Rechnung verwendet den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent und den Pflegebeitrag von 3,6 beziehungsweise 4,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kann abweichen. Einkommensteuer ist in diesen Beträgen noch nicht enthalten.
Tabelle für 2026
Die folgende Tabelle gilt für eine gesetzliche Altersrente bei Pflichtversicherung in der KVdR. Sie zeigt den Zahlbetrag nach Kranken- und Pflegeversicherung, aber vor einer möglichen Einkommensteuer.
| Bruttorente | Mit Kind | Kinderlos |
|---|---|---|
| 1.200 € | 1.051,80 € | 1.044,60 € |
| 1.300 € | 1.139,45 € | 1.131,65 € |
| 1.500 € | 1.314,75 € | 1.305,75 € |
| 1.700 € | 1.490,05 € | 1.479,85 € |
| 1.800 € | 1.577,70 € | 1.566,90 € |
| 2.000 € | 1.753,00 € | 1.741,00 € |
| 2.200 € | 1.928,30 € | 1.915,10 € |
| 2.500 € | 2.191,25 € | 2.176,25 € |
| 3.000 € | 2.629,50 € | 2.611,50 € |
Gerechnet wird mit einem eigenen Krankenversicherungsanteil von 8,75 Prozent. Darin stecken 7,3 Prozent aus dem allgemeinen Beitragssatz und 1,45 Prozent als Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Hinzu kommen 3,6 Prozent Pflegeversicherung mit Kind oder 4,2 Prozent bei Kinderlosigkeit.
Bei mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren kann der Pflegebeitrag niedriger ausfallen. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann den Zahlbetrag ebenfalls verändern. Die genaue Einordnung nach Versicherungsstatus behandelt die Seite zur Krankenversicherung der Rentner.
Drei Beträge nicht verwechseln
| Begriff | Was damit gemeint ist |
|---|---|
| Bruttorente | Rentenbetrag vor Krankenversicherung, Pflegeversicherung und möglicher Steuer |
| Zahlbetrag | Überweisung nach den direkt einbehaltenen Sozialbeiträgen |
| verfügbarer Betrag nach Steuer | Zahlbetrag abzüglich einer später festgesetzten Einkommensteuer |
Umgangssprachlich wird der Zahlbetrag oft als Nettorente bezeichnet. Das ist nur eingeschränkt richtig. Die Einkommensteuer wird bei der gesetzlichen Rente normalerweise nicht wie Lohnsteuer jeden Monat einbehalten. Sie kann erst mit dem Steuerbescheid sichtbar werden.
Was monatlich von der Rente abgeht
Krankenversicherung
Für die gesetzliche Rente gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. In der KVdR tragen Rentner und Rentenversicherung jeweils die Hälfte. Auch den Zusatzbeitrag der Krankenkasse teilen beide Seiten.
Mit dem veröffentlichten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich 2026 ein eigener Anteil von 8,75 Prozent. Maßgeblich ist aber der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Die aktuellen Grundwerte sind beim Bundesgesundheitsministerium abrufbar.
Pflegeversicherung
Den Pflegebeitrag auf die gesetzliche Rente trägst du allein. Der Grundsatz beträgt 3,6 Prozent. Kinderlose Rentner zahlen nach Vollendung des 23. Lebensjahres grundsätzlich 4,2 Prozent, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wer mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren hat, kann einen Abschlag auf den Pflegebeitrag erhalten. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind sinkt der Satz jeweils um 0,25 Prozentpunkte.
Einkommensteuer
Ob Einkommensteuer anfällt, lässt sich nicht aus der Monatsrente allein ablesen. Entscheidend sind unter anderem das Jahr des Rentenbeginns, der festgeschriebene Rentenfreibetrag, weitere Einkünfte, abziehbare Beiträge und bei Ehepaaren die gemeinsame Veranlagung.
Für einen Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Das ist kein Steuersatz. Wie die Rechnung funktioniert und ab welcher Größenordnung eine Zahlung wahrscheinlich wird, zeigt Rente versteuern.
2.500 Euro brutto sind nicht 2.500 Euro netto
Bei 2.500 Euro gesetzlicher Bruttorente bleiben im Modell 2026 zunächst 2.191,25 Euro, wenn kein Kinderlosenzuschlag anfällt. Für einen kinderlosen Rentner ergeben sich 2.176,25 Euro. Eine mögliche Einkommensteuer kommt erst danach.
Wer zusätzlich eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Arbeitseinkommen hat, kann deutlich anders liegen. Solche Einnahmen können die Krankenversicherungsbeiträge oder das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Die Tabelle oben ist deshalb kein persönlicher Rentenbescheid.
Warum dein Zahlbetrag abweichen kann
- Deine Krankenkasse verlangt einen höheren oder niedrigeren Zusatzbeitrag als 2,9 Prozent.
- Du bist freiwillig gesetzlich oder privat versichert statt in der KVdR pflichtversichert.
- Du beziehst neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente oder Arbeitseinkommen.
- Mieteinnahmen und Kapitalerträge werden bei freiwillig gesetzlich Versicherten beitragsrechtlich anders behandelt.
- Ein Kinderlosenzuschlag oder ein Abschlag für mehrere Kinder unter 25 verändert den Pflegebeitrag.
- Dein gesamtes Einkommen führt zu einer Einkommensteuerzahlung.
Gerade bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung kann eine kleine Rente nicht einfach mit derselben Prozentrechnung geschätzt werden. Dort gilt 2026 eine Mindestbeitragsbemessung und es können weitere Einnahmen einbezogen werden.
Früherer Rentenbeginn wirkt doppelt
Ein Abschlag wegen eines vorgezogenen Rentenbeginns wird bereits von der Bruttorente abgezogen. Erst von diesem verminderten Betrag gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zusätzlich können Punkte fehlen, weil du früher aufhörst, Beiträge zu zahlen.
Beispiel: Eine Bruttorente von 2.000 Euro sinkt bei 24 Monaten Vorziehung und 7,2 Prozent Abschlag auf 1.856 Euro. Nach den Modellbeiträgen für einen Rentner mit Kind bleiben vor Steuer rund 1.626,78 Euro. Die dauerhafte Wirkung kannst du auf der Seite Rentenabschläge berechnen prüfen.
Renteninformation und Rentenbescheid zeigen Brutto
Die Beträge in der Renteninformation und in der Rentenauskunft sind grundsätzlich Bruttowerte. Auch die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze zeigt nicht, was später tatsächlich auf dem Konto ankommt.
Im Rentenbescheid werden Bruttorente, einbehaltene Beiträge und Zahlbetrag getrennt ausgewiesen. Wer erst die Höhe der Bruttorente nachvollziehen will, findet den Rechenweg unter Wie hoch wird meine Rente?. Die Umrechnung von Einkommen in Entgeltpunkte erklärt Rentenpunkte berechnen.
Betriebsrente und private Rente extra rechnen
Die Tabelle gilt nur für die gesetzliche Rente. Bei einer Betriebsrente können eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Eine private Rentenversicherung wird steuerlich und beitragsrechtlich wiederum anders behandelt.
Addiere verschiedene Altersbezüge deshalb nicht zuerst und ziehe anschließend pauschal 12 oder 13 Prozent ab. Prüfe für jeden Bezug, ob Sozialbeiträge anfallen und welcher Teil steuerpflichtig ist. Erst danach lässt sich ein realistischer Gesamtbetrag bestimmen.
Steuer nicht aus dem Zahlbetrag verdrängen
Die Rentenversicherung überweist den Zahlbetrag meist ohne monatlichen Steuerabzug. Wenn eine Steuerzahlung wahrscheinlich ist, sollte sie als eigener Jahresposten eingeplant werden. Eine brauchbare Rücklage ist der erwartete Jahresbetrag geteilt durch zwölf, nicht ein pauschaler Prozentsatz der Rente.