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Rente mit 63 könnte künftig 46 oder 47 Jahre erfordern

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren gehört seit Jahren zu den festen Größen im deutschen Rentenrecht. Viele Beschäftigte richten ihren Übergang in den Ruhestand an dieser Schwelle aus. Nun beraten Union und SPD darüber, ob künftig 46 oder sogar 47 Versicherungsjahre verlangt werden sollen. Zugleich steht zur Debatte, welche Kindererziehungszeiten noch angerechnet werden und ob der frühere Rentenzugang stärker auf besonders belastete Beschäftigte beschränkt wird.

Beschlossen ist davon noch nichts. Nach geltendem Recht können Jahrgänge ab 1964 mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Genau diese Voraussetzung könnte sich ändern. Die Deutsche Rentenversicherung nennt bislang weiterhin 45 Versicherungsjahre und das vollendete 65. Lebensjahr für Jahrgänge ab 1964.

Aus 45 könnten 46 oder 47 Jahre werden

Bisher lief der politische Streit vor allem auf zwei Möglichkeiten hinaus: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bleibt bestehen oder sie wird abgeschafft. Nach einem Bericht der Bild wird in den Koalitionsfraktionen nun über einen Mittelweg gesprochen. Die Rentenart könnte erhalten bleiben, allerdings mit einer höheren Wartezeit.

Für jemanden, der an seinem 65. Geburtstag gerade die heute notwendigen 45 Versicherungsjahre erreicht, wäre das entscheidend. Bei einer Grenze von 47 Jahren würde der bisherige Anspruch fehlen. Ohne größere Lücken müssten entsprechende Versicherungszeiten dann ungefähr ab dem 18. Lebensjahr zusammenkommen. Bei 46 Jahren läge der rechnerische Beginn etwa bei 19.

Ganz so einfach wie „47 Jahre arbeiten“ ist die Rechnung allerdings nicht. Schon heute müssen die 45 Jahre nicht ausschließlich aus einer Beschäftigung stammen. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen beispielsweise auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie bestimmte Zeiten mit Sozialleistungen. Auch weniger als 45 statistisch ausgewiesene Beitragsjahre können deshalb genügen. Die Deutsche Rentenversicherung zählt außerdem Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zu den Zeiten, die für die 45-jährige Wartezeit eine Rolle spielen können.

Damit bekommt ein weiterer Punkt der laufenden Gespräche besonderes Gewicht. Nach den bisherigen Berichten soll auch geprüft werden, die Anrechnung von Erziehungszeiten zu verändern. Derzeit werden Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Zusätzlich können Berücksichtigungszeiten vom Tag der Geburt bis längstens zum zehnten Geburtstag des Kindes angerechnet werden.

Wie weit die Koalition dabei gehen könnte, ist offen. Werden aber gleichzeitig die erforderlichen Versicherungsjahre erhöht und weniger Erziehungszeiten berücksichtigt, wäre die neue Schwelle für einen Teil der Versicherten schwerer erreichbar. Das beträfe vor allem Erwerbsverläufe, bei denen die 45 Jahre heute nur deshalb zusammenkommen, weil neben Beschäftigungszeiten auch Kindererziehung oder andere anrechenbare Zeiten berücksichtigt werden.

Parallel dazu wird über eine stärkere Begrenzung auf Härtefälle gesprochen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat sich dafür ausgesprochen, einen früheren abschlagsfreien Rentenzugang vor allem für besonders belastete Beschäftigte zu erhalten. Aus der SPD gibt es dagegen weiterhin Widerstand gegen einen weitgehenden Wegfall der bestehenden Regelung.

Der mögliche Kompromiss würde die Rente nach 45 Jahren deshalb nicht zwingend abschaffen. Er könnte aber den Kreis derjenigen deutlich verkleinern, die sie tatsächlich erreichen.

Wer die neue Schwelle verpasst, riskiert Abschläge

Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt es bei den bisherigen Regeln. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht und die jeweilige Altersgrenze erfüllt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen liegt diese Altersgrenze derzeit bei 65 Jahren.

Würde künftig eine höhere Wartezeit verlangt und jemand erreicht sie nicht, könnte trotzdem eine andere Altersrente infrage kommen. Nach mindestens 35 Versicherungsjahren lässt sich die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig beziehen. Für Jahrgänge ab 1964 liegt deren reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren.

Ein Beginn mit 65 wäre damit 24 Monate vorgezogen. Nach geltendem Recht kostet jeder Monat 0,3 Prozent, insgesamt also 7,2 Prozent. Aus einer ungekürzten Bruttorente von 1.500 Euro würden rechnerisch 1.392 Euro. Der Unterschied von 108 Euro bliebe dauerhaft bestehen.

Ob genau diese Rechnung nach einer Reform noch gilt, lässt sich heute nicht sagen. Weder eine Grenze von 46 oder 47 Jahren noch veränderte Erziehungszeiten oder Übergangsregeln sind beschlossen. Auch das Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.

Vorerst bleibt deshalb die Marke von 45 Jahren bestehen. Sollte sie tatsächlich angehoben werden, entscheidet allerdings nicht allein die zusätzliche Zahl an Jahren sondern auch, welche Versicherungszeiten künftig bei den geplanten 46 oder 47 Jahren berücksichtgt werden.