Eine Erwerbsminderungsrente gibt es nicht automatisch wegen einer bestimmten Krankheit. Entscheidend ist, ob du wegen Krankheit oder Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kannst.
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Unter 3 Stunden täglicher Leistungsfähigkeit kann eine volle Erwerbsminderungsrente möglich sein. Bei 3 bis unter 6 Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Wer noch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten kann, erfüllt die medizinische Voraussetzung regelmäßig nicht.
Der Name der Diagnose ist deshalb nur der Anfang. Im Verfahren zählen Befunde, Behandlungsverlauf, Funktionsstörungen, Belastbarkeit und die Frage, wie verlässlich Arbeit im Alltag noch möglich ist.
Wenn du die Grundlogik zuerst einordnen willst, findest du im Überblick zur Erwerbsminderungsrente die wichtigsten Begriffe. Für die medizinische Anspruchsprüfung hilft dir außerdem die Seite zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente.
Die Diagnose reicht nicht
Die Rentenversicherung prüft nicht nach dem Muster: Diagnose vorhanden, Rente bewilligt. Zwei Menschen können dieselbe Diagnose haben und trotzdem völlig unterschiedlich belastbar sein. Bei der einen Person ist eine leichte Tätigkeit noch mehrere Stunden täglich möglich. Bei der anderen brechen Konzentration, Kraft, Ausdauer oder Belastbarkeit nach kurzer Zeit ein.
Volle Erwerbsminderung setzt voraus, dass wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden tägliche Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sind. Bei 3 bis unter 6 Stunden kommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Betracht. Geprüft wird nicht nur der bisherige Beruf, sondern die Leistungsfähigkeit für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Eine Krankheit kann also der Grund für Erwerbsminderung sein. Sie beweist die Erwerbsminderung aber nicht allein.
So prüft die DRV
Bei Krankheiten kommt es im Antrag darauf an, die medizinische Diagnose mit den praktischen Folgen zu verbinden. Genau diese Verbindung entscheidet, ob aus einer Krankheit eine rentenrechtlich relevante Erwerbsminderung werden kann.
- Diagnose: Welche Krankheit wurde ärztlich festgestellt? Beispiele sind Depression, Krebs, Bandscheibenschaden, Herzinsuffizienz, Multiple Sklerose oder chronisches Schmerzsyndrom.
- Befund: Was lässt sich medizinisch nachweisen? Dazu gehören Facharztberichte, Klinikberichte, Reha-Entlassungsberichte, Laborwerte, Bildgebung, Funktionstests und der Therapieverlauf.
- Funktion: Welche Fähigkeiten sind eingeschränkt? Wichtig sind etwa Konzentration, Antrieb, Tempo, Gehstrecke, Sitzen, Stehen, Heben, Belastbarkeit, Sozialkontakt und Zuverlässigkeit.
- Stunden: Wie lange ist Arbeit unter üblichen Bedingungen noch möglich? Diese Frage führt zur Einordnung unter 3 Stunden, 3 bis unter 6 Stunden oder mindestens 6 Stunden täglich.
Wenn du den Antrag vorbereitest, reicht eine Sammlung von Diagnosen selten aus. Stärker ist eine nachvollziehbare Linie: Welche Beschwerden bestehen, welche Behandlungen wurden versucht, welche Einschränkungen bleiben und warum reicht die Belastbarkeit nicht mehr für regelmäßige Arbeit.
Häufige Krankheitsgruppen
Statistiken können Orientierung geben, ersetzen aber keine Anspruchsprüfung. In der DRV-Broschüre Rentenversicherung in Zahlen 2025 werden die Rentenzugänge 2024 wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Indikationsgruppen ausgewiesen. Besonders häufig waren Psychosomatik und Psychotherapie mit 40,4 Prozent, Hämatologie und Onkologie mit 14,1 Prozent, Neurologie mit 13,3 Prozent und Orthopädie mit 9,9 Prozent.
Diese Zahlen zeigen, welche Krankheitsgruppen in der Praxis oft eine Rolle spielen. Sie sagen aber nicht, dass eine einzelne Diagnose automatisch zur Rente führt. Auch bei häufigen Indikationsgruppen bleibt die Leistungsfähigkeit der entscheidende Punkt.
Psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das heißt aber nicht, dass jede Depression oder Angststörung automatisch für die EM-Rente reicht.
Entscheidend sind die konkreten Folgen für den Arbeitsalltag: Konzentration, Antrieb, Belastbarkeit, Tempo, Kontaktfähigkeit, Schlaf, Krisenhäufigkeit, Therapieverlauf und die Fähigkeit, regelmäßig zu erscheinen. Bei schweren oder wiederkehrenden Verläufen können diese Punkte stärker ins Gewicht fallen als die Diagnosebezeichnung allein.
Hilfreich sind fachärztliche Berichte, Klinik- oder Tagesklinikberichte, psychotherapeutische Verlaufsberichte, Angaben zu Medikamenten und Nebenwirkungen sowie eine nachvollziehbare Beschreibung, warum regelmäßige Arbeit nicht mehr stabil möglich ist. Wenn später ein Gutachten angeordnet wird, hilft dir die Seite Gutachter bei Erwerbsminderungsrente bei der Vorbereitung.
Krebserkrankungen
Bei Krebs kommt es nicht nur auf die Diagnose an, sondern auf Stadium, Behandlung, Therapiefolgen und Rückfallrisiken. Operation, Chemotherapie, Bestrahlung, Immuntherapie oder Langzeitfolgen können die Leistungsfähigkeit erheblich einschränken.
Wichtig sind Befunde zu Erschöpfung, Schmerzen, Beweglichkeit, Infektanfälligkeit, Konzentration, Neuropathien, Lymphödemen, Organfolgen und psychischer Belastung. Auch Fatigue (krankhafte Erschöpfung) kann eine Rolle spielen, wenn sie die tägliche Belastbarkeit deutlich und nachvollziehbar begrenzt.
Eine Reha kann bei Krebserkrankungen eine wichtige Schnittstelle sein. Der Entlassungsbericht enthält häufig Aussagen zur Belastbarkeit und zur sozialmedizinischen Einschätzung. Für den Rentenantrag ist entscheidend, ob die Einschränkungen nur vorübergehend sind oder die Erwerbsfähigkeit längerfristig betreffen.
Rücken und Gelenke
Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Arthrose, Rheuma, schwere Gelenkschäden oder Folgen von Operationen können eine Erwerbsminderung begründen. Die Diagnose allein reicht aber auch hier nicht.
Die Rentenversicherung prüft, welche Tätigkeiten körperlich noch möglich sind. Dabei zählen Belastungen wie Heben, Tragen, Sitzen, Stehen, Gehen, Bücken, Treppensteigen, Zwangshaltungen, Feinmotorik und Pausenbedarf. Wer schwere körperliche Arbeit nicht mehr leisten kann, gilt nicht automatisch als erwerbsgemindert, wenn leichte Tätigkeiten noch mindestens 6 Stunden täglich möglich sind.
Stärker als allgemeine Schmerzangaben sind konkrete Funktionsbefunde: Gehstrecke, Bewegungsumfang, Kraft, neurologische Ausfälle, Belastungstests, Operationsfolgen und die Frage, welche Körperhaltungen wie lange durchgehalten werden.
Herz und Lunge
Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen zählen Belastbarkeit, Luftnot, Herzleistung, Rhythmusstörungen, Blutdruckstabilität, Erschöpfung und Risiken unter Belastung. Eine Diagnose wie Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit oder Zustand nach Herzinfarkt sagt noch nicht allein, wie viele Stunden Arbeit möglich sind.
Bei Lungenerkrankungen wie COPD, Asthma, Lungenfibrose oder Folgen schwerer Infektionen geht es oft um Atemnot, Gehstrecke, Sauerstoffbedarf, Infektanfälligkeit, körperliche Belastbarkeit und Pausenbedarf. Objektive Werte helfen, müssen aber mit dem Alltag verbunden werden.
Für beide Gruppen gilt: Die Rentenversicherung prüft nicht nur schwere körperliche Arbeit. Auch leichte Tätigkeiten können zumutbar sein, wenn sie gesundheitlich noch regelmäßig möglich sind. Deshalb sind Funktionsbefunde und eine klare Beschreibung der Belastungsgrenze wichtiger als die Diagnose allein.
Neurologische Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen können sehr unterschiedlich verlaufen. Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie, Schlaganfallfolgen, Polyneuropathie, Migräne oder andere Erkrankungen des Nervensystems können Beweglichkeit, Koordination, Sensibilität, Sehen, Sprache, Konzentration, Tempo und Belastbarkeit betreffen.
Bei neurologischen Erkrankungen sind Verlauf und Schwankungen besonders wichtig. Manche Einschränkungen treten dauerhaft auf, andere schubweise oder anfallsartig. Für die EM-Rente zählt, ob daraus eine regelmäßige Arbeitsfähigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts bleibt.
Hilfreich sind neurologische Befunde, Entlassungsberichte, Testungen, Angaben zu Schüben oder Anfällen und konkrete Einschränkungen im Tagesablauf. Bei wechselnden Verläufen sollte erkennbar sein, wie häufig Ausfälle auftreten und ob eine verlässliche Erwerbstätigkeit planbar ist.
Chronische Schmerzen
Chronische Schmerzen, Fibromyalgie und andere anhaltende Schmerzsyndrome werden im Verfahren oft schwierig, weil Schmerz nicht immer direkt in Bildgebung oder Laborwerten sichtbar ist. Trotzdem können Schmerzen die Erwerbsfähigkeit stark einschränken.
Entscheidend sind Konsistenz und Nachvollziehbarkeit: Welche Diagnosen wurden gestellt? Welche Behandlungen laufen oder liefen? Welche Medikamente werden genommen? Welche Nebenwirkungen treten auf? Wie wirken sich Schmerz, Schlafstörung, Erschöpfung und Konzentrationsprobleme auf einen Arbeitstag aus?
Ein reiner Hinweis auf starke Schmerzen bleibt schwach. Stärker ist eine konkrete Funktionsbeschreibung: nach welcher Belastung Schmerz zunimmt, wie lange Erholung dauert, welche Tätigkeiten abbrechen, welche Körperhaltungen nicht gehalten werden können und wie verlässlich Termine, Wege und Arbeitszeiten möglich sind.
Mehrere Krankheiten gleichzeitig
Viele Anträge beruhen nicht auf einer einzigen Diagnose. Rückenbeschwerden, Depression, Diabetes, Herzprobleme, Schmerzen und Erschöpfung können zusammen stärker wirken als jede Diagnose für sich.
Im Antrag sollte deshalb nicht jede Krankheit isoliert beschrieben werden. Entscheidend ist die Gesamtwirkung: Welche Einschränkungen entstehen im Tagesablauf, welche Tätigkeiten fallen weg, wie häufig treten Krisen oder Ausfälle auf und wie viel belastbare Zeit bleibt realistisch übrig?
Das gilt auch, wenn einzelne Diagnosen für sich betrachtet nicht schwer genug wirken. Die Rentenversicherung muss die Erwerbsfähigkeit insgesamt beurteilen. Die Gesamtbetrachtung ersetzt aber nicht die Belege. Sie muss aus Befunden, Verlauf und Funktionsbeschreibung nachvollziehbar werden.
ICD-Codes einordnen: Was F33.1 G bedeutet
ICD-Codes ordnen Diagnosen medizinisch ein. Sie sind wichtig für Befunde, Abrechnung und Dokumentation. Für die Erwerbsminderungsrente sind sie aber kein Anspruchsschlüssel.
Das Beispiel F33.1 G wird häufig gesucht. Im offiziellen ICD-10-GM-Verzeichnis 2026 des BfArM steht F33.1 für eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode. Das nachgestellte G ist kein Teil des ICD-Kodes selbst. Das BfArM erklärt die Zusatzkennzeichen so: G bedeutet gesicherte Diagnose, V Verdachtsdiagnose, A ausgeschlossene Diagnose und Z Zustand nach der Diagnose.
Für die EM-Rente heißt das: F33.1 G kann ein wichtiger medizinischer Befundbaustein sein. Es beweist aber nicht, dass die Leistungsfähigkeit unter 6 oder unter 3 Stunden täglich liegt. Diese Brücke müssen Befunde, Verlauf, Behandlung und Funktionsbeschreibung schlagen.
Welche Befunde im Antrag helfen
Gute Befunde helfen, wenn sie mehr zeigen als den Namen der Krankheit. Besonders nützlich sind Unterlagen, die Diagnose, Verlauf und Funktion zusammenbringen.
- Facharztberichte zeigen Diagnose, Behandlung, Verlauf und fachliche Einschätzung.
- Klinik- und Entlassungsberichte dokumentieren schwere Verläufe, Operationen, stationäre Behandlungen und Folgen.
- Reha-Entlassungsberichte enthalten häufig eine sozialmedizinische Einschätzung zur täglichen Leistungsfähigkeit.
- Therapie- und Medikamentenverläufe zeigen, welche Behandlungen versucht wurden und welche Wirkung oder Nebenwirkung blieb.
- Funktionsbefunde machen Einschränkungen bei Bewegung, Belastung, Konzentration, Atmung oder Ausdauer greifbar.
- Eine konkrete Alltagsschilderung verbindet medizinische Befunde mit realen Einschränkungen im Tagesablauf.
Wenn du aus den Befunden einen Antrag machen willst, führt dich Erwerbsminderungsrente beantragen durch Unterlagen, Ablauf, ärztliche Nachweise, Gutachten und Bescheid.
Was nicht verwechselt werden darf
Eine Krankschreibung beschreibt Arbeitsunfähigkeit. Sie bezieht sich auf die aktuelle Arbeit und ist nicht dasselbe wie Erwerbsminderung. Jemand kann für den bisherigen Job arbeitsunfähig sein, aber aus Sicht der Rentenversicherung noch leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können.
Ein Grad der Behinderung gehört ins Schwerbehindertenrecht. Er kann gesundheitliche Einschränkungen sichtbar machen, entscheidet aber nicht allein über die EM-Rente. Ein Pflegegrad beschreibt Unterstützungsbedarf im Alltag. Auch das ist nicht automatisch eine Aussage über tägliche Erwerbsfähigkeit.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass der bisherige Beruf gesundheitlich nicht mehr ausgeübt werden kann. Für die Erwerbsminderungsrente zählt grundsätzlich nicht nur der alte Beruf, sondern der allgemeine Arbeitsmarkt. Eine besondere Vertrauensschutzregel kann für Versicherte greifen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Arbeiten trotz Krankheit
Eine Krankheit und eine EM-Rente schließen Arbeit nicht immer aus. Entscheidend ist aber doppelt: der Hinzuverdienst und die tägliche Leistungsfähigkeit.
Bei voller Erwerbsminderungsrente bleibt 2026 ein Hinzuverdienst bis 20.763,75 Euro im Jahr ohne Kürzung wegen Hinzuverdienst. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 mindestens bei 41.527,50 Euro im Jahr und kann individuell höher ausfallen.
Die Geldgrenze ist nur die eine Seite. Wer voll erwerbsgemindert ist, muss auch beim Nebenjob innerhalb des festgestellten Leistungsvermögens bleiben. Eine Arbeit, die nach Umfang oder Art zeigt, dass mehr Leistungsfähigkeit vorhanden ist, kann den Rentenanspruch gefährden, selbst wenn die Geldgrenze eingehalten wird.
Entscheidend ist neben dem Einkommen immer das Stundenrisiko. Einkommen, Meldung, Kürzung und Arbeitserprobung werden auf Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst getrennt erklärt.
Wenn Befunde nicht reichen
Viele Ablehnungen hängen nicht daran, dass keine Krankheit vorliegt. Häufig kommt die Rentenversicherung zu dem Ergebnis, dass trotz Krankheit noch mindestens 6 Stunden täglich leichte Arbeit möglich ist oder dass die Einschränkungen nicht ausreichend belegt sind.
Dann zählen Bescheid, Begründung und medizinische Unterlagen. Wurde die Leistungsfähigkeit anders eingeschätzt als erwartet, können Gutachten, Befundberichte und Reha-Unterlagen entscheidend werden. Nach einer Ablehnung geht es auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt um Frist, Akteneinsicht, Widerspruch und Klage.